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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.09.2013 - 4.8 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Matthias Si...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wäre es nicht anzustreben, dass die Anträge der Ortsbeiräte der Universitätsstadt Marburg in einer ähnlichen Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit wie die Kleinen Anfragen im Stadtparlament behandelt werden? Könnte die derzeit fehlende Überwachung der Einhaltung der 6-Wochenfrist - nach der neuen Geschäftsordnung vom November 2012 - nicht auch zentral in der Verwaltung erfolgen?

 

Es antwortet Oberbürgermeister Vaupel.

 

 

Kleine Anfragen der Fragestunde müssen gemäß der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung „kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nur eine bestimmte Frage enthalten".

Die Einreichungsfrist endet 7 Tage vor der nächsten Stadtverordnetenversammlung.

 

Nach diesen Vorgaben beantworten die Fachdienste der Verwaltung die Fragen innerhalb einiger Tage.

 

Demgegenüber haben die Anträge unserer 21 Ortsbeiräte, die meistens über die Sitzungsprotokolle beim Magistrat eingehen, jedoch eine andere Qualität. In der Regel wird eine bestimmte Leistung der Fachdienste gefordert, deren Prüfung und ggf. Ausführung eine längere Zeit in Anspruch nimmt als die Beantwortung einer kleinen Anfrage. Auch die Finanzierung ist zu prüfen. Aus diesem Grunde hat die Stadtverordnetenversammlung in der neuen Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte auch die 6-Wochenfrist festgelegt. Selbst diese Frist reicht in vielen Fällen nicht aus.

 

Dennoch kann festgestellt werden, dass die Zusammenarbeit zwischen den Ortsbeiräten und unserer Verwaltung - von wenigen Ausnahmen abgesehen - sehr gut funktioniert, wie uns immer wieder berichtet wird.

 

Eine zentrale Überwachungsstelle für die Einhaltung der 6-Wochenfrist ist nicht vorgesehen. Die Fristenwahrung ist Aufgabe der einzelnen Fachdienste. Bei deutlichen Überschreitungen sollte ein Zwischenbericht an den/die jeweilige/n Ortsvorsteher/in erfolgen.

 

Je eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Becker, MBL, und des Fragestellers wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

 

 

 

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