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Ratsinformation
17.07.2015 - 4.13 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Hans-Werner...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.13
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 17.07.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wie viele Flüchtlingskinder in Sprachlernklassen der Sophie-von-Brabant-Schule besuchen die Nachmittagsbetreuung der Grundschule, und wie wird der Besuch für Flüchtlingskinder aus der Stadt und dem Landkreis, auch im Vergleich zu Kindern ohne Flüchtlingsstatus, geregelt?
Es antwortet Stadträtin Dr. Weinbach.
Derzeit besuchen keine Schüler/innen aus den Sprachintensivklassen an der Sophie-von-Brabant-Schule das Betreuungsangebot.
Das Betreuungsangebot ist laut Punkt 1.3 der geltenden Betreuungsordnung Kindern mit Wohnsitz in der Stadt Marburg aus dem zuständigen Schuleinzugsbereich vorbehalten. Kinder mit Gestattung erhalten erst nachrangig einen Platz.
Flüchtlingskinder, auch aus dem Landkreis, werden aber prinzipiell nach den für Marburger Kinder üblichen Regularien aufgenommen, da sie den Sprachintensivklassen an der jeweiligen Schule zugewiesen werden und somit keine Wahl haben, eine andere Schule und somit ein anderes Betreuungsangebot zu besuchen.