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Ratsinformation
16.10.2015 - 4.1 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Elke Th...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 16.10.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Ab wann stehen der Stadt die sogenannten Entflechtungsmittel seitens des Landes für Maßnahmen des Rad- und Fußverkehrs zur Verfügung?
Die Stadt Marburg erhält keine speziellen "Entflechtungsmittel" seitens des Landes
für Maßnahmen des Rad- und Fußverkehrs.
Die Stadt Marburg hat, so wie alle hessischen Städte und Kommunen die Möglichkeit,
für einzelne Baumaßnahmen, auch speziell für den Fußgänger- und Radwegeausbau,
Fördermittel beim Land Hessen zu beantragen.
Das Hessische Verkehrsministerium stellt im Zuge der Verkehrsinfrastrukturförderung
Fördergelder u.a. für Maßnahmen des Rad- und Fußverkehrs in den hessischen
Kommunen zur Verfügung. Dies ist ein Anteil der GVFG - Kompensationsmittel des
Bundes nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG), die zur Aufwertung und Funktions-verbesserung von Verkehrsanlagen, wie z.B. Straßen, einschließlich der Anlagen für den Fußgänger- und Radverkehr, Schienenstrecken, Bahnhöfen, Haltestelleneinrichtungen, Leitsystemen und anderen förderfähigen Infrastrukturvorhaben zur Verfügung stehen.
Auf Basis einer Dringlichkeitsbewertung wird am Ende des Jahres durch das Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) beschlossen, welche, durch die
Kommunen und Städte angemeldeten Fördermaßnahmen, unter Berücksichtigung der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel, im Folgejahr eine Förderung erhalten. Ein Anspruch
auf Förderung besteht nicht.
Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Heck, CDU-Fraktion, wird ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.