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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

14.10.2016 - 22 Prüfantrag "Marburger Modell"

Beschluss:
geändert beschlossen
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r den Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung berichtet der stell. Vorsitzende, Stadtverordneter Dr. Uchtmann. Der Beschlusstenor wurde im Ausschuss wie folgt geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat bis zur Sommerpause 2017 die Varianten „Marburger Modell quer“ sowie den „Doppelstandort ambulantes Modell Oberer Richtsberg mit stationärem Ergänzungsbau an weiterem Standort“ im Hinblick auf ihre Machbarkeit, ihre Kosten und Wege des Verbleibs der Bewohner/innen während des Umbaus zu prüfen.

 

Den so geänderten Beschlusstenor empfiehlt der Ausschuss einstimmig zur Annahme.

 

Vor Abstimmung der Vorlage legt die Fraktion B90/Die Grünen folgenden Änderungsantrag vor:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat die Variante „Marburger Modell quer“ im Hinblick auf ihre Machbarkeit, ihre Kosten und Wege des Verbleibs der Bewohner/innen während des Umbaus zu prüfen, hierzu soll insbesondere das Kuratorium Deutsche Altershilfe über Erfahrungen beim Umbau im Bestand befragt werden.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt zunächst über diesen Änderungsantrag abstimmen. Mit Ja stimmt die Fraktion B90/Die Grünen, mit Nein die Fraktionen von SPD, CDU, Marburger Linke, FDP/MBL und BfM bei Enthaltung des Vertreters der Piratenpartei.

 

Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

 

Im Anschluss lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über den im Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung geänderten Beschlusstenor abstimmen. Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit den Stimmen von SPD, CDU, Marburger Linke, FDP/MBL, BfM und Piratenpartei gegen die Stimmen von B90/die Grünen folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat bis zur Sommerpause 2017, die Varianten „Marburger Modell quer“ sowie den „Doppelstandort ambulantes Modell Oberer Richtsberg mit stationärem Ergänzungsbau an weiterem Standort“ im Hinblick auf ihre Machbarkeit, ihre Kosten und Wege des Verbleibs der Bewohner/innen während des Umbaus zu prüfen.

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