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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.10.2009 - 6 Übernahme einer Bürgschaft zugunsten der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.   Die Universitätsstadt Marburg übernimmt gemäß § 114 k i.V. mit § 51 Ziffer 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH Marburg-Lahn (GeWoBau) bis zur Höhe von 7.400.000 EUR. Die Bürgschaft dient zur Sicherung eines Kreditmarktdarlehens für die Finanzierung der Errichtung einer Altenhilfeeinrichtung in der Gemeinde Cölbe in Bauträgerschaft der GeWoBau. Betreiberin dieser Einrichtung soll die Marburger Altenhilfe St. Jakob GmbH sein.

 

2.            Aufgrund der besonderen sozialen Zweckbestimmung dieser Investition wird auf die Erhebung einer Bürgschaftsprovision ausnahmsweise verzichtet.

 

3.   Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

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