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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.03.2014 - 10 Luftreinhalteplanung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Dieser Tagesordnungspunkt wurde zusammen mit dem TOP 9 betr. Lärmaktionsplanung, VO/2868/2014, aufgerufen und mit Aussprache beraten.

 

Für den Umweltausschuss berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Volz, Fraktion B90/Die Grünen.

 

Der Umweltausschuss hat die Vorlage ausführlich beraten.

 

Folgende Protokollanmerkung wurde gewünscht:

 

Die Einrichtung der „grünen“ Umweltzone erfolgt in enger Abstimmung zwischen Ministerium und Stadt Marburg. Es muss sichergestellt sein, dass die Fahrzeuge des DBM und der Stadtwerke Marburg für Ihren Fuhrpark eine Ausnahmegenehmigungen erhalten. Dies soll ermöglichen, dass die Nutzfahrzeuge sowie die Fahrzeuge der Busflotte, die keine grüne Plakette erhalten können, in einer Übergangsphase dennoch in die Umweltzonen einfahren und genutzt werden dürfen und die Umstellung in einem breiteren Zeitkorridor durch den sukzessiven Austausche der Flotten erfolgt.

 

Auf Wunsch der CDU-Fraktion wurde eine getrennte Abstimmung über die Punkte 1.1.; 1.2 sowie den kompletten Punkt 2 durchgeführt.

 

Abgestimmt wurde darüber, über diese Punkte in der Vorlage enthalten bleiben sollen.

 

Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Marburger Linke und SPD stimmen mit 8 Ja-Stimmen dafür das Punkt 1.1 enthalten bleibt. CDU und MBL haben sich mit 2 Stimmen enthalten.

 

Bündnis 90/Die Grünen, Marburger Linke und SPD stimmen mit 7 Ja-Stimmen dafür das Punkt 1.2 enthalten bleibt. CDU und MBL haben sich mit 3 Stimmen enthalten.

 

Marburger Linke; Bündnis 90/Die Grünen und SPD stimmen mit 7 Ja-Stimmen dafür das Punkt 2 enthalten bleibt. Die CDU stimmte mit 2 Nein-Stimmen dagegen. Die MBL hat sich mit 1 Stimme enthalten.

 

Dem Antrag in ungeänderter Form stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Marburger Linke mit 7 Ja-Stimmen zu. CDU und MBL haben sich mit 3 Stimmen enthalten.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen von SPD, B90/Die Grünen und Marburger Linken bei Nein-Stimmen von CDU und BfM sowie Enthaltungen von FDP und MBL folgenden Beschluss:

 

 

Luftreinhalteplanung

 

Im Rahmen der Luftreinhalteplanung wird das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgefordert, folgende Maßnahmen in die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Stadt Marburg aufzunehmen:

 

 

1. Luftreinhaltemaßnahmen, die vom Hessischen Umweltministerium geprüft und umgesetzt werden sollen

 

1.1. Prüfung der Einführung einer Umweltzone für die Innenstadt Marburgs

(Einfahrt nur mit der „grünen“ Umweltplakette).

 

Als eine mögliche Maßnahme für die Reduktion der verkehrsbedingten Luftschadstoffe soll von der HLUG berechnet werden, welche Auswirkungen die Einführung einer Umweltzone (Einfahrt nur mit „grüner“ Plakette) für die Luftsituation - insbesondere für die Reduzierung der Stickstoff­dioxid­belastung (NO2) - für die Marburger Innenstadt hätte.

 

Sollte bei den Berechnungen ermittelt werden, dass sich durch die Einführung einer Umweltzone die Stickstoffdioxidbelastung reduzieren lässt, soll das Ministerium in Zusammenarbeit mit der Stadt Marburg eine geeignete Umweltzone zum Schutz der Marburger Bevölkerung ausweisen.

 

1.2. Weitergehende verkehrslenkende oder -beschränkende Maßnahmen

 

Zudem soll geprüft werden, ob und welche weitergehenden verkehrsbeschränkenden  oder ver­kehrslenkenden Maßnahmen (z.B. LKW-Durchfahrtsverbot > 3,5 T für Durchgangs­ver­kehr) zu besonderen Belastungszeiten (z.B. bei erhöhten Schadstoffwerten und anhaltenden Inversionswetterlagen, …) durchgeführt werden können und wie sie zu einer Reduktion der Schadstoffwerte beitragen können.

 

Hierfür sollte im Rahmen eines ein- bis mehrtägigen Verkehrsversuches bei der Messstation in der Universitätsstraße die tatsächliche Effizienz einer solchen Maßnahme erprobt und durch Messung belegt werden.

 

 

2. Begleitende Maßnahmen der Universitätsstadt Marburg

 

Ursächlich für erhöhte Luftbelastungswerte in der Marburger Innenstadt sind vornehmlich die Emissionen des Verkehrs sowie der Wärmeerzeugung.

 

2.1. Maßnahmen für die immissionsarme Mobilität

 

Für die Verbesserung der Luftqualität im Verkehrsbereich greifen viele der Maßnahmen, die auch bei der Lärmaktionsplanung (VO/2868/2013) aufgeführt sind. Ergänzend wurden Maßnahmen aufgenommen, die insbesondere die Reduktion der Schadstoffemissionen betreffen und somit die Luftsituation positiv beeinflussen können.

 

Von der Stadt Marburg und/oder den Tochtergesellschaften sollen folgende Maßnahmen zur Mobilität weiter umgesetzt, fortgeschrieben und/oder ergänzt werden:

 

              Mobilität für Dienstgänge / Dienstfahrten / Transporte / Abfalleinsammlung / ÖPNV

o              Entwicklung der Fuhrparke durch weitere sukzessive Umstellung auf emissionsarme Fahrzeuge bei der Neu- bzw. Nachbeschaffung, d.h.:

              Primär Einsatz/Beschaffung elektrischer Antriebe für regionale Dienstfahrten

              Sekundär Einsatz/Beschaffung emissionsarmer thermischer Antriebe (d.h. Verbrennungsmotoren) mit Hybridtechnik

              In Ausnahmefällen Einsatz/Beschaffung moderner emissionsarmer thermischer Antriebe ohne Hybridtechnik (Erdgas, Benzin)

              Möglichst vollständiger Verzicht auf Dieselfahrzeuge (Grund: Dieselmotoren sind die Haupt-Emittenten von Feinstaub (PM10, PM2,5) und von Stickoxiden

              Bei der unabwendbaren Anschaffung/Nachbeschaffung von Dieselfahrzeugen (i.d.R. Nutzfahrzeuge des DBM, SWMR):  Mindeststandard Abgasnorm EURO 6 und künftig besser

              Kurzfristig: Nachrüstung der Bestandsfahrzeuge (Diesel) auf die Abgasnorm EURO 6 (bei technischer Machbarkeit)

 

o              Bevorzugte Nutzung emissionsloser oder emissionsarmer Verkehrsmittel für Dienstgänge, wie beispielsweise:

              Nutzung des Job-Tickets auch für Dienstzwecke

              Nutzung des ÖPNV (RMV, RNV, DB) für Dienstfahrten außerhalb Marburgs

              Nutzung von Elektrorädern als Dienstrad

              Nutzung von Leihfahrrädern des von der DB ab April 2014 vorgesehenen Fahrradverleihsystems „Call a Bike“

              Nutzung von Car-Sharing als Dienstfahrzeug

 

              Pendlerverkehre und Parksuch­verkehr

Verbesserung der Anbindung der Park & Ride Parkplätze, z.B. durch die:

              Einbindung in das ab April 2014 in Marburg vorgesehene Fahrradverleihsystem „Call a Bike“

              Verdichtung/Verbesserung der ÖPNV-Taktung bei den bestehenden P&R-Parkplätzen Messeplatz, Georg-Gassmann-Stadion, Stadtwerke

              Prüfung weiterer Standorte mit ÖPNV-Anbindung für die Ausweisung als P&R-Parkplatz (westlich Marbach/Michelbach, östlich Lahnberge/Sonnenblick)

              Parkraumbewirtschaftung und Parkleitsystem

Die in der Vorlage VO/2959/2014 „Thesenpapier Parkraum in der Universitätsstadt Marburg“ aufgeführten Maßnahmen unterstützen und ergänzen die kommunalen Möglichkeiten/Maßnahmen zur Luftreinhaltung.

Ziel muss es sein, durch ein gut funktionierendes Parkleitsystem und eine intelligente Gebührenstaffelung den Parksuchverkehr in Marburg zu lenken und zu verkürzen.

 

              Maßnahmen für die Förderung emissionsarmer Mobilität für die Allgemeinheit

              Förderung und Ausbau des von der DB ab April 2014 vorgesehenen Fahrradverleihsystems „Call a bike“

              Förderung der privaten Nutzung von Fahrrädern, beispielweise durch:

              den weiteren Ausbau des Radwegenetzes

              die Einbindung der Radwege in mobile Radroutenplaner (Apps, …)

              Herausgabe und regelmäßige Aktualisierung eines Radwegeplanes

              Entwicklung der ÖPNV-Nutzung, beispielsweise durch:

o              Bewerbung bzw. Beteiligung/Unterstützung von Jobtickets von Unternehmen/Einzelhandel/­Universität

o              die Kombination von Tickets/Eintrittskarten für Großveranstaltungen (Kultur, Sport, …) mit ÖPNV-Tickets

              Förderung des regionalen Car-Sharings, beispielsweise  durch die Unterstützung bei der Verdichtung der Standorte 

              Prüfung und Weiterentwicklung geeigneter Verkehrsmittelalternativen für die täglichen individuellen Verkehre von Mitarbeiter/innen und Student/innen von der Innenstadt zum Klinikum und Universitäts-Campus Lahnberge im Rahmen des Klimaschutzteilkonzeptes „Umweltfreundliche Mobilität“

              Weiterer Ausbau/Optimierung des ÖPNV und sukzessive Umstellung auf emissionsarme Antriebe

              Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

              Prüfung der Einrichtung von kostenlosen Parkangeboten für Elektrofahrzeuge in der Innenstadt (Ziel: Reduzierung der Lärm- und Luftbelastung)

 

2.2.              Maßnahmen für die immissionsarme Wärmeerzeugung

Maßnahmen für die immissionsarme Wärmeerzeugung werden mit der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes von Dezember 2011 aufgeführt und im März 2012 von den Stadtverordneten angenommen.

Das Klimaschutzkonzept wird derzeit in 4 Klimaschutzteilkonzepten konkretisiert und dann umgesetzt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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