Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

19.10.2010 - 3 Solarsatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 3 "Solarsatzung" und 12 – Antrag von SPD / Bündnis 90/Die Grünen betr. "Solarförderung" (Vorlage: VO/1567/2010) zur gemeinsamen Beratung auf.

 

Zur Fassung der Solarsatzung führt Oberbürgermeister Vaupel aus, dass sich 2 Fehler im Beschlusstext befinden:

 

Statt:

 

"Die in Anlage 3 dargestellte Satzung zur Solaren Baupflicht (Entwurf vom 01.07.2010) wird auf der Grundlage der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) und des § 81 Abs. 2 Hess. Bauordnung (HBO) beschlossen."

 

soll der Beschlusstext lauten (Änderungen fett und kursiv):

 

"Die in Anlage 2 dargestellte Satzung zur Solaren Baupflicht (Entwurf vom 24.08.2010) wird auf der Grundlage der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) und des § 81 Abs. 2 Hess. Bauordnung (HBO) beschlossen."

 

Oberbürgermeister Vaupel ergänzt, dass der Schriftwechsel zwischen der Universitätsstadt Marburg und dem Regierungspräsidium zur Verfügung gestellt werden solle. Die beiden Schreiben werden in der Ausschuss-Sitzung an die Anwesenden Stadtverordneten verteilt. Er Kündigt an, dass diese Schreiben auch der Einladung zur Stadtverordnetenversammlung beigefügt werden sollen.

 

 

Für die Marburger Linke wird von Herrn Prof. Dr. Fülberth ein Änderungsantrag eingebracht:

 

"§ 7 Anforderungen bei Kulturdenkmälern, Ensembles und beim Umgebungsschutz nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz

 

(1)              Bei baulichen Anlagen, die denkmalgeschützte Gebäude, Gebäude in einer Gesamtanlage oder in der Umgebung eines Kulturdenkmals betreffen, sind ausschließlich solarthermische Anlagen unauffällig in das untere Drittel der Dachhaut zu integrieren. Andere Installationen sind unzulässig.

(2)              Laut „Bausatzung der Universitätsstadt Marburg über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Marburger Altstadt“ ist ableitend von §§ 2 und 5 eine Störung der Ansicht eines Kulturdenkmals oder des Stadtbildes aus öffentlich zugänglichen Bereichen und der Schlossperspektive durch Solarmodule nicht zulässig (vgl. Dachflächenfenster, Sat-Anlagen etc.) [Der nachfolgende Satz entfällt. Dann weiter:] Dies gilt auch für die Süd- und Nordseite des Schlossberges außerhalb des Geltungsbereichs der „Bausatzung der Universitätsstadt Marburg über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Marburger Altstadt“"

 

Hierzu wird von der Stadtverordneten Therre-Staal ausgeführt, dass sich der Änderungsvorschlag der Marburger Linke offensichtlich noch auf die alte Fassung der Solarsatzung beziehe. Richtigerweise müsse sich der Antrag auf § 6 der neuen Fassung beziehen und wie folgt lauten.

 

"§ 6 Anforderungen bei Kulturdenkmälern, Ensembles und beim Umgebungsschutz nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz

 

(1)              Bei baulichen Anlagen, die denkmalgeschützte Gebäude, Gebäude in einer Gesamtanlage oder in der Umgebung eines Kulturdenkmals betreffen, sind ausschließlich solarthermische Anlagen unauffällig in das untere Drittel der Dachhaut zu integrieren. Andere Installationen sind unzulässig.

(2)              Laut „Bausatzung der Universitätsstadt Marburg über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Marburger Altstadt“ ist ableitend von §§ 2 und 5 eine Störung der Ansicht eines Kulturdenkmals oder des Stadtbildes aus öffentlich zugänglichen Bereichen und der Schlossperspektive durch Solarmodule nicht zulässig (vgl. Dachflächenfenster, Sat-Anlagen etc.) [Der nachfolgende Satz entfällt. Dann weiter:] Dies gilt auch für die Süd- und Nordseite des Schlossberges außerhalb des Geltungsbereichs der „Bausatzung der Universitätsstadt Marburg über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Marburger Altstadt“"

 

Zum Inhalt des Änderungsantrages sowie zu der Vorlage sprechen sich u.a. Oberbürgermeister Vaupel und Baudirektor Rausch aus und beantworten die Fragen der Stadtverordneten.

Reduzieren

Der Vorsitzende lässt zuerst über den Änderungsantrag der Marburger Linke abstimmen:

 

Der Änderungsantrag wird mit 1 Ja-Stimme (Marburger Linke) gegen 6 Nein-Stimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen) bei 1 Enthaltung (FDP) zur Ablehnung empfohlen.

Die CDU nimmt an dieser Abstimmung nicht teil.

 

 

Über die Vorlage "Solarsatzung" lässt der Vorsitzende im Anschluss in der ursprünglichen Fassung abstimmen.

 

Die Vorlage wird mit 7 Ja-Stimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Marburger Linke) gegen 4 Nein Stimmen (CDU, FDP) zur Annahme empfohlen.

Die im Ausschuss nicht stimmberechtigte MBL signalisiert ihre ablehnende Haltung für die Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung.

 

 

Aussprache: wird angemeldet

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen