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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.06.2014 - 4.3 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dominic Deh...

Beschluss:
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Der Magistrat wird gebeten Auskunft darüber zu geben, wie der folgende Sachverhalt zu bewerten ist bezüglich der Ruhezeit. In einem äußeren Stadtteil hält ein Bewohner im Wohngebiet einen Stall voller Hühner und einem Hahn. In der Nachbarschaft wohnen kleine Kinder und der Hahn wird zwischen 5 - 7 Uhr hinausgelassen, sodass die Nachtruhe dort zu Ende ist. Welche Möglichkeiten zur friedlichen Beteiligung gibt es?

 

Es antwortet Oberbürgermeister Vaupel:

 

Ob Hahn und Hühner in einem Garten gehalten werden dürfen, richtet sich nach baurechtlichen Vorschriften. In reinen Wohngebieten ist die Haltung unzulässig. In Mischgebieten, insbesondere in Dorfgebieten mit landwirtschaftlichen Betrieben, ist die Haltung erlaubt.

Eine friedliche Beilegung eines Konflikts zwischen Nachbarn wegen einer Lärmbelästigung ist gegebenenfalls durch ein Gespräch untereinander oder gemeinsam mit Mitarbeitern der Verwaltung bzw. den Ortsvorstehern zu erreichen.

 

 

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