Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

21.11.2013 - 5 Marburger Ortsrecht (Satzung Denkmalbeirat...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Herr Bürgermeister Dr. Kahle stellt die Vorlage zur Neufassung der Satzung des Denkmalbeirates kurz vor. Herr Krombach berichtet von der Sitzung des Denkmalbeirates am 5. November 2013 und legt dar, dass der Beirat eine Öffentlichkeit der Sitzungen kritisch sieht. Dementsprechend ist eine eigene Passage erarbeitet worden, wonach der Denkmalbeirat im eigenen Ermessen entscheiden können darf, welche Tagesordnungspunkte öffentlich vorgestellt werden. Darüber hinaus schlägt der Denkmalbeirat vor, dass bei größeren Maßnahmen zu den Voruntersuchungen und Planungen ein vom Denkmalbeirat bestimmtes Mitglied hinzuzuziehen ist. Dies soll auch für archäologische Ausgrabungen gelten.

 

Herr Dr. Weber bezieht sich auf TOP 6 "Antrag der Piratenpartei betreffend Sitzungen des Denkmalbeirates können zukünftig auch öffentlich stattfinden" und teilt mit, dass dieser Antrag auf zunächst unbestimmte Zeit zurückgestellt werden soll, um die Entwicklung nach Einführung der neuen Satzung beobachten und ggf. reagieren zu können.

 

Frau Sell erläutert für die SPD-Fraktion, dass ihrer Fraktion der erste Vorschlag des Denkmalbeirates (Öffentlichkeit) nicht weit genug gehe, der zweite Vorschlag (Beiziehung zu Planungen und Voruntersuchungen) in dieser Form ebenfalls keine Zustimmung finden könne.

 

Anschließend wird die Sitzung für ca. 5 Minuten unterbrochen, um den Fraktionen Gelegenheit zur Erörterung der neu vorgelegten Vorschläge zu ermöglichen.

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung schlägt Herr Bürgermeister Dr. Kahle folgende Änderung des ursprünglich durch den Magistrat vorgelegten Satzungstextes vor:

 

Im § 6, Ziffer 6, wird der zweite Satz ("Im ersten, öffentlichen Teil….. zugestimmt haben.") ersetzt durch folgenden neuen Satz:

 

"Der Denkmalbeirat kann bei Bedarf in eigenem Ermessen mit Zustimmung der Bauherrschaft und den Planern entscheiden, welche Tagesordnungspunkte öffentlich in der Denkmalbeiratssitzung vorgestellt werden."

 

Der zweite Vorschlag des Denkmalbeirates wird vom Magistrat nicht übernommen.

 

Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die beigefügte Satzung für den Denkmalbeirat der Universitätsstadt Marburg wird beschlossen.

(Anmerkung: Zu beachten ist hier die geänderte Fassung des § 6, Ziffer 6.)

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:                            Einstimmige Annahme der Vorlage

                                                                      (7 Ja-Stimmen)

 

Aussprache wird nicht beantragt.

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen