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Ratsinformation
28.02.2014 - 4.2 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Andrea Sunt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.02.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Der Standort unterschiedlicher Imbisse und Gaststätten auf der Höhe Pilgrimstein 31 hat sich im Laufe der Zeit zu einem Halteplatz für Funkmietwagen insbesondere in den späten Nacht- und frühen Morgenstunden entwickelt. Dies hat zu einer erheblichen Lärmbelästigung für die unmittelbaren Anwohner geführt, da lautstark Preisverhandlungen für Personenbeförderungen geführt werden.
Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, um dem ordnungswidrigen Parken zur Aufnahme von Fahrgästen durch Funkmietwagen an dieser Stelle zu begegnen?
Es antwortet Oberbürgermeister Vaupel:
Mietwagen dürfen nicht auf öffentlichen Parkplätzen auf Kunden warten. Sie erhalten ihre Aufträge am Betriebssitz und müssen nach der Durchführung der Auftragsfahrt an den Betriebssitz zurückkehren. Polizei und Ordnungsamt kontrollieren die Mietwagen besonders am Pilgrimstein sehr häufig und ahnden die Verstöße. Um die Lärmbelästigung für die Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren, wurde vor kurzem ein absolutes Haltverbot auf der Fahrbahn vor der Ladezone eingerichtet.
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