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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

15.05.2009 - 4.21 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Aab (...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Welche Regelungen hat der Magistrat der Stadt Marburg bzw. haben die Stadtwerke der Stadt Marburg getroffen, um Personen, die unter Inkontinenz leiden oder deren pflegende Angehörige bei Bedürftigkeit von zusätzlichen Müllgebühren zu entlasten? Denkbar wäre z.B. auf Anforderung ohne zusätzliche oder mit verminderten Kosten das Zurverfügungstellen von größeren Gefäßen. Die Gemeinde Ebsdorfergrund gibt auf Nachweis an Personen, die unter Inkontinenz leiden, vier Windelsäcke im Monat kostenlos aus (vgl. OP und MNZ vom 18.04.2009). Weitere Windelsäcke kosten nur die Hälfte der Restmüllsäcke.

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Die Abfallsatzung der Universitätsstadt Marburg vom 01. Januar 2003 sieht keine Regelungen für inkontinente Personen (Wickelkinder, inkontinente Erwachsene) vor. Die in Marburg zur Verfügung stehenden Volumina für Restabfall sind großzügig bemessen, so dass keine Benachteiligung für diesen Personenkreis besteht.

 

Je Einwohner werden für die Entsorgung entsprechend § 11 Abs. 3 der Abfallsatzung maximal je 40 l Behältervolumen zur Verfügung gestellt. Wegen der vorgegebenen Behältergrößen sind Auf- und Abrundungen des Behältervolumens vorzunehmen. Zwischenwerte des zu beanspruchenden Behältervolumens und der durch die Gefäßgrößen vorgegebenen tatsächlichen Zuteilungsmöglichkeiten sind bis zur Hälfte auf das nächst größere Gefäßvolumen aufzurunden (Bsp.: 4 Personen 120 l-Gefäß, 5 Personen 240 l-Gefäß).

 

Faktisch bedeutet dies in der Regel ein Restmüllvolumen von > 40/Liter/Abfuhrintervall (Ausnahme bei 4 Personenhaushalten):

 

1 Personenhaushalt:     120 Liter/Person

2 Personenhaushalt:     60 Liter / Person

3 Personenhaushalt:     40 Liter/Person

4 Personenhaushalt:     30 Liter / Person

5 Personenhaushalt:     48 Liter/Person

6 Personenhaushalt:     40 Liter / Person

 

Abfallsäcke oder umweltfreundlichere Windelsysteme

Die Frage der Windelsäcke war bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr. Dieser hatte sich mehrheitlich am 13. Mai 1998 gegen Windelsäcke (kostenlose Abfallsäcke) und für die ökologisch sinnvollere Alternative der Bezuschussung von Windelverleihsystemen ausgesprochen. Ergänzend hierzu hatte der Magistrat in der Sitzung vom 18.02.2002 einstimmig beschlossen, neben Windeldiensten auch die Haushalte zu fördern, die Mehrwegwindeln im Selbstwaschsystem nutzen: Personen, die ein Windelverleih- oder Windelwaschsystem einsetzen und dies nachweisen können, erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 75 Euro.

 

Im Jahr 2009 sind bisher 9 Anträge positiv beschieden worden, 2008 lagen 22 Anträge auf Windelzuschuss vor.

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