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Ratsinformation
28.02.2014 - 4.17 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Anni Röhrko...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.17
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.02.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Der Magistrat möge mitteilen, wer unter welchen Bedingungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken in der Oberstadt erhalten kann und die Höhe der Gebühren mitteilen.
Es antwortet Oberbürgermeister Vaupel:
Schwerbehinderte mit dem blauen Parkausweis können ohne zusätzliche Genehmigung die Oberstadt auch während der Sperrzeiten befahren und bis zu 24 Stunden parken.
Ausnahmegenehmigungen zum Parken im Bereich der Marburger Oberstadt erhalten außerdem folgende Personen bzw. Berufsgruppen:
Im Rahmen von Dauerausnahmegenehmigungen für das gesamte Stadtgebiet:
Soziale Dienste zur Ausübung der ambulanten Hauskrankenpflege (16,00 €/Fzg./Jahr)
Ärzte in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Hausbesuche (50,00 €//Fzg./für 3 Jahre)
Handwerkerfirmen für die Erledigung von Arbeiten im Rahmen von Bau-, Umbau-, Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen (60,00 €/Fzg./Jahr)
Zudem werden auf Antrag in besonders begründeten Ausnahmefällen Einzelausnahmegenehmigungen erteilt. Hierzu gehören u. a.:
Hochzeitspaare für die Dauer der Trauung im Standesamt (11,00 €)
Hauseigentümer und Firmen für dringende Reparatur- oder Renovierungsmaßnahmen oder Ladeneinrichtungen (Gebühr je nach Dauer der Genehmigung, 11,00 - 50,00 €)
Für Umzüge werden keine Parkgenehmigungen erteilt. Für die Dauer der Ladearbeiten darf in dem verkehrsberuhigten Bereich auch ohne zusätzliche Ausnahmegenehmigung gehalten werden.
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