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ALLRIS - Auszug

16.10.2015 - 18.6 Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und...

Beschluss:
geändert beschlossen
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r den Bau- und Planungsausschuss berichtet der Stadtverordnetenvorsteher anhand der Niederschrift.

 

Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, wie die in Punkt 1 genannte Regelung rechtssicher und für die Verwaltung praktikabel umgesetzt werden kann.

 

1.Der Magistrat wird gebeten, die Vergabe öffentlicher Aufträge ab einem Auftragswert von 10.000 € (o. MwSt.) grundsätzlich an sozialen, ökologischen, umweltbezogenen und innovativen Anforderungen gemäß § 3 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes auszurichten.

Diese Anforderungen sind in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen zu nennen. Ausnahmen davon sind aktenkundig zu machen. Diese Regelung soll auch für Aufträge der städtischen Eigenbetriebe gelten.

2.Der Magistrat wird außerdem darum gebeten, im Haupt- und Finanzausschuss jährlich über die Beschaffungspolitik der Universitätsstadt zu berichten.

3.Sobald eine praktikable Lösung gefunden ist, soll diese zunächst im Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften vorgestellt und anschließend erprobt und evaluiert werden.

 

Der Antrag ist auch im Haupt- und Finanzausschuss beraten worden. Es berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Pfalz, CDU-Fraktion.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dem geänderten Antragstext.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher sst darüber abstimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, wie die in Punkt 1 genannte Regelung rechtssicher und für die Verwaltung praktikabel umgesetzt werden kann.

1.Der Magistrat wird gebeten, die Vergabe öffentlicher Aufträge ab einem Auftragswert von 10.000 € (o. MwSt.) grundsätzlich an sozialen, ökologischen, umweltbezogenen und innovativen Anforderungen gemäß § 3 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes auszurichten.

Diese Anforderungen sind in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen zu nennen. Ausnahmen davon sind aktenkundig zu machen. Diese Regelung soll auch für Aufträge der städtischen Eigenbetriebe gelten.

2.Der Magistrat wird außerdem darum gebeten, im Haupt- und Finanzausschuss jährlich über die Beschaffungspolitik der Universitätsstadt zu berichten.

3.Sobald eine praktikable Lösung gefunden ist, soll diese zunächst im Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften vorgestellt und anschließend erprobt und evaluiert werden.

 

 

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