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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

10.12.2015 - 6 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg (C...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Herr Bürgermeister Dr. Kahle führt zunächst kurz in die Vorlage ein, bevor Herr Nützel vom Fachdienst Stadtplanung im Rahmen einer Power-Point-Präsentation nochmals die planungsrechtlichen Grundlagen für den in Rede stehenden Bereich erläutert. Im Zuge der anschließenden Diskussion bringt Frau Bauder-Wöhr einen Änderungsantrag des Inhalts ein, dass die Stadt Marburg r die Fläche, die nicht von der GWH bzw. der Wohnstadt für sozialen Wohnungsbau genutzt werden wird, mit der Vitos GmbH in Kaufverhandlungen tritt mit dem Ziel, die Fläche durch die Stadt erwerben zu lassen.

Herr Hesse tritt diesem Antrag für die SPD-Fraktion entgegen.

Herr Bürgermeister Dr. Kahle erläutert nochmals die Aussagen von Herrn Engelhardt von Vitos GmbH zu den einzelnen geplanten Realisierungsabschnitten der dortigen Bebauungsoptionen.

 

Nach Abschluss der Diskussion wird zunächst über den Antrag der Fraktion Marburger Bürgerliste zu TOP 11 betreffend Vorlage VO/4354/2015 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg (Vitos-Gelände) abgestimmt.

 

Anschließend erfolgt die Abstimmung zu TOP 6 und hier zunächst zum Änderungsantrag der Fraktion Marburger Linke und anschließend zur Ausgangsvorlage des Magistrats.

 

Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden mit nachstehendem Ergebnis geprüft:

 

a)   Die unter Nr. 1 angeführte Stellungnahme wird berücksichtigt.

b)   Die unter Nr. 2 und 6 angeführte Stellungnahme wird teilweise berücksichtigt.

c)   Die unter Nr. 3-5 und 7-25 angeführten Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt.

 

Die Grundzüge der Planung werden hiervon nicht berührt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 10/1, 3. Änderung, „Cappeler Straße/Friedrich-Ebert-Straße“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

  1. Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10/1, 3. Änderung, Cappeler Straße/Friedrich-Ebert-Straße“ werden gem. § 81 Hess. Bauordnung (HBO) und § 9 BauGB als Satzung beschlossen.
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Abstimmungsergebnis:

 

JaSPD (3), B90/Die Grünen (2), CDU (2)

EnthaltungenMBL (1), Marburger Linke (1)

 

Aussprache wird nicht beantragt.

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Anlagen zur Vorlage

Legende
selbst zuständig
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eigenes Amt zuständig
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anderes Amt zuständig
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andere Zuständigkeit
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selbst verantwortlich
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andere Verantwortlichkeit
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Aufgabe bearbeiten
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