Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.11.2013 - 4.4 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Petra B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

 

Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, was unternommen worden ist, um die unsachgemäße Streusalzausbringung auf dem Gelände des Amts- und Landgerichts zu unterbinden.

 

Da die Fragestellerin heute nicht anwesend ist, wird die Antwort schriftlich mit dem Protokoll erteilt.

 

Zuständiger Dezernent: Bürgermeister Dr. Kahle.

 

 

Im Rahmen eines Pressetermins wurde über das Thema „Salz im Winterdienst" am 26.10.2013 in der Oberhessischen Presse berichtet (s. Anlage).

Im letzten Winter wurde mehrfach beobachtet und gemeldet, dass die Bürgersteige in Höhe der Gerichtsgebäude in der Gutenbergstraße und Universitätsstraße massiv mit Salz abgestreut wurden. Zuviel aufgebrachtes Salz verblieb nach einem Glätteereignis auf dem Bürgersteig und wurde mit dem Niederschlagswasser in die Kanalisation und umliegende Grünflächen/Baumscheiben eingebracht.

Die Ordnungsverwaltung hat zwischenzeitlich mit dem Vermieter der Gerichtsgebäude, dem Hessischen Immobilienmanagement, gesprochen. Sie wurden darüber informiert, dass die aktuellen Baumschäden vermutlich auf den massiven Streusalzeintrag der mit dem Winterdienst beauftragten Firma zurückzuführen seien. Für die ordnungsgemäße Durchführung der folgenden Winterdienste sei darauf zu achten, dass:

 

              Schnee grundsätzlich mittels Räumung und nicht mittels Salzstreuung beseitigt,

              Salz nicht vorsorglich aufgebracht,

              die aufgebrachte Salzmenge nicht überdosiert,

              nach einem Glätteereignis das noch vorhandene Salz aufgenommen und entsorgt wird

 

Das Hessische Immobilienmanagement hatte mit der beauftragten Objektbetreuung Rücksprache gehalten und schriftlich auf unsere Regelungen zum Winterdienst hingewiesen.

Kontrollen des Auftraggebers sowie der städtischen Umwelt- wie Ordnungsverwaltung werden im Winter stattfinden. Im Bedarfsfall wird Anzeige gestellt.

 

Weitere Maßnahmen:

Die Thematik „Winterdienst" ist nicht neu und wurde inhaltlich schon im September bei der Frage:

„Welche Handlungsmöglichkeiten sieht der Magistrat zur Ergreifung von Maßnahmen gegen den unverhältnismäßig hohen Einsatz von Streusalz im Winter (eimerweise Streuen von Salz auf Schnee und Eis, statt Räumung unter Zuhilfenahme von Salz) zur Räumung von Schnee und Eis, insbesondere bei Firmen, die mit Hausmeister- und Objektservicetätigkeiten beauftragt sind?"

 

behandelt. Noch einmal wird auf den § 8 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Universitätsstadt Marburg (Straßenreinigungssatzung) verwiesen:

 

㤠8

Schnee- und Eisglätte

(1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die gemäß § 7 zu räumenden Flächen unverzüglich so zu bestreuen oder abzustumpfen, dass sie von Fußgängerinnen und Fußgängern möglichst gefahrlos benutzt werden können.

(2) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Split und ähnlich abstumpfendes Material zu

verwenden. Asche darf zum Bestreuen nicht verwendet werden. Salz darf nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Gehwege mit starkem Gefälle, usw.) und zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden, wenn es keine Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel enthält. Salzrückstände sind nach dem Auftauen unverzüglich von den Gehwegen zu beseitigen.

(3) Auftauendes Eis ist aufzuhacken, § 7 Abs. 6 gilt entsprechend. Beschädigungen der

Straßenoberfläche sind zu vermeiden.

(4) § 7 Abs. 7 gilt entsprechend."

 

Ausdehnung der Splittstreuung

Der DBM hat die Prioritätenliste für den Winterdienst aktualisiert und passt sie fortlaufend an die Gegebenheiten vor Ort an. Diese Liste geht auch im November 2013 in die Ausschüsse und die Stadtverordnetenversammlung (VO/2762/2013). Hierbei wird das Ziel verfolgt, die Gebiete mir reiner Splittstreuung auszudehnen. Das Angebot der dezentralen Splittentnahme für die Bevölkerung aus den vom DBM aufgestellten Streukisten besteht selbstverständlich weiterhin.

 

Informationsmaterialien

Aktuell wird das Faltblatt zum Thema Winterdienst vom DBM und den FD´s 32 und 69 überarbeitet und neu aufgelegt. Das Faltblatt erklärt detailliert den Winterdienst und führt Streualternativen auf.

 

Diese Informationen werden auch im Internet bereit gestellt und sollen auch an die Hausmeister und an Dienstleister für Objektbetreuung verteilt werden.

 

Eine über die Marburger Straßenreinigungssatzung hinaus gehende rechtliche Grundlage für die Verpflichtung der Firmen zu einem salzfreien Winterdienst gibt es in Hessen nicht.

 

 

 

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen