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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

17.07.2015 - 4.5 Kleine Anfrage des Stadtdverordneten Ulrich Sev...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Wie viele Jugendliche  bzw. heranwachsende Eltern gibt es seit 2010 in Marburg und wie werden Mutter und Vater von wem unterstützt?

 

Da der Fragesteller nicht anwesend ist, wird die Kleine Anfrage schriftlich mit dem Protokoll beantwortet.

 

Zuständige Dezernenten: Oberbürgermeister Vaupel und rgermeister Dr. Kahle.

 

Stellungnahme FB 4:

Als Anlagegen wir bei der Sozialplanung des Fachdienstes 50/Soziale Leistungen vorhandene Daten zu Haushaltsstrukturen in der Universitätsstadt Marburg bei. Weiter differenzierte Daten sind darüber hinaus nicht vorhanden. 

 

Soweit es sich um Haushalte unter 21jähriger handelt, dürfte im Regelfall eine Zuständigkeit für Unterstützungsleistungen durch das Jugendamt (hier: Fachbereich 5) im Rahmen möglicher Sozialleistungen nach den Bestimmungen des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XIII) gegeben sein.

 

In Frage kommende Haushalte, die in die Zuständigkeit des Fachbereichs 4 fallen, und, in denen Leistungsansprüche nach den Bestimmungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) bestehen, erhalten in erster Linie die entsprechenden Geldleistungen als Sicherung des wirtschaftlichen Existenzminimums.

 

 

Stellungnahme FB 5:

Zunächst wirft die Frage ein grundlegendes Problem auf. Im Jugendamt der Universitätsstadt Marburg gibt es keine Daten darüber wie viele Eltern des in der Frage genannten Personenkreises es in Marburg gibt. Grundsätzlich sind im Jugendamt die Fälle bekannt, in denen die Betroffenen oder das Umfeld der Betroffenen sich an das Jugendamt wenden. Diejenigen, die sich nicht hier herwenden verbleiben unbekannt.

 

Allerdings lässt sich die Zahl von minderjährigen Müttern anhand des Bestandes gesetzlicher Amtsvormundschaften bestimmen. Hier werden diejenigen Mütter erfasst, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes minderjährig und unverheiratet waren und so einer solchen Amtsvormundschaft bedurften. Über die Väter dieser Kinder können bedauerlicherweise so keine Aussagen getroffen werden.

 

In diesem Bereich stellt sich die Situation wie folgt dar:

in den Jahren 2010 bis jetzt hatten wir insgesamt 41 gesetzliche Amtsvormundschaften. Für die einzelnen Jahrgänge bedeutet dies, dass im Jahre 2010 insgesamt 19 Fälle existierten, im Jahre 2011 waren es 11 Fälle, in den Jahren 2012 bis 2014 waren es je 3 Fälle im Jahr. Gegenwärtig hren wir 2 gesetzliche Amtsvormundschaften.

Es lässt sich also ein starker Rückgang an gesetzlichen Amtsvormundschaften in ihrer Rolle als Indiz für die Mutterschaft Minderjähriger feststellen.

 

Eltern, die unter 21 Jahre alt waren, als sie Kontakt zum Jugendamt bekamen, werden nicht unter diesem Merkmal erfasst und lassen sich daher auch nicht mit vertretbarem Aufwand aus der Gesamtheit herausfiltern.

 

Die Unterstützungsmöglichkeiten für solche jungen Eltern sind vielfältig und decken breite Palette der Hilfsmöglichkeiten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ab. Zunächst gibt es Unterstützungsangebote aus dem Bereich der frühen Hilfen. Grade für eine Aufnahme ins Programm Menschenskind ist ein sehr junges oder gar jugendliches Alter eine wichtige Eingangsvoraussetzung. Ebenso ist eine greifende Unterstützung durch das Angebot Aurora, einem Zusammenschluss regionaler Familienhebammen, vermittel- und umsetzbar.

 

Ein weiterer wichtiger Baustein im Unterstützungsangebot sind die ausdifferenzierten ambulanten Hilfen, gerade im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfe. Durch die hier angebotenen Hilfen lassen sich eine Vielzahl von Fragestellungen und Aufgaben junger Eltern wirkungsvoll und passgenau begleiten.

 

Eine wesentlich intensivere Hilfeform stellen die gemeinsamen Unterbringungen von Müttern oder Vätern mit Ihren Kindern in geeigneten Einrichtungen dar. Dieses Angebot ist allerdings auf alleinerziehende Elternteile zugeschnitten. In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich um junge Mütter, die diese Hilfe in Anspruch nehmen. Allerdings sind auch schon Väter mit ihren Kindern so untergebracht worden. Diese Art Hilfe hat jedoch oft den Hintergrund einer bereits gescheiterten Paarbeziehung und ist daher in der Ausrichtung primär auf den betreuenden Elternteil ausgelegt. Ebenso finden sich in diesem Angebot auch etliche jüngere Mütter, bei denen im Lauf der Beratung deutlich wurde, dass deren Hilfebedarf - auch zur Sicherung des Kindeswohls - ambulant nicht begegnet werden kann.

 

Bei der Gruppe der minderjährigen unverheirateten Mütter, die im Rahmen einer gesetzlichen Amtsvormundschaft für ihr Kind beim Jugendamt begleitet werden, lässt sich feststellen, dass hier wesentliche Unterstützungsleistungen innerfamiliär erbracht werden. Oft haben hier Großtter eine wichtige und tragende Unterstützerrolle inne.

 

 

 

 

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