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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.10.2010 - 3.12 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Birgit Schä...

Beschluss:
geändert beschlossen
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In welcher Gemeinde werden Marburgerinnen und Marburger, deren Bestattungskosten vom Sozialamt getragen werden, beigesetzt?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Grundsätzlich werden Marburger Bürgerinnen und Bürger, die in Marburg versterben, auch auf den Friedhöfen von Marburg beigesetzt.

 

Hat ein Verstorbener keine Angehörige, sind die Angehörigen nicht in der Lage, die Bestattung in Auftrag zu geben z. B. aus finanziellen Gründen, oder wollen Angehörige auf Grund der familiären Situation die Bestattung nicht in Auftrag geben, ist die Kommune zuständig.

Der Fachdienst 32 versucht zunächst alle verantwortlichen Angehörigen (Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Großeltern) zu ermitteln. In den meisten Fällen gelingt es nicht, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Bestattungsfrist von fünf Tagen nach dem Tod, alle verantwortlichen Angehörigen zu ermitteln.

Grundsätzlich entscheiden die Angehörigen, an welchem Ort die Bestattung erfolgen soll. Ein wichtiges Kriterium für die Angehörigen sind hierbei die Kosten. Die Friedhofsgebühren der Stadt Marburg sind im Verhältnis zu anderen Kommunen hoch. Bei einem preislichen Vergleich können über 1.000,00 Euro eingespart werden.

 

Sind die Angehörigen nicht gewillt, eine Bestattung in Auftrag zu geben, entscheiden die Ordnungsämter. Dabei sind die Ordnungsämter nach der Rechtsprechung des VGH verpflichtet, die jeweils günstigste Bestattung in Auftrag zu geben. Grund hierfür ist, dass die Angehörigen im Nachhinein die Kosten tragen müssen. Wird nicht die günstigste Bestattung in Auftrag gegeben, müssen die Kommunen die Bestattungskosten tragen.

 

Kann kein Angehöriger innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Tagen ermittelt werden, besteht ebenfalls die Verpflichtung am kostengünstigsten zu bestatten, weil auch noch Wochen später Angehörige ermittelt werden können.

 

Kostenpflichtige Angehörige haben die Möglichkeit, bei entsprechend niedrigen Einkommen einen Antrag auf Sozialhilfe bei dem Sozialamt des Sterbeortes zu beantragen.

Das Sozialamt hat mit den Marburger Bestattern Pauschalbeträge vereinbart, wonach diese für Erdbestattungen 3.500 Euro und für Feuerbestattungen 2.700 Euro erhalten, sofern die/der Verstorbene zuvor Leistungsbezieher/in nach SGB II oder XII war.

Allerdings ist zum dem Zeitpunkt des Bestattungsauftrags in keinem Fall sicher, ob das Sozialamt Kostenträger ist. Noch immer können Angehörige oder Erben in Erscheinung treten oder das Einkommen des Antragstellers ist zu hoch, um Sozialhilfe für die Bestattung zu erhalten.

 

Aus den vorgenannten Gründen kann es dazu kommen, dass Bestattungen außerhalb von Marburg durchgeführt werden. Beispiele hierfür sind die Friedhöfe in Eisenach oder Diemelstadt bzw. auch der letzte Wohnort des/der Verstorbenen. Anders als in Marburg können auf diesen Friedhöfen auch Verstorbene beerdigt werden, die dort keinen Wohnsitz hatten.

Es handelt sich hierbei immer um kommunale Friedhöfe. Die Bestattungen werden auf die gleiche, würdige Art und Weise vorgenommen, wie es auch in Marburg üblich ist. Der einzige Unterschied ist die Höhe der Friedhofsgebühren.

 

Bei einer freiwilligen Kostenübernahme für Bestattungen von in Marburg verstorbenen Personen ausschließlich auf den Marburger Friedhöfen müsste mit Mehrkosten in Höhe von ca. 30.000,00 Euro gerechnet werden.

 

Bemühungen der hessischen Ordnungsämter über die Landesregierung eine sozialverträglichere Regelung zu erreichen, sind nicht berücksichtigt worden.

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Prof. Dr. Fülberth (Marburger Linke) und Schäfer (Marburger Linke) werden ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

 

Damit ist die Fragestunde zeitlich abgelaufen. Die restlichen Kleinen Anfragen Nr. 13 bis Nr. 27 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten liegen dieser Niederschrift als Anlage bei.

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