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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.01.2016 - 4.11 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Jan Sollwed...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Im Jahre 2013 hat zuletzt der Marktfrühschoppen in der Marburger Altstadt stattgefunden, nachdem diese Veranstaltung schon seit Langem in der Kritik stand, da sich anlässlich seines Stattfindens auch rechtsextreme Organisationen auf dem Rathausplatz versammelt haben. Ist es in diesem Zusammenhang korrekt, dass der langjährige Veranstalter des Marburger Marktfrühschoppens, der Marktfrühschoppenverein e.V., schon immer ein Hausrecht für den Marktplatz (während des Marktfrühschoppens) gehabt hat, und auf diese Weise rechtsextreme Organisationen schon immer von der Teilnahme hätte fernhalten können?

 

Die Anfrage beantwortet erneut Oberbürgermeister Dr. Spies:

 

Im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Flächen entsteht ein Hausrecht nur dann, wenn eine äußerlich erkennbare Eingrenzung des Bereichs, z. B. durch Ketten oder Gitter, vorhanden ist und der Zugang unberechtigter Personen, z. B. durch den Einsatz von Ordnern, kontrolliert werden kann.

Dies war bei der Durchführung des Marktfrühschoppens nicht der Fall.

Für den Veranstalter bestand somit keine Möglichkeit, rechtsextreme Organisationen aufgrund eines Hausrechts von der Veranstaltung fernhalten zu können.

 

Veranstalter, insbesondere die Oberstadtgemeinde als Veranstalter bis zum Jahre 1998, haben allerdings seit den 1980er Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass die Anwesenheit rechtsextremer Organisationen unerwünscht ist.

 

Eine Zusatzfrage der Stadtverordneten Suntheim-Pichler wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

 

Eine Zusatzfrage der Stadtverordneten Suntheim-Pichler wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

 

Die Fragestunde ist damit beendet. Die Beantwortung der übrigen Fragen erfolgt schriftlich.

 

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