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Ratsinformation
27.06.2014 - 4.3 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dominic Deh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.06.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Magistrat wird gebeten Auskunft darüber zu geben, wie der folgende Sachverhalt zu bewerten ist bezüglich der Ruhezeit. In einem äußeren Stadtteil hält ein Bewohner im Wohngebiet einen Stall voller Hühner und einem Hahn. In der Nachbarschaft wohnen kleine Kinder und der Hahn wird zwischen 5 - 7 Uhr hinausgelassen, sodass die Nachtruhe dort zu Ende ist. Welche Möglichkeiten zur friedlichen Beteiligung gibt es?
Es antwortet Oberbürgermeister Vaupel:
Ob Hahn und Hühner in einem Garten gehalten werden dürfen, richtet sich nach baurechtlichen Vorschriften. In reinen Wohngebieten ist die Haltung unzulässig. In Mischgebieten, insbesondere in Dorfgebieten mit landwirtschaftlichen Betrieben, ist die Haltung erlaubt.
Eine friedliche Beilegung eines Konflikts zwischen Nachbarn wegen einer Lärmbelästigung ist gegebenenfalls durch ein Gespräch untereinander oder gemeinsam mit Mitarbeitern der Verwaltung bzw. den Ortsvorstehern zu erreichen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
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