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Ratsinformation
27.09.2013 - 4.16 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Marco Nezi ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.16
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.09.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Welche Handlungsmöglichkeiten sieht der Magistrat zur Ergreifung von Maßnahmen gegen den unverhältnismäßig hohen Einsatz von Streusalz im Winter (eimerweise Streuen von Salz auf Schnee und Eis, statt Räumung unter Zuhilfenahme von Salz) zur Räumung von Schnee und Eis, insbesondere bei Firmen, die mit Hausmeister- und Objektservicetätigkeiten beauftragt sind?
Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle.
Zunächst wird auf § 8 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Universitätsstadt Marburg (Straßenreinigungssatzung) verwiesen:
„§ 8
Schnee- und Eisglätte
(1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die gemäß § 7 zu räumenden Flächen unverzüglich so zu bestreuen oder abzustumpfen, dass sie von Fußgängerinnen und Fußgängern möglichst gefahrlos benutzt werden können.
(2) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Split und ähnlich abstumpfendes Material zu
verwenden. Asche darf zum Bestreuen nicht verwendet werden. Salz darf nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Gehwege mit starkem Gefälle, usw.) und zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden, wenn es keine Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel enthält. Salzrückstände sind nach dem Auftauen unverzüglich von den Gehwegen zu beseitigen.
(3) Auftauendes Eis ist aufzuhacken, § 7 Abs. 6 gilt entsprechend. Beschädigungen der
Straßenoberfläche sind zu vermeiden.
(4) § 7 Abs. 7 gilt entsprechend.“
Erfahrungen aus dem Versuch im Südviertel
Die Erfahrungen mit dem streusalzfreien Winterdienst im Südviertel waren sehr erfolgreich. Die Bevölkerung und die Autofahrer haben sich sehr gut den winterlichen Straßenverhältnissen angepasst. Es kam weder zu Beschwerden noch zu Beeinträchtigungen. Im Gegenteil: die Anwohner und Besucher des Südviertels haben den ökologischen Winterdienst vielfach begrüßt und sogar am Umwelttelefon auf Fälle hingewiesen, bei denen private Firmen noch Salz einsetzen.
Ziel: Ausdehnung des salzfreien Winterdienstes
Der DBM erstellt derzeit eine neue Prioritätenliste für den Winterdienst. Hierbei wird das Ziel verfolgt, die Straßenanzahl mit Salzstreuung zu verringern und die Gebiete mit Splittstreuung auszudehnen. In diesem Zuge sollen auch die dezentralen Angebote zur Splittentnahme (Streukisten) ausgedehnt werden.
Informationsmaterialien.
Das vorhandene Informationsmaterial ist schon gut. Ein Faltblatt erklärt detailliert den Winterdienst und führt Streualternativen auf. Diese Informationen sind auch im Internet aufgeführt: http://www.marburg.de/de/50631, dort ist auch das Faltblatt als PDF hinterlegt. Im Oktober werden der DBM, der FB 3 (Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Brandschutz) sowie der FD 69 (Umwelt, Fairer Handel, Abfallwirtschaft) schauen, wie diese Informationen ausgeweitet und bekannt gemacht werden können. Die Informationen sollen auch an die Hausmeister und Objektserviceleister verteilt werden. Eine über die Marburger Straßenreinigungssatzung hinaus gehende rechtliche Grundlage für die Verpflichtung der Firmen zu einem salzfreien Winterdienst gibt es in Hessen nicht.
Zwei Zusatzfragen des Stadtverordneten Nezi, B90/Die Grünen, werden ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen