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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

26.02.2010 - 11 Übernahme einer Bürgschaft für die GeWoBa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Marburg übernimmt gemäß § 114 k Abs. 2 i. V. m. § 51 Ziff. 15

HGO eine Ausfallbürgschaft für die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH

(GeWoBau) bis zur Höhe von 93.500 €.

 

Die Bürgschaft dient zur Sicherung der Einlagen der Privatanleger im

Photovoltaik-Projekt 2009.

 

Für die Bürgschaft hat die GeWoBau eine Bürgschaftsprovision von 0,5 des

jeweils verbürgten Restbetrages zu leisten.

 

Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

 

 

 

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