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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.01.2016 - 12.1 Abschlussbericht des Akteneinsichtausschusses "...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg hatte in ihrer Sitzung am 24.04.2015 auf Antrag der CDU-Fraktion einen Ausschuss gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 HGO bestimmt, der sich mit der Einsichtnahme in die Akten bezüglich der geplanten Windkraftanlage am Standort „Lichter Küppel“ befassen sollte. Mit dieser Aufgabe wurde der Haupt- und Finanzausschuss betraut.

 

r den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Pfalz, CDU-Fraktion, dass dem Ausschuss 2 Abschlussberichte im Entwurf vorgelegen haben. Der von SPD, Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Entwurf, dem die Fraktion Marburger Linke im Ausschuss beigetreten ist, wurde vom Ausschuss mehrheitlich zur Annahme empfohlen, der von der CDU-Fraktion vorgelegte Entwurf dagegen mehrheitlich abgelehnt. Aussprache wurde im Ausschuss beantragt.

 

Stadtverordnetenvorsteher Löwer ruft die Aussprache auf und übergibt um 18:38 Uhr die Sitzungsleitung an die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Wölk, SPD.

 

In der sich anschließenden Debatte sprechen die Stadtverordneten Rink, SPD-Fraktion, Stötzel, CDU-Fraktion, Schalauske, Fraktion Marburger Linke, Becker, Pfalz, CDU-Fraktion, Volz, Fraktion B90/Die Grünen sowie Bürgermeister Dr. Kahle.

 

Der Stadtverordnete Range, CDU-Fraktion, beantragt Bandabschrift.

 

Zum Ende der Aussprache übernimmt Stadtverordnetenvorsteher Löwer um 19:18 Uhr wieder die Sitzungsleitung.

 

Nach Abschluss der Diskussion lässt Stadtverordnetenvorsteher Löwer über beide Entwürfe abstimmen. Für den Entwurf des Abschlussberichtes von SPD, B90/Die Grünen stimmen die Fraktionen von SPD, B90/Die Grünen, Marburger Linke sowie die BfM, die Piratenpartei und die Stadtverordnete Adsan. Gegen den Entwurf stimmen die Fraktionen von CDU und FDP bei Enthaltung des Stadtverordneten Dr. Uchtmann, MBL.

 

Im Anschluss erfolgt die Abstimmung über den im Entwurf vorliegenden Abschlussbericht der CDU-Fraktion. Für den Entwurf stimmen die Fraktionen von CDU und FDP. Gegen den Entwurf votieren die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Marburger Linke sowie die BfM, die Piratenpartei und die Stadtverordnete Adsan. Herr Dr. Uchtmann, MBL, enthält sich der Stimme.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher stellt fest, dass damit der von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Marburger Linke vorgelegte Bericht der offizielle Abschlussbericht des Akteneinsichtsausschusses ist.

 

Der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Abschlussbericht im Wortlaut:

 

Abschlussbericht zum Akteneinsichtsausschuss „Windkraft Lichter Küppel“

 

Dem beim Haupt- und Finanzausschuss angesiedelten Akteneinsichtsausschuss wurde keine konkrete Fragestellung mitgegeben, unter der die Akten zu prüfen und zu bewerten seien. Da der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt wurde, ist deshalb vornehmlich der Frage nachzugehen, wie bei dem Projekt „Windkraft Lichter Küppel“ öffentliche Gelder verwendet wurden.

 

r die Stadtwerke als Projektträger sind in den vier Jahren für das Projekt insgesamt Kosten von rd. 480 T€r angefallen; davon etwas mehr als die Hälfte (244 T€) für die von der Stadtverordnetenversammlung mit den Stimmen von SPD, CDU, B90/Grünen und Linke beschlossenen Windmessungen. Eine weitere erhebliche Kostensteigerung durch Ausweitung der Windmessung, die von Herrn Range für die CDU gewünscht wurde, wurde nicht beschlossen.

 

Der sogenannte „Gestattungsvertrag“ zwischen Hessen Forst und den Stadtwerken zur Inanspruchnahme des Waldes zur Aufstellung des Windmessmastes und des mobilen LiDar-Wagens wurde am 30.10.2012 geschlossen. Die Aufträge an den Dienstleister BBB Umwelttechnik GmbH/Gelsenkirchen (Windmessung) und die Fa. Windhunter GmbH/Berlin (Windmessmast), die die Windmessung in Kooperation durchgeführt haben, sind jeweils am 06.11.2012 datiert.

 

Die Rodung 2013 für die von der Stadtverordnetenversammlung gewünschte Windmess-einrichtung wie die Rodung 2015 zur Vorbereitung der staatlicherseits angeordneten archäologischen Untersuchung wurden von den Stadtwerken beauftragt, die auch die angefallenen Kosten von rd. 18 T€ getragen haben.

 

Die Kosten für den Windmessmast und das Windgutachten wurden zu jeweils 50 % der anrechenbaren Kosten zwischen Stadt und Stadtwerke Marburg aufgeteilt. Die Kosten für die LiDar-Messungen wurden im Verhältnis (8/12 Stadt Marburg und 4/12 Stadtwerke Marburg aufgeteilt. Die Aufteilung basierte darauf, dass 4 Standorte am Lichter Küppel und 8 Standorte nördlich des Lichter Küppel (Bürgelner Gleiche) untersucht werden sollten.

 

Die Stadt Marburg hat den Stadtwerken insoweit rd. 140 T€ erstattet, so dass dort eine Belastung von rd. 340 T verbleibt.

 

Es waren zwei Gutachter für die Stadtwerke Marburg mit der Erstellung avifaunistischer Gutachten beauftragt. Der zunächst beauftragte Gutachter mit Sitz in Staufenberg (Beauftragung im Juni 2012) wurde durch ein Marburger Büro ergänzt, das imrz 2014 beauftragt wurde, das avifaunistische Gutachten in enger Absprache mit der Oberen Naturschutzbehörde (RP Gießen) zu erweitern und fertig zu stellen.

 

r beide Gutachten bis April 2015 Kosten von rund  54 T€ angefallen.

 

Mit den Ergebnissen der Rotmilanfunktionsraumanalyse im April 2015 wurden die Arbeiten am laufenden Gutachten durch die Stadtwerke Marburg eingestellt und das Projekt „Windenergie Lichter Küppel“ Ende April 2015 beendet.

 

Eine Hinwegsetzung über geltende Vogelschutzvorschriften hat im Laufe des vierjährigen Projekts erkennbar nicht stattgefunden im Gegenteil: Die Einstellung des Projektes resultiert gerade aus der Achtung vor bestehenden Vogelschutzvorschriften.

 

Die jenseits der vom Stadtparlament für die Windmessung verursachten Kosten angefallenen rd. 240 T€r die notwendigen Untersuchungen sind bei einem 10 Mio.€ Projekt im Übrigen durchaus vertretbar, sind aber ohnehin im Wesentlichen durch staatliche Vorgaben bedingt, die nicht im Ermessen des Projektträgers liegen.

 

Zusammenfassend lässt sich aufgrund der Aktenlage und der Beantwortung der Fragen feststellen, dass der Bürgermeister, der Magistrat und die Stadtwerke Marburg sich in jeder Situation an die Beschlusslage der Stadtverordneten, an getroffene Absprachen mit beteiligten Behörden und an die geltenden  artenschutzrechtlichen Bestimmungen gehalten haben. Der vom Stadtparlament gewollte Ausbau der Windkraft in kommunaler Verantwortung in Marburg ist entsprechend den Vorgaben des Entwurfs des Regionalplans am Standort Lichter Küppel projektiert worden. Trotz der z. T. sehr komplizierten und zum Teil während des Genehmigungsverfahrens geänderten Vorgaben des Landes konnten die Genehmigungsvoraussetzungen weitgehend abgearbeitet werden. Auch die vom Stadtparlament beschlossene kostenträchtige Windmessung, die die Ergebnisse vorhandener Berechnungen zur Windsituation auf den Lahnbergen validieren sollte, konnte aufgrund der hervorragenden Windverhältnisse die Sinnhaftigkeit des Projekts unterstreichen. Regierungspräsidium, Bürgermeister und Stadtwerken war das Vorkommen des Rotmilans im weiteren Umfeld dieses Gebietes - wie in vielen anderen Windvorrangflächen in Hessen - bekannt. Das allgemeine Vorkommen dieser Vogelart allein ist jedoch noch kein Ausschlussgrund für die Errichtung von Windkraftanlagen. Es kommt vielmehr auf die tatsächlichen Flugbewegungen sowie die tatsächliche Präsenz im Planungsgebiet an. Gerade deshalb wurde diese Spezies besonders intensiv untersucht. Folgerichtig musste das Projekt aufgrund der konkreten Brutbefunde innerhalb des Prüfbereiches um die geplanten WEA-Standorte in Verbindung mit den konkreten Ergebnissen der Raumnutzungsanalyse im April2015 eingestellt werden, da Bürgermeister und Stadtwerke eine Gefährdung des Bruterfolges des festgestellten Rotmilanpaares ausschließen wollten und generell die Umsetzung des Projekts immer unter Voraussetzung der ökologischen Verträglichkeit stattfand. Das Regierungspräsidium Gießen weist die Fläche nach wie vor als Windvorranggebiet aus, da es weiterhin in dem Befund, dass hier in 2015 ein Rotmilanpaar brütete, keinen grundsätzlichen artenschutzrechtlichen Ausschlussgrund sieht.

 

Der Magistrat der Stadt Marburg und Stadtwerke Marburg haben engagiert und zielstrebig ein ökonomisch und klimapolitisch sinnvolles Windkraftprojekt vorangetrieben, wie es von der Mehrheit des Stadtparlaments gefordert und unterstützt war. Entsprechend den Vorgaben des Vogelschutzes musste das Projekt aufgrund der konkreten Untersuchungsergebnisse beendet werden. Das gesamte Vorgehen entsprach den Vorgaben der Marburger Stadtverordnetenversammlung und der geltenden Rechtslage.

 

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