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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

14.10.2016 - 25 SANIERUNG NACH DEM BAUGESETZBUCH (BauGB)...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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r den Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Meyer. Im Ausschuss wurde der dringliche Antrag der Piratenpartei zur Entwicklung des Lokschuppenareals (VO/5146/2016) als Änderungsantrag zu der Vorlage behandelt. Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich zu Ablehnung empfohlen. Die ursprüngliche Vorlage des Magistrats empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich zur Annahme. Aussprache wurde angemeldet.

 

Im Anschluss berichtet die Stadtverordnete Dinnebier als Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Bäder. Die Vorlage ist dort ebenfalls beraten worden und der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich die Zustimmung zu der Vorlage.

 

Weiterhin fand eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss statt. Es berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Pfalz. Der Ausschuss empfiehlt ebenfalls mehrheitlich der Vorlage zuzustimmen.

 

Im Rahmen der Aussprache sprechen die Stadtverordneten Dr. Weber, Bastian, Weidemann, Bauder-Wöhr und Oberbürgermeister Dr. Spies.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt anschließend zunächst über den Änderungsantrag der Piratenpartei abstimmen. Für den Antrag stimmt die Fraktion Marburger Linke und der Vertreter der Piratenpartei, mit Nein stimmen die Fraktionen von SPD, CDU, B90/Die Grünen und BfM bei Enthaltung der FDP/MBL-Fraktion. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

 

Im Anschluss fasst die Stadtverordnetenversammlung mit den Stimmen von SPD, CDU, B90/Die Grünen und BfM, gegen die Stimmen der Marburger Linke und des Vertreters der Piratenpartei, bei Enthaltung der FDP/MBL-Fraktion folgenden Beschluss:

 

Die Treuhandliegenschaft Lokschuppen wird öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben.

 

Der Verkauf erfolgt in Abhängigkeit des zukünftigen Nutzungskonzepts gemäß den sanierungsrechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) mindestens zum Verkehrswert.

 

Der Verkaufserlös wird gemäß RiLiSE als zweckgebundene Einnahme auf dem Treuhandkonto des Sanierungsträgers vereinnahmt und im Sanierungsgebiet wieder eingesetzt.

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Anlagen zur Vorlage

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selbst zuständig
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eigenes Amt zuständig
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anderes Amt zuständig
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andere Zuständigkeit
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selbst verantwortlich
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