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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

17.07.2015 - 4.6 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Welche Veränderungen ergeben sich für die kleingewerbetreibenden „Schrotthändler" in den kommenden Jahren aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und wie kann die Stadt Marburg diese dabei unterstützen?

 

Da der Fragesteller nicht anwesend ist, wird die Kleine Anfrage schriftlich mit dem Protokoll beantwortet.

 

Zuständiger Dezernent: Bürgermeister Dr. Kahle.

 

Gewerbliche Sammlungen sind nach der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes § 18 Absatz 1 zulässig, sind aber beim RP Gießen, anzuzeigen. Der RP informiert seit in Kraft treten die Kommunen und bittet um Stellungnahmen zu den angezeigten Sammlern. Der Magistrat hat deshalb bereits in seiner Sitzung vom 08.10.2012 beschlossen, dass bei Anzeigen von gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen für die Abfallfraktion „Altmetalle" dem RP pauschal die Zustimmung der Stadt Marburg aus abfallrechtlicher Sicht (als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger) erteilt wird. Das Verfahren ist bei den Einsammlern (auch den kleinen Schrotthändlern) längst bekannt. Anträge sind nach wie vor an den RP Gießen zu richten. 

 

Aktuelle Entwicklung

Derzeit wird das Wertstoffgesetz als Ergänzung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz beraten. Dieses sieht u.a. vor, dass Metalle und sowie Verpackungen aus Kunststoff und stoffgleiche Produkte mittels eines gemeinsamen Erfassungssystems eingesammelt werden sollen. In der Diskussion hierfür ist, dass alle Wertstoffe gemeinsam mit Verpackungsmüll in einer "Gelben Tonne" gesammelt werden sollen. Ebenfalls noch in der Diskussion ist, wer das Sammelsystem betreiben wird. Die Spitzenverbände der  Kommunen fordern, dass das Sammelsystem künftig wieder kommunal betrieben wird.

 

Die Kommunen im Landkreis Marburg Biedenkopf werden die Entwicklung gemeinsam mit dem kreiseigenen Betrieb A-LF (Abfallwirtschaft Lahn-Fulda) beobachten und die Auswirkungen für Kommunen beraten. Auswirkungen für den lokalen Schrotthandel werden sich hieraus voraussichtlich nicht ergeben.

 

 

 

 

 

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