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Ratsinformation
15.05.2009 - 4.21 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Aab (...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.21
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 15.05.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:35
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Welche
Regelungen hat der Magistrat der Stadt Marburg bzw. haben die Stadtwerke der
Stadt Marburg getroffen, um Personen, die unter Inkontinenz leiden oder deren
pflegende Angehörige bei Bedürftigkeit von zusätzlichen Müllgebühren zu
entlasten? Denkbar wäre z.B. auf Anforderung ohne zusätzliche oder mit
verminderten Kosten das Zurverfügungstellen von größeren Gefäßen. Die Gemeinde
Ebsdorfergrund gibt auf Nachweis an Personen, die unter Inkontinenz leiden,
vier Windelsäcke im Monat kostenlos aus (vgl. OP und MNZ vom 18.04.2009).
Weitere Windelsäcke kosten nur die Hälfte der Restmüllsäcke.
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Die
Abfallsatzung der Universitätsstadt Marburg vom 01. Januar 2003 sieht keine
Regelungen für inkontinente Personen (Wickelkinder, inkontinente Erwachsene)
vor. Die in Marburg zur Verfügung stehenden Volumina für Restabfall sind
großzügig bemessen, so dass keine Benachteiligung für diesen Personenkreis
besteht.
Je
Einwohner werden für die Entsorgung entsprechend § 11 Abs. 3 der Abfallsatzung
maximal je 40 l Behältervolumen zur Verfügung gestellt. Wegen der vorgegebenen
Behältergrößen sind Auf- und Abrundungen des Behältervolumens vorzunehmen.
Zwischenwerte des zu beanspruchenden Behältervolumens und der durch die
Gefäßgrößen vorgegebenen tatsächlichen Zuteilungsmöglichkeiten sind bis zur
Hälfte auf das nächst größere Gefäßvolumen aufzurunden (Bsp.: 4 Personen 120
l-Gefäß, 5 Personen 240 l-Gefäß).
Faktisch
bedeutet dies in der Regel ein Restmüllvolumen von >
40/Liter/Abfuhrintervall (Ausnahme bei 4 Personenhaushalten):
1
Personenhaushalt: 120
Liter/Person
2
Personenhaushalt: 60
Liter / Person
3
Personenhaushalt: 40
Liter/Person
4
Personenhaushalt: 30
Liter / Person
5
Personenhaushalt: 48
Liter/Person
6
Personenhaushalt: 40
Liter / Person
Abfallsäcke
oder umweltfreundlichere Windelsysteme
Die
Frage der Windelsäcke war bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen im
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr. Dieser hatte sich mehrheitlich am
13. Mai 1998 gegen Windelsäcke (kostenlose Abfallsäcke) und für die ökologisch
sinnvollere Alternative der Bezuschussung von Windelverleihsystemen
ausgesprochen. Ergänzend hierzu hatte der Magistrat in der Sitzung vom
18.02.2002 einstimmig beschlossen, neben Windeldiensten auch die Haushalte zu
fördern, die Mehrwegwindeln im Selbstwaschsystem nutzen: Personen, die ein
Windelverleih- oder Windelwaschsystem einsetzen und dies nachweisen können,
erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 75 Euro.
Im
Jahr 2009 sind bisher 9 Anträge positiv beschieden worden, 2008 lagen 22
Anträge auf Windelzuschuss vor.
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