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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.01.2016 - 14.14 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Verte...

Beschluss:
geändert beschlossen
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r den Ausschuss für Soziales, Jugend und Frauen berichtet die Vorsitzende, Stadtverordnete Dr. Perabo, Fraktion B90/Die Grünen. Der Antrag wurde dort an verschiedenen Stellen geändert und in der geänderten Fassung von der antragstellenden Fraktion übernommen. Dem geänderten Antrag sind die Fraktionen von SPD, B90/Die Grünen und der Ausländerbeirat mit Zustimmung der Marburger Linke als antragstellende Fraktion beigetreten.

 

Stadtverordnetenvorsteher Löwer lässt über den geänderten Antrag abstimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Vertreterin der BfM mit den übrigen Stimmen des Hauses folgende Beschlüsse:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, gegenüber dem RP ausdrücklich auf dem Marburger Modell der ‚Willkommenskultur und Integration', die  sich an den Mindeststandards der Wohlfahrtsverbände von 2013 orientiert, bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung in Cappel zu bestehen.

 

  1. Es soll sichergestellt sein, dass weiterhin die Aktivitäten der Koordinierungsstelle der Stadt Marburg, der Ombudsleute, der Anlaufstelle und der ehrenamtlichen Helfer/innen so miteinander verzahnt bleiben , dass sie direkt an das Camp angebunden sind, mit einander kommunizieren und alle Aktivitäten in gemeinsamer Absprache erfolgen , wozu eine direkte und ständige Kommunikation mit der Campleitung und den Sozialarbeitern im Camp notwendig bleibt.

 

  1. Der RP soll aufgefordert werden, an diesem bundesweit als Vorbild dienenden Modell festzuhalten und den Vertrag mit dem Betreiber EHC, sollte dieser dazu nicht bereit sein, zeitnah zu kündigen.

 

  1. Gegenüber dem RP soll deutlich gemacht werden, dass die Stadt Marburg ihre Zustimmung zu dem Camp in Cappel unter der Voraussetzung gegeben hat, dass auch dort die Standards der Willkommenskultur eingehalten werden.

 

Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass auch die Träger von Sammelunterkünften zugewiesener Flüchtlinge (z.B. auf dem Vitos-Gelände) die o.g. Mindeststandards einhalten.

 

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