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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

15.07.2016 - 4 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen werden durch die zuständigen Dezernenten beantwortet.

 

01. Frage der Stadtverordneten Dr. Elke Therre-Staal

Fraktion B90/Die Grünen

 

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, ob und wie viele Unterführungen in Marburg-Stadt noch für Fußnger und Radfahrer benutzt werden, und wenn ja, ob bauliche Maßnahmen in Planung sind, diese Angsträume abzuschaffen.

 

Antwort Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit können hier folgende Wegeverbindungen angesprochen werden:

 

1. Jägertunnel

Im Zuge der neuen Bebauung für das Areal zwischen Neue Kasseler Straße und dem Bahngelände mit Wohngebäuden, die von privater Seite erstellt werden, soll auch der Zugang zum Jägertunnel von der Neuen Kasseler Straße aus behindertengerechter und freundlicher gestaltet sowie die Tunneldecke um ca. 7,50 m verkürzt werden. Die entsprechenden Planungen laufen derzeit. Ob sich in diesem Zuge eine weitere Umgestaltung im Tunnel kurzfristig realisieren lässt, hängt von den finanziellen Möglichkeiten der Stadt und der Zustimmung der Deutschen Bahn ab.

 

2. Fußngerunterführung Rudolphsplatz/Biegenstr.

Die Unterführung der Weidenhäuser Brücke soll im Zuge der Brückensanierung geschlossen und durch niveaugleiche Fußngerüberwege auf der Verkehrsebene ersetzt werden. Die entsprechenden Planungen sind abgeschlossen. Die Ausschreibung der Umgestaltungsmaßnahme, die auch den gesamten Verkehrsknoten Rudolphsplatz umfasst, läuft. Die Unterführung soll während der Bauarbeiten ab März 2017 für den öffentlichen Fußngerverkehr gesperrt werden

 

3. Fußngerunterführung Rudolphsplatz/Lahntor

Diese Unterführung soll im Zuge der weiteren mittelfristigen Umgestaltung des Rudolphsplatzes entfallen. Dabei soll das Ziel verfolgt werden, alle Verkehre auf dem Niveau der heutigen Fahrbahn abzuwickeln.

 

4. Fußngerunterführung Am Richtsberg

Hier sind derzeit keine baulichen Veränderungen geplant.

 

5. Fußngerunterführung Biegenstr./Wolffstr.

Die Unterführung war bereits seit einigen Jahren gesperrt, da ein alternativer niveaugleicher Fußngerüberweg existierte. Im Zuge der Umgestaltung des Areals vor dem EPH wurde die Unterführung verfüllt und die Treppenzugänge rückgebaut, damit dort der Straßenraum neu gestaltet werden kann. Die Arbeiten werden im Sommer dieses Jahres abgeschlossen.

 

6. Fußngerunterführung Krummbogen/Blitzweg/Heinrich-Heine Str.

Eine Planung, die die Fußngerunterführung beseitigen würde, wäre mit sehr umfangreichen baulichen und finanziellen Abstimmungen mit der Bahn AG verbunden. Eine Verbesserung der Situation ließe sich eventuell durch eine Umgestaltung der Zugangsrampen erreichen. Hierzu gibt es erste Überlegungen.

 

7. Fußngerunterführung B 3 Afföllerstr./Hauptpost

Diese Unterführung befindet sich im Eigentum des Bundes. Über geplante bauliche Veränderungen ist derzeit nichts bekannt.

 

8. Fußngerunterführung Leipziger Str.

Hier sind derzeit keine baulichen Venderungen geplant.

 

9. Fußngerunterführung an der Philosophischen Fakultät Überführung B 3, Hermann-Cohen-Weg/Krummbogen

Die Konstruktion der Unterführung befindet sich im Eigentum des Bundes. Über geplante bauliche Veränderungen ist derzeit nichts bekannt.

 

10. Fußngerunterführung Emil-von-Behring-Str.

Diese Unterführung befindet sich in der Baulast der Pharmaserv GmbH. Über geplante bauliche Veränderungen ist derzeit nichts bekannt.

 

 

02. Frage des Stadtverordneten Dr. Hermann Uchtmann

FDP/MBL-Fraktion

 

Verfolgt der Magistrat noch die Idee eines Stadtmuseums und wenn ja wie ist der Stand der Überlegungen.

 

Antwort Stadträtin Dr. Weinbach:

 

Die Universitätsstadt verfolgt nach wie vor die Idee eines Stadtmuseums im Landgrafenschloss, wie sie in der „Potenzialstudie Schloss-Areal Museumslandschaft Stadtgeschichte“ empfohlen wurde. Allerdings handelt es sich um einen langfristigen Prozess, da

-          das Landgrafenschloss einen Sanierungsbedarf in zweistelliger Millionenhöhe hat und

-          dies eine grundlegend neue Museumskonzeption für das jetzige Museum für Kulturgeschichte verlangt.

 

Beides ist ohne das Land Hessen nicht zu bewerkstelligen. Deshalb sind Philipps-Universität und Stadt Marburg in einen Gesprächsprozess mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst eingetreten, zuletzt mit Staatsminister Boris Rhein am Rande der hessenweiten Eröffnung des Internationalen Museumstages am 22. Mai 2016 und der Vernissage der inklusiven Ausstellung „blick:punkte Blind Sehen Ausstellung“.

 

Neben diesen beiden langfristigen Aufgabenstellungen bauliche Sanierung und konzeptionelle Entwicklung nutzen Universität/Museum und Stadt die Zeit für aktuelle Bausteine zur Stadtgeschichte: Im letzten Jahr war dies die Ausstellung „Stadt Land Schloss“ zur 1000hrigen Geschichte des Landgrafenschlosses und den verschiedenen Nutzungen (bis Januar 2017). Dazu ist aktuell mit städtischer Hilfe ein reich illustrierter Ausstellungsband erschienen.

-          In diesem Jahr ist dies die genannte Ausstellung „blick:punkte“, die 100 Jahre Stadtgeschichte aus Blinden-Perspektive erzählt und einen besonderen Akzent auf die Barrierefreiheit legt.

-          Im nächsten Jahr wird dies „Bildungsereignis Reformation“ sein ebenfalls ein Thema mit engen stadt- und natürlich universitätsgeschichtlichen Bezügen.

 

Darüber hinaus sind vor allem durch das Engagement der Stadt Rahmenbedingungen im Bereich des Schlosses verbessert worden:

-          Bessere PR durch Schaukasten und Banner

-          Freies WLAN im Schlossbereich und internetbasierte Audioguides zu Schloss und Ausstellungen

-          Barrierefreier Zugang für Blinde und Sehbehinderte durch veränderte Bushaltestelle, Aufmerksamkeitsfelder und Tastmodell Schloss.

 

So richtig und wichtig diese Zwischenschritte sind, so unerlässlich sind die eingangs genannten großen Aufgabenbereiche. Die Universität nennt als Zeithorizont das Jubiläumsjahr 2027.

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Köster-Sollwedel und Bastian (Marburger Linke) werden ebenfalls von Stadträtin Dr. Weinbach beantwortet.

 

 

03. Frage des Stadtverordneten Dr. Hermann Uchtmann

FDP/MBL-Fraktion

 

Denkt der OB darüber nach, den hauptamtlichen Magistrat wieder auf drei Vollzeitstellen aufzustocken?

 

Antwort Oberbürgermeister Dr. Spies:

 

Herr Dr. Uchtmann, ich bin sehr dankbar für diese Frage.

Das hessische Gleichstellungsgesetz sagt in § 14 Abs. 4: Bei Teilzeitbeschäftigung oder auch zur Wahrnehmung von Familienaufgaben ist ein personeller Ausgleich vorzunehmen. Wenn dies auch bei Ausschöpfung aller Mittel unmöglich ist, ist ein organisatorischer Ausgleich vorzunehmen. Eine ähnliche Vorgabe erteilt der Frauenförderplan der Universitätsstadt Marburg. Ich stelle deshalb fest, dass in der letzten Legislaturperiode durch Nichtmaßnahmen des Stadtparlamentes in, wie ich meine, nennenswertem Umfang somit gegen die Regeln des hessischen Gleichstellungsgesetzes, jedenfalls seinen Sinn, auch wenn die Anwendbarkeit auf Wahlbeamte eingeschränkt ist, weil das so kompliziert ist, so jedoch in jedem Fall gegen seinen Sinn und gegen die Frauenförderpläne der Universitätsstadt Marburg, in erheblicher Weise verstoßen wurde, meines Erachtens aus Gründen des Machteifers. Ich werde in den anstehenden Sparbemühungen auf gar keinen Fall dulden, in irgendeiner Stelle der Verwaltung, dass Sparvorhaben auf dem Rücken alleinerziehender Mütter ausgetragen werden. Das wird es hier nicht geben.

Ich will noch sagen was die angemessene Lösung gewesen wäre, die man hätte entscheiden müssen, wenn man im Geist des hessischen Gleichstellungsgesetzes und dem Frauenrderplan der Universitätsstadt Marburg tatsächlich angewandt hätte, nämlich die Alternative zur Besetzung einer zweiten Hälfte bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund von Familienaufgaben, wäre eine Reduktion der Aufgaben gewesen. Hätte also die Stadt Marburg vor vier Jahren das Sozialamt oder die Schulen an den Landkreis abgegeben, dann allerdings wäre diese Reduktion jedenfalls dem Geist des Gesetzes und den Regelungen des Frauenförderplans angemessen gewesen. Das halte ich für keine kluge Idee, dass man so verfährt. Aus gutem Grunde übernimmt die Universitätsstadt Marburg diese Aufgaben selber, nicht zuletzt weil wir mehr Mittel haben sie zu erfüllen, und weil wir die Verhältnisse der Stadt besser kennen. Deshalb war die seinerzeit getroffene Lösung meines Erachtens nicht zulässig, war frauenpolitisch inadäquat. Ich freue mich sehr, dass Sie nachher unter Tagesordnungspunkt 21.16 beschließen werden, den ich, wie ich schon am Dienstag im Haupt- und Finanzausschuss gesagt habe, als unmittelbaren Auftrag des Parlaments werte, an genau dieser Stelle in diese Richtung tätig zu werden und einen Vorschlag zu machen, wie man diesen Missstand beseitigen kann.

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Stötzel (CDU) und Dr. Therre-Staal (B90/Die Grünen) werden ebenfall durch den Oberbürgermeister beantwortet.

 

 

04. Frage des Stadtverordneten Winfried Kissel

CDU-Fraktion

 

Auf dem Fahrradweg entlang der Lahn ist zwar in der Höhe des Campingplatzes/Auto-parkplatz B3a ein Mittelstreifen in der Kurve angebracht, aber um Unfällen zwischen Fahrradfahrern vorzubeugen, wäre ein Verkehrsspiegel, der die Kurve für die Fahrradfahrer einsehbar macht notwendig. Kann der Magistrat daher dafür sorgen, dass dort ein Verkehrsspiegel angebracht wird, damit keine Unfälle zwischen Fahrradfahren in der unübersichtlichen Kurve erfolgen?

 

Antwort Oberbürgermeister Dr. Spies:

 

Die Nutzung des gemeinsamen Fuß- und Radweges soll durch gegenseitige Rücksichtnahme geprägt sein. In dem angesprochenen Bereich wurde bereits eine Markierung angebracht, um das Rechtsfahrgebot für die Radfahrer zu verdeutlichen.

 

Verkehrsspiegel sollen nur ausnahmsweise angebracht werden, da bei deren Nutzung Fehleinschätzungen und damit verbundene Gefährdungen für die Verkehrsteilnehmer nicht ausgeschlossen werden können.

 

Ein Verkehrsspiegel an dieser Stelle könnte einzelne Radfahrer zu höheren Geschwindigkeiten verleiten.

 

Bei dem regionalen Verkehrsdienst der Polizei und dem städtischen Fachdienst Straßenverkehr besteht daher die Meinung, dass ein Verkehrsspiegel in diesem Bereich nicht geeignet ist, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

 

 

Die Fragen 5 und 6 des Stadtverordneten Range (CDU) werden schriftlich beantwortet, da er in der heutigen Sitzung entschuldigt fehlt.

 

 

07. Frage des Stadtverordneten Winfried Kissel

CDU-Fraktion

 

Bei dem Bildstock am Ohmweg/Enserweg in Ginseldorf hat sich teilweise das Pflaster gesenkt, so dass gefährliche Stolperkanten entstanden sind. Kann der Magistrat veranlassen, dass dies behoben wird?

 

Antwort Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Der Fachdienst Hochbau wird umgehend den Dienstleistungsbetrieb Marburg (DBM) beauftragen, die gefährlichen Stolperkanten zu beseitigen.

 

 

08. Frage des Stadtverordneten Dirk Bamberger

CDU-Fraktion

 

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20. Mai 2016 antwortete der Oberbürgermeister auf die Anfrage der Kollegin Sell, dass in den letzten 15 Jahren 67 Wohnungen der GeWoBau veräert worden seien. Auf welchem Wege erfolgte die Vermarktung der damit privatisierten Wohnungen? Wie viele Wohnungen wurden hierbei an die Organmitglieder der GeWoBau (Geschäftsführung, Aufsichtsrat), Mitarbeiter der GeWoBau sowie Mandatsträger des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung bzw. Angehörige der vorgenannten Personengruppen veräert?

 

Antwort Oberbürgermeister Dr. Spies:

 

Die Vermarktung erfolgte über das Internetportal der GeWoBau. Mit dem Relaunch der Homepage im März 2016 wurde die Verkaufsseite deaktiviert, da für die noch wenigen Wohnungen (20) eine ausreichende Zahl an Interessenten gemeldet ist.

 

Die GeWoBau hat von den 67 Wohnungen 13 Wohnungen an Beschäftigte oder deren Angehörige verkauft. Eine Wohnung wurde vor einigen Jahren an eine/n Mandatsträger/in der Stadtverordnetenversammlung verkauft. Sämtliche Verkaufsbeschlüsse wurden vom Aufsichtsrat gefasst, dem neben dem hauptamtlichen Magistrat und Vertretern der Stadtverordnetenversammlung für den Hauptgesellschafter auch Vertreter der Mitgesellschafter Wohnstadt/Nassauische Heimstätte und der Sparkasse Marburg-Biedenkopf angehören.

 

 

09. Frage der Stadtverordneten Erika Lotz-Halilovic

SPD-Fraktion

 

Welche Einrichtungen, Vereine und Verbände in der Stadt Marburg, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen den Vorgaben und Richtlinien des Kinder- und Jugenschutzgesetzes entsprechen undhrungszeugnisse der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen einfordern, damit sie Fördermittel und Zuschüsse erhalten?

Gibt es Vereine und Einrichtungen, in denen keine Führungszeugnisse der Mitarbeiter/innen vorliegen?

 

Antwort Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Zunächst einmal handelt es sich hier um eine Regelung, die verbindlich nur Einrichtungen und Angebote der Jugendhilfe betrifft. Für Sportvereine sieht der Landessportbund Hessen LSBH Empfehlungen vor. §72a des SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch gibt vor, dass Beschäftigte der öffentlichen Jugendhilfe und von Trägern der freien Jugendhilfe „in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis nach §30 Abs. 5 und §30a Abs. 1 des Bundeszentralregisters“ vorlegen müssen. Dies gilt in der Jugendhilfe auch für ehren- und nebenamtlich tätige Personen sowie Kindertagespflegepersonen, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden. Träger, die eine Betriebserlaubnis benötigen (wie z.B. KiTas, Heimeinrichtungen), erhalten diese nur, wenn sie dies sicherstellen. Grundsätzlich wird über den §72a SGB VIII der Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung nach §8a SGB VIII zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe mit allen freien Trägern der Jugendhilfe verpflichtend.

 

Die kommunalen Spitzenverbände, Hessischer Landkreistag (HLKT) und Hessischer Städtetag (HStT), haben gemeinsam mit dem Hessischen Jugendring eine Mustervereinbarung gemäß § 72a Abs. 2, 4 SGB III entwickelt. Diese Mustervereinbarung ist auch Grundlage für die Vereinbarungen der Jugendförderung innerhalb der Stadt Marburg mit Jugendgruppen.

 

In der Universitätsstadt  Marburg wurde per Magistratsbeschluss vom 13.04.2015 die Jugendschutzvereinbarung an die Richtlinien r die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Marburger Jugendgemeinschaften und zur Förderung der Jugendarbeit geknüpft. Zu den neuen Richtlinien wurden für die Vereine und Verbände Informationsveranstaltungen angeboten und Schulungen zum §8a, außerdem steht die Jugendförderung für individuelle Beratung bei Fragestellungen zur Verfügung.

 

Hinsichtlich der Sportvereine gibt es Empfehlungen des Landessportbundes Hessen. Führungszeugnisse werden vom LSBH nur bei hauptberuflichen Übungsleitern, Personen im Freiwilligendienst sowie bei ehrenamtlichen Trainern, die Einzeltraining machen, erwartet. Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen wird eine gesonderte Schulung erwartet. Zudem gibt es einen Verhaltenskodex für alle Mitgliedsvereine des LSBH. Der FD Sport bezuschusst fast ausschließlich Vereine, die Mitglied im LSBH sind und diesen Regelungen unterliegen.

 

Eine Nachfrage des Stadtverordneten Seipp (CDU) wird ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.

 

 

10. Frage der Stadtverordneten Dr. Elke Neuwohner

Fraktion B90/Die Grünen

 

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, welche Ansprechpartner*innen den Marburger Bürger*innen im Falle von Wildtieren im heimischen Garten zu Verfügung stehen und wie, bzw. ob diese z.B. außerhalb der üblichen Arbeitszeiten erreichbar sind, bzw. wer sonst zuständig ist.

 

Antwort Oberbürgermeister Dr. Spies:

 

r Wildtiere in den besiedelten Bereichen der Stadt besteht keine konkrete behördliche Verantwortung zur Regulierung ihrer Population. Über präventive Maßnahmen zum Schutz von Grundstücken und Gebäuden entscheiden die Eigentümerinnen und Eigentümer.

Ein zielgerichtetes Handeln der Behörden erfolgt jedoch dann, wenn von Wildtieren eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Sollte also dringendes Handeln erforderlich sein, ist die Polizei, die rund um die Uhr zu erreichen ist, oder das Ordnungsamt zu informieren. Die Polizeibehörden entscheiden über einzuleitende Maßnahmen der Gefahrenabwehr und können zu ihrer Unterstützung im Wege der Amtshilfe sachkundige Personen hinzuziehen (z. B. Förster, Jagdpächter oder Tierärzte). Erscheint ein Tier krank oder seuchengefährdet, sollte das zuständige Veterinäramt informiert werden. Allgemeine Informationen über wildlebende Tiere in der Stadt gibt es auf der Internetseite der Stadt Marburg und zu den Bürozeiten bei folgenden Ansprechpartnern der Stadtverwaltung:

 

Frau Szeder, Fachdienst Gefahrenabwehr, Tel 201 1469,

Herr Bork, Fachdienst Stadtgrün, Klima- und Naturschutz, Tel. 201 1708.

 

 

11. Frage der Stadtverordneten Dr. Elke Neuwohner

Fraktion B90/Die Grünen

 

Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, welche Möglichkeit besteht, die Vertaktung der Ampelanlage Wilhelmstraße/ Ecke Schwanallee (Übergang zum Gesundheitsamt) dahingehend zu ändern, dass sich die erheblichen Wartezeiten für Fußnger*innen und Fahrradfahrer*innen verkürzen.

 

Antwort Oberbürgermeister Dr. Spies:

 

Derzeit laufen konkrete Planungen, die beiden Steuergeräte der Lichtsignalanlagen Schwanallee/Wilhelmstraße und Schwanallee/Leopold-Lucas-Straße zusammenzufassen. Ziel ist es, dem Fußngerverkehr an der Kreuzung Schwanallee/Leopold-Lucas-Straße eine eigene Grünphase zu geben, ohne einen gleichzeitig bedingt verträglichen Fahrverkehr zuzulassen. Weiterhin soll die Koordinierung von dem Radweg Wilhelmstraße in die Leopold-Lucas-Straße verbessert werden. Die Verkehrssicherheit und die Attraktivität des Schülerverkehrs soll hierdurch für Fußnger und Radfahrer erhöht werden.

 

Diese Maßnahmen haben bereits Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der gesamten Schwanallee, die gerade zum Schulverkehr auch für den ÖPNV eine wichtige Verkehrsachse darstellt. Ob eine weitere Priorisierung des Fußnger- und Radverkehrs verträglich sein könnte, ist zweifelhaft, wird jedoch im weiteren Planungsprozess geprüft.

 

 

12. Frage des Stadtverordneten Ulrich Severin

SPD-Fraktion

 

Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat bei der gesetzlichen Betreuung „Unbegleiteter minderjähriger Ausländer/innen“ mit dem DKSB zusammenzuarbeiten und wie werden bisher UMAs vertreten?

 

Antwort Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Aktuell werden die UMA während ihrer Minderjährigkeit durch 5 Amtsvormünder rechtlich vertreten. Die Betreuungsaufgaben werden durch den ASD zusammen mit freien Trägern bedarfsabhängig, auch über den Zeitpunkt der Volljährigkeit hinaus bis ggf. zur Vollendung des 21. Lebensjahres als Hilfe für junge Volljährige, erbracht.

Die Gesamtproblematik der Vormundschaft wurde am 20.06.2016 mit Vertretern des DKSB ausgiebig erörtert. Dabei wurde gemeinsam festgestellt, dass aufgrund gegenwärtig rückläufiger Fallzahlen kein Spielraum für weitere Angebote besteht.

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Severin und Hussein (SPD) werden ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.

 

 

13. Frage des Stadtverordneten Dr. Karsten McGovern

Fraktion B90/Die Grünen

 

Werden von der Stadtverwaltung, Eigengesellschaften der Stadt Marburg oder unmittelbaren Beteiligungen (wie Stadtwerke oder GeWoBau) Glyphosat oder andere Pestizide eingesetzt und wenn ja, in welchem Umfang und aus welchen Gründen?

 

rgermeister Dr. Kahle antwortet wie folgt:

 

Dem Fachdienst Stadtgrün, Klima- und Naturschutz ist nicht bekannt, dass noch glyphosathaltige Produkte wie z. B. „Roundup“ bei der Grünflächenpflege zum Einsatz kommen.

 

Der Dienstleistungsbetrieb Marburg (DBM) hat auf Nachfrage bestätigt, dass die Unkrautbeseitigung vom DBM thermisch (Heißwasser) oder manuell durchgeführt wird. Eine Ausnahme bildet der Rosengarten im Schlosspark. Da Rosen sehr pilzanfällig sind, kommen hier auch wenn erforderlich Fungizide zum Einsatz. Bei starkem Insektenbefall (Läuse etc.) wird ein biologisches Insektizid verwendet.

Die vom DBM eingesetzten Mittel sind alle nach dem Pflanzenschutzgesetz zugelassen.

 

Von der GeWoBau Marburg werden kein Glyphosat oder andere Pestizide/Herbizide eingesetzt. Auch den beauftragten Pflegefirmen auf den Liegenschaftsflächen der GeWoBau Marburg ist der Einsatz solcher Mittel vertraglich ausdrücklich untersagt.

 

Eine Stellungnahme der Stadtwerke lag bis zum Fristende nicht vor.

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Dr. McGovern (B90/Die Grünen) und Lotz-Halilovic (SPD) beantwortet ebenfalls Bürgermeister Dr. Kahle,

 

 

14. Frage des Stadtverordneten Jan Schalauske

Fraktion Marburger Linke

 

Wie viele Stellen in der Stadtverwaltung sind seit Inkrafttreten der Haushaltssperre nicht wieder besetzt worden? Wie viele Stellen davon sollen dauerhaft nicht mehr besetzt werden?

 

Antwort Oberbürgermeister Dr. Spies:

 

Eine haushaltswirtschaftliche Sperre des Magistrats für den Vollzug des Haushalts 2016 wurde am 22.03.2016 verwaltungsintern verfügt. Dabei wurde u.a. geregelt, dass die Vorgaben der Haushaltssatzung zur Stellenbesetzung restriktiv zu handhaben sind. Vor diesem Hintergrund wurden dem Haupt- und Finanzausschuss bislang 12 Stellen zur Freigabe vorgelegt, deren Freigabe auch vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossen wurde (evtl. Freigaben aus der Haupt- und Finanzausschusssitzung v. 12.07.2016 sind hierbei noch nicht berücksichtigt). Dabei handelte es sich sowohl um die Freigabe regulärer Planstellen als auch um die Besetzung außerplanmäßig befristet zu besetzender Stellen im Bereich der Flüchtlingshilfe. Diese Stellen sind zwischenzeitlich zur Besetzung bzw. Nachbesetzung ausgeschrieben worden.

 

Unabhängig davon gilt die Regelung der Haushaltssatzung, wonach Stellen in den Bereichen der Kinderbetreuung von der Stellenbesetzungssperre ausgenommen sind. Darüber hinaus hatte der Magistrat in 2014 eine 3-monatige Wiederbesetzungssperre beschlossen, sofern es sich um keine Stellen aus den Bereichen Kinderbetreuung, Reinigung, Feuerwehr und Allgemeiner Sozialer Dienst handelt.

 

Bei vakant werdenden Stellen, deren Nachbesetzung beantragt wird, erfolgt verstärkt eine Überprüfung der der Stellenbemessung zugrundeliegenden Standards. Hier können jedoch i.d.R. keine kurzfristigen Änderungen herbeigeführt werden, so dass bislang aufgrund der vergleichsweise kurzen Zeit seit der Haushaltssperre noch nicht über eine endgültige Nichtbesetzung freier Stellen entschieden worden ist.

 

Eine Zusatzfrage der Stadtverordneten Bastian (Marburger Linke) beantwortet ebenfalls der Oberbürgermeister.

 

Damit ist die Zeit für die Fragestunde abgelaufen. Oberbürgermeister Dr. Spies bittet die folgenden Fragen zum Thema „Aufnahme von Flüchtlingen“ noch beantworten zu dürfen, da sie sich inhaltlich gleichen, und die gleichlautende Antwort je nach Umsetzung des Beschlusses Auswirkungen auf den 2. Nachtragshaushalt 2016 haben könnte.

 

22. Frage des Stadtverordneten Dietmar Göttling

Fraktion B90/Die Grünen

 

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2016 wurde der Beschluss gefasst:

 

Aufgrund der derzeitigen humanitären Katastrophe in Idomeni an der mazedonischen Grenze und in anderen provisorischen Flüchtlingslagern in Griechenland wird der Magistrat gebeten, an das Land Hessen zu appellieren, seine Bereitschaft zu erklären, schnellstmöglich eine große Anzahl von Flüchtlingen aufzunehmen. Die Stadt Marburg stellt zur sofortigen Aufnahme von Geflüchteten aus diesen Flüchtlingslagern 200 Plätze bereit.“

 

Frage: Was hat der Magistrat bisher unternommen um den Beschluss umzusetzen und welche weiteren Schritte sind geplant?

 

 

29. Frage des Stadtverordneten Hans-Werner Seitz

Fraktion B90/Die Grünen

 

Wie stellt sich die rechtliche Situation zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung „Humanitärer Not begegnen und Geflüchtete aus Flüchtlingslagern aufnehmen“ vom Mai 2016 dar, hat der Magistrat dazu bereits Klärungen herbeigeführt und kann sichergestellt werden, dass der Beschluss umgesetzt wird, auch unter Berücksichtigung, dass nach Auflösung des Lagers bei Idomeni der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht wortgleich umzusetzen ist?

 

33. Frage des Stadtverordneten Jan Schalauske

Fraktion Marburger Linke

 

Welche Maßnahmen haben der Magistrat und der Oberbürgermeister unternommen, um dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Mai 2016 gerecht zu werden, "an das Land Hessen zu appellieren, seine Bereitschaft zu erklären, schnellstmöglich eine große Anzahl von Flüchtlingen aufzunehmen" und "zur sofortigen Aufnahme von Geflüchteten aus diesen Flüchtlingslagern [gemeint waren die Lager an der griechischen Grenze; J.S.] 200 Plätze bereitzustellen"?

 

Auf die Fragen Nr. 22, 29 und 33 antwortet Oberbürgermeister Dr. Spies wie folgt:

 

Der Magistrat hat sich unter Hinweis auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg mit einem entsprechenden Appell sowie der Bereitschaft, zutzlich 200 Flüchtlinge aufzunehmen, an die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel, den Hessischen Ministerpräsidenten Herrn Volker Bouffier, den Hessischen Sozialminister Herrn Stefan Grüttner sowie die Bundestagsabgeordneten Herren Sören Bartol und Dr. Stefan Heck gewendet.

 

Darüber hinaus hat Oberbürgermeister Herr Dr. Thomas Spies Kontakt mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, den deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland und der Türkei sowie dem Auswärtigen Amt Kontakt aufgenommen, um die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer eventuellen Einreise von Geflüchteten zu klären.

 

Inhaltlich und rechtlich entspricht das formulierte Ziel einem Sonderfall der Aufnahme von Flüchtlingen im Sinne eines Sonderkontingents Humanitärer Aufnahme. Das Auswärtige Amt hat bereits den Hinweis gegeben, dass im Falle eines Sonderkontingents der Universitätsstadt Marburg für im Rahmen dieser Humanitären Maßnahme aufgenommenen Flüchtlinge keine Erstattung von Aufwendungen für die Unterbringung, die Sicherstellung des Lebensunterhalts, die medizinische Versorgung oder die sozialpädagogische Betreuung aus Landes- oder Bundesmitteln zur teilweisen oder vollständigen Refinanzierung erfolgt. 

 

Kalkulierte man die durchschnittlichen Kosten der vorgenannten Versorgung mit realistischen durchschnittlichen 1.000 € pro Person pro Monat entstehen durch die Umsetzung des Beschlusses der Universitätsstadt Marburg jährliche Mehrkosten von 2,4 Mio. € bzw. 12 Mio. € hochgerechnet auf einen Fünf-Jahres-Zeitraum.

 

 

Stadtverordnetenvorsteherin Wölk erklärt damit die Fragestunde für beendet. Die übrigen Fragen werden schriftlich beantwortet.

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