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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

17.07.2015 - 4.19 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Stephan Mut...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Das europäische Parlament wird vor der Sommerpause ein Gesetz beschließen, wonach alle Gesetze und Ausgaben der Mitgliedsländer auf ihre Sozialverträglichkeit geprüft werden sollen. Mitbeschlossen werden die kommunalen „Beurteilungskriterien der Sozialverträglichkeit", entsprechend des „Karlsruher Modells" von 1993. Wieweit hat die Stadt Marburg Vorbereitungen für die Erfüllung dieses europäischen Gesetzes vorangetrieben?

 

Da der Fragesteller nicht anwesend ist, wird die Kleine Anfrage schriftlich mit dem Protokoll beantwortet.

 

Zuständiger Dezernent: Oberbürgermeister Vaupel.

 

 

Die europäische Initiative Anti Poverty Network (EAPN) strebt im Dialog mit dem Europäischen Parlament eine europaweite Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für die Einführung einer Sozialverträglichkeitsprüfung, die sowohl die Betroffenen als auch die nicht-staatlichen Akteure mit einbezieht, an.

 

Im Allgemeinen geht es hierbei im Kontext der Sozialgesetze  um die Untersuchung von Wirkung und Interaktion von Gesetzen auf menschliche Bedürfnisse und gesellschaftliche Entwicklung. Dabei handelt es sich um ein kontinuierliches Monitoring sozialstaatlicher Entwicklungs- und Handlungsprozesse.

 

Der Deutsche Verein hat Kriterien für die Beurteilung von Sozialverträglichkeit aufgestellt.

Von Bedeutung ist insbesondere die sozialraumbezogene Sozialberichtserstattung für ein jeweiliges Gebiet, auf deren Grundlage anschließend an die Datenlage Interessen und Bedürfnisse von Betroffenen unter Einbeziehung nicht-staatlicher Akteure untersucht und Bedarfsplanungen dadurch ermöglicht werden.

 

Obwohl im angesprochenen Gesetzgebungsverfahren keine unmittelbare Beteiligung vorgesehen war oder stattgefunden hat, ist die Universitätsstadt Marburg mit der verwaltungsweiten Struktur von Planungsstellen, z.B. die Sozialplanung oder Altenplanung, aufgestellt, die sich ergebenden Aufgaben umzusetzen bzw. für den lokalpolitischen Diskussions- und Entscheidungsprozess aufzubereiten.

 

 

 

 

 

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