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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.09.2017 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 6, 8 bis 10 und 12 bis 15 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2017

 

Fragesteller/in:

Gerald Weidemann

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Weshalb ist in den Jahren seit 2010 das Urteil des Bundesverwaltungsgericht Az.: BVerwG 3 C 42.09, wonach Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht (§ 45 Abs.9 StVO), nicht umgesetzt worden und wann gedenkt die Stadtverwaltung, dies zu tun?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Das Urteil ist bei der Straßenverkehrsbehörde bekannt. Da kein besonderes Sicherheitsrisiko gesehen wird -in den meisten Fällen in der Stadt Marburg können die rot eingefärbten Flächen auf Gehwegniveau auch weiterhin von Radfahrern genutzt werden- und aufgrund der vorhandenen Projektdichte mit höherer Priorität werden die dafür erforderlichen Überprüfungen Zug um Zug umgesetzt.

 

Bereits aufgehoben wurde die Benutzungspflicht in der Wilhelmstraße, der Umgehungsstraße im Stadtteil Cappel und in der Alten Kasseler Straße. Andere Straßen wie z.B. die Beltershäuser Straße, die Friedrich-Naumann-Straße oder die oberer Moischter Straße werden folgen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2017

 

Fragesteller/in:

Gerald Weidemann

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Im Stadtgebiet Marburg sind mancherorts "Hundekotbeutelspender" aufgestellt worden, an anderen passenden Orten jedoch nicht. Nach welchen Kriterien sind die Lokalitäten ausgesucht worden, gibt es eine Übersicht (bitte mitliefern) und ist für weitere Vorschläge ein Antrag im Stadtparlament nötig?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 – Gefahrenabwehr u. Gewerbe / DBM

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Verantwortung für die Hinterlassenschaften der Vierbeiner liegt grundsätzlich bei den Hundehaltern.

 

Im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Stadtteile wurden an 141 Standorten Hundekotbeutelspender aufgestellt. Die Aufstellung ist hilfreich und sinnvoll, insbesondere weil Hundekot auf Gehwegen und öffentlichen Plätzen dazu beiträgt, das Erscheinungsbild der Stadt zu beeinträchtigen. Eine Aufstellung der Standorte ist beigefügt.

 

Anregungen zum Aufstellen von Hundekotbeutelspendern nimmt den Fachdienst Gefahrenabwehr und Gewerbe oder der Dienstleistungsbetrieb Marburg entgegen.

 

Das Bereitstellen von Hundekotbeutelspendern und ggf. zusätzlichen Abfallbehältern bedeutet auch, die regelmäßige Befüllung der Spender und Abholung des Mülls.  Aufgrund des nicht unerheblichen Kostenaufwandes für das Aufstellen und Befüllen der Hundekotbeutelspender und der vielfach damit verbundenen Aufstellung und regelmäßigen Leerung von Abfallbehältern werden Anregungen auf Erforderlichkeit überprüft. Bei Anfragen und Anregungen zur Aufstellung von Hundekotbeutelspendern erfolgt eine Besichtigung der vorgeschlagenen Standorte. Es wird geprüft, ob dort häufiger und vermehrt Hundekot festzustellen ist und wie stark der Bereich frequentiert wird. Berücksichtigt wird auch, ob in der unmittelbaren Nähe bereits Hundekotbeutelspender aufgestellt sind. Eine gute Erreichbarkeit durch den DBM sollte auch gegeben sein, da durch das Bereitstellen der Spender und ggf. Abfallbehälter die regelmäßige Befüllung der Spender und die Abholung des Mülls möglich sein muss.

 

Die jährlichen Gesamtkosten für Hundekotbeutelspender (Aufstellung und vor allem regelmäßiges Nachfüllen der Beutel) belaufen sich auf ca. 40.000 €, hinzu kommen die Kosten für die Aufstellung und Leerung von Abfallbehältern. Aufgrund dieser immens hohen Betreuungsaufwendungen sollen weitere Standorte nur eingerichtet werden, wenn es dafür die Bereitschaft zur Übernahme von Patenschaften zum Kontrollieren und Nachfüllen der Beutel gibt. Das Aufstellen von Hundekotbeutelspendern gibt letztlich leider keine Garantie dafür, dass die Hundehalter davon auch Gebrauch machen.

 

Dr. Thomas SpiesDr. Kerstin Weinbach

OberbürgermeisterStadträtin

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2017

 

Fragesteller/in:

Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Kann der Magistrat der Stadt Marburg bitte Auskunft erteilen, wie weit die Umzugspläne für einen neuen Standort des Dienstleistungsbetrieb Marburg fortgeschritten sind, um den Weg für eine Wohnbebauung am Krekel frei zu machen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal, Organisations- und Beteiligungsmanagement

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Seitens der Stadtplanung erfolgt aktuell die Prüfung einer möglichen Erweiterung der Wohnnutzung im Gewerbegebiet „Am Krekel“, deren Ergebnis der Stadtverordneten-versammlung zeitnah dargelegt werden soll. Auch wenn dabei ggf. Flächen des Servicehofes des DBM einbezogen werden sollten, ist eine Verlegung des Servicehofes bzw. des DBM insgesamt vom Krekel nicht beabsichtigt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2017

 

Fragesteller/in:

Jonathan Schwarz

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

In der Kleinen Anfrage Nr. 37 vom 30.06.2017 wurde angegeben, dass die Anzahl der mit Nebenwohnsitz gemeldeten Personen seit Einführung der Zweitwohnsitzsteuer rasant zurückging. Geschieht dies zugunsten eines Anstiegs der Anzahl von Personen mit Erstwohnsitz oder haben sich die Menschen (vermutlich) aus Marburg zurückgezogen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 15 - Referat für Stadt-, Regional- und Wirtschaftsentwicklung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Klärung der Meldeverhältnisse aller Nebenwohnsitze im Vorfeld und bei Einführung der Nebenwohnsitzsteuer konnte aufgrund der Vielzahl der Fälle nicht systematisch ausgewertet werden.

Es ist zu vermuten, dass etwa 10 % der angeschriebenen Personen aus der Nebenwohnung eine Hauptwohnung gemacht haben (ca. 400-500).

Der weitaus größte Anteil betraf veraltete Meldeangaben und wurde von den Personen zur Abmeldung der Nebenwohnung genutzt. Demzufolge sind aktuell auch nur noch 1550 Nebenwohnsitze registriert.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2017

 

Fragesteller/in:

Dr. Elke Neuwohner

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Frage:

Nach welcher Priorität werden die Plätze in der Kinderbetreuung vergeben, insbesondere für den Fall, dass nicht für alle suchenden Familien ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 5 - Kinder, Jugend, Familie

Dezernent/Dezernentin:

Bürgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Gesetzt den Fall, dass in allen kommunalen Kindertagesstätten (Betreuung der Kinder über drei Jahre) ausreichend Plätze zur Verfügung stünden, würde das Anmeldedatum der Eltern einen entscheidenden Ausschlag für die Vergabe der Plätze geben. In diesem Fall würde keine Notlage vorherrschen und der Fachdienst könnte dem Bedarf der Eltern in hohem Maße entsprechen.

 

Gesetzt den Fall, dass mehrere Eltern ihr Kind gleichzeitig anmelden und der Fachdienst nur noch einen Platz in der Wunscheinrichtung vergeben kann, würde der Fachdienst Kinderbetreuung für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren folgende Kriterien zugrunde legen:

-          Bestehen bei einem der Kinder pädagogische Gründe, die es rechtfertigen, schnellstmöglich einen Platz zu belegen, bzw. die gewünschte Betreuungszeit in Anspruch zu nehmen? Ein Indikator hierfür wäre ein Hinweis des Allgemeinen Sozialen Dienstes.

-          Bestehen bei einem der Elternteile besondere soziale Indikatoren (z.B. Erkrankung), die eine Aufnahme des gewünschten Platzes notwendig machen. Bestehen besondere soziale Ausgangslagen wie (z.B. Ein-Eltern-Familien), die Unterstützung benötigen?

-          Benötigen die Eltern den Platz dringend, um Familie und Beruf zu vereinbaren?

 

Gleichermaßen ist der Fachdienst bestrebt, Geschwisterkinder stets in derselben Einrichtung aufzunehmen.

 

In der Betreuung der Kinder unter drei Jahren stehen den Eltern neben den Krippeneinrichtungen eine Vielzahl an unterschiedlichen Betreuungszeiten und -konzepten durch Tagespflegepersonen zur Verfügung. Das Vergabeverfahren in der Tagespflege ist anders als in Kindertageseinrichtungen, weil Eltern den Vertrag zur Betreuung direkt mit der Tagespflegeperson abschließen und keine zentrale Platzvergabe durch den Fachdienst Kinderbetreuung erfolgt.

 

Die Vergabepraxis der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft erfolgt nicht zentral, sondern dezentral. Die Einrichtungen in freier Trägerschaft berücksichtigen z.T. Faktoren wie Alter des Kindes, Betriebszugehörigkeit oder Stadtteilbezug, die für die Kommune in der Belegung der Plätze nicht entscheidend sind. Einrichtungen freier Träger können besondere Betreuungszusammenhänge aufweisen wie z.B. altersübergreifende Gruppen in Kleinsteinrichtungen, bei deren Belegung das Alter des Kindes berücksichtigt werden muss, um eine ausgewogene Spielsituation für alle Kinder herstellen zu können. Weiterhin werden in Marburg Betriebseinrichtungen vorgehalten, deren Plätze in einer vertraglich geregelten Zahl Betriebszugehörigen zur Verfügung stehen. Die Einrichtungen, die der Gemeinwesenarbeit angeschlossen sind, berücksichtigen den örtlichen Stadteilbezug und tragen weiterhin Sorge hierfür, dass alle Bewohnergruppen des Stadtteils in der Kindertagesstätte aufgenommen werden können. Viele freie Träger arbeiten mit einer besonderen konzeptionellen Ausrichtung, die die Eltern mittragen und befürworten sollten. Aus den genannten Gründen kann für die freien Träger kein einheitlicher Kriterienkatalog dargestellt werden.

 

Somit kann bei den kommunalen Kindertagestätten wie bei den Einrichtungen in freier Trägerschaft eine Gemengelage von Gründen für die Vergabe eines Platzes vorliegen. Der Fachdienst und die freien Träger sind in jedem Fall bestrebt, gemeinsam mit den Eltern eine am Bedarf der Familien orientierte und im Sinne des Kindeswohls beste Lösung zu finden. 

 

Der Fachdienst Kinderbetreuung hat sich in der Frage der Vergabepraxis von Plätzen in der Kinderbetreuung in der Vergangenheit fachlichen und juristischen Rat eingeholt und in 2016 das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) um eine Stellungnahme angefragt, nach welchen Kriterien freie Plätze in der Kinderbetreuung vergeben werden sollten. Das juristische Institut hat in seiner Antwort die Vergabepraxis in Marburg als sehr nachvollziehbar anerkannt und darüber hinaus betont, dass die Kriterien zur Verteilung der Plätze in der Verantwortung der Kommune liegt.  

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2017

 

Fragesteller/in:

Dr. Elke Neuwohner

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Frage:

Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit auf einen Lernschwimmkurs (mit dem Ziel das Seepferdchen zu bekommen) in den Marburger Schwimmbädern?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 74 - Städtische Bäder

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Dr. Weinbach

 

Stellungnahme/Antwort:

Schwimmkurse für Kinder werden in Marburg von verschiedenen Einrichtungen angeboten. Zum einen vom Fachdienst Städtische Bäder, zum anderen von den Marburger Schwimmvereinen – MSV, VfL, FV Wehrda, DLRG.

 

Darüber hinaus gibt es Schwimmkursangebote über das Kinderzentrum Weißer Stein (eingetragener Verein mit eigenem Schwimmbad).

 

Folgende Wartezeiten gibt es im Einzelnen (Angaben der jeweiligen Verantwortlichen aufgrund schriftlicher Anfrage durch den FD 74):

 

Fachdienst Städtische Bäder:

Für Kurse, die im Hallenbad in Wehrda stattfinden ca. 6 – 8 Monate

Für Kurse, die im AquaMar stattfinden ca. 12 – 14 Monate

 

FV Wehrda im Hallenbad in Wehrda:

Wartezeit ca. 1 ½ Jahre, in Extremfällen auch bis zu 2 Jahren

 

VfL Marburg

Die Wartezeiten variieren. Sie liegen in den letzten Jahren durchschnittlich zwischen 6 und 12 Monaten und teilweise darüber hinaus. In den letzten Wochen konnte der Verein seine Warteliste von 85 Einträgen deutlich reduzieren, im Moment steigt sie wieder und liegt derzeit bei 51 Kindern.

 

Marburger Schwimmverein

Vom Marburger Schwimmverein lag dem FD 74 zur Beantwortung der Anfrage keine schriftliche Stellungnahme des MSV vor. In einem kürzlich geführten Gespräch mit den Verantwortlichen des Vereins wurde aber mitgeteilt, dass es auch beim MSV längere Wartezeiten gibt.

 

DLRG Marburg

Für die jährlich 2 mal angebotenen Kinder Anfängerschwimmkurse der DLRG gibt es 2 Termine. Jeweils nach den Sommerferien und zu Beginn des neuen Jahres beginnen die Kurse. Je nach gewünschtem Termin liegen die Wartezeiten also bis zu 12 Monate.

Auf den Wartelisten hat die DLRG nur jeweils 4 Warteplätze.

 

Kinderzentrum Weißer Stein

Das Kinderzentrum Weißer Stein stellt das Hallenbad des Kinderzentrums verschiedenen privaten Anbietern zur Verfügung. Diese haben unterschiedliche Wartezeiten. So hat die Schwimmschule Delfish zurzeit sogar einige Plätze frei, ansonsten kommt es aber auch schon zu Wartezeiten von bis zu 3 Monaten. Dies variiert sehr stark.

 

Von den anderen privaten Anbietern hat der Fachdienst Städtische Bäder noch keine schriftliche Stellungnahme bekommen.

 

Sollten die noch ausstehenden Stellungnahmen noch rechtzeitig eintreffen, werden Sie in die Beantwortung der Kleinen Anfrage eingearbeitet. Ansonsten werden sie nachgereicht.

 

Grundsätzlich ist zu den Wartezeiten zu sagen, dass viele Eltern frühzeitig nach einem Schwimmkursplatz bei den jeweiligen Vereinen oder beim Fachdienst Städtische Bäder anfragen, damit das Kind dann mit 5 oder 6 Jahren auch einen Platz erhält.

 

Aufgrund der unterschiedlichen Anbieter mit den unterschiedlichen Angeboten hat der Fachdienst Städtische Bäder angeregt, eine gemeinsame Plattform zu bilden, auf der sich die interessierten Eltern nach einem Platz informieren können. Der Aufbau der Plattform ist zurzeit in Planung.

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2017

 

Fragesteller/in:

Madelaine Stahl

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Frage:

Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Marburg zur Schädlingsbekämpfung und in welchem Umfang werden dabei Pestizide eingesetzt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Bei Schädlingsbekämpfungen, z. B. Rattenbefall, werden die Eigentümer aufgefordert, auf Ihren Grundstücken eine Bekämpfung durchzuführen.  Die Bekämpfungen werden in den meisten Fällen von zertifizierten Schädlingsbekämpfungsunternehmen durchgeführt. Welche Gifte bei der Bekämpfung verwendet werden, ist nicht bekannt. Die Unternehmen entscheiden dies in eigener Verantwortung.

 

Auf öffentlichen Flächen sowie in den städtischen Kanälen wird der Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg beauftragt.

Das Auslegen der Gifte erfolgt durch zertifizierte Mitarbeiter mit Sachkundenachweis.

 

Folgende Gifte kommen zum Einsatz:

ROTOXX Block Diftox (enthält 0,05 g/kg Difenacoum) und Ratron Pasten Power-Pads (enthalten Brodifacoum).

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2017

 

Fragesteller/in:

Madelaine Stahl

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Frage:

In welchem Maße wird die Öffentlichkeit allgemein sowie die Angestellten der Stadt Marburg im Speziellen über die Nutzung von Defibrillatoren aufgeklärt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Für die Beschäftigten der Stadtverwaltung werden über die Fachkraft für Arbeitssicherheit und im Rahmen des städtischen Fortbildungsjournals Informationsveranstaltungen zum Thema „Erste Hilfe“ angeboten und von den Beschäftigten wahrgenommen. In diesen Veranstaltungen wird über die Einsatzmöglichkeit des Defibrillators informiert.

 

An jedem Standort eines Defibrillators wurde/wird zur Einführung des Geräts eine Informationsveranstaltung durchgeführt und die Funktionsweise erklärt.

 

Die Stadtverwaltung muss darüber hinaus auf Grund der Verpflichtung als Arbeitgeber Beschäftigte zu Ersthelfern ausbilden lassen. Daher werden hier in über die Unfallkasse als Unfallversicherung für die Stadtverwaltung finanzierten Fortbildungen Beschäftigte zu Ersthelfern ausgebildet.

 

Da diese Verpflichtung für alle Arbeitgeber – nicht nur für die Stadtverwaltung - im Allgemeinen gilt, ist davon auszugehen, dass viele Marburger Bürgerinnen und Bürger bereits Kenntnisse in Erste-Hilfe aufweisen und somit Defibrillatoren und deren Einsatz kennen.

 

Die in Verantwortung der Stadt beschafften Defibrillatoren sind sogenannte Laiendefibrillatoren, so dass auch nicht ausgebildet Personen mit den Geräten umgehen können, aber sicher ist es dennoch sinnvoll, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger die Fortbildungsangebote über die Erste-Hilfe-Ausbildungen beim Roten Kreuz, den Johannitern und den Maltesern und anderen Hilfsorganisationen nutzen, um sich hier fortbilden zu lassen.

 

Die Hilfsorganisationen werben ja selbst für diese Möglichkeiten.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2017

 

Fragesteller/in:

Dr. Karsten McGovern

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Frage:

Welche Regularien haben die Stadtwerke Marburg für die Werbung von Parteien und politischen Kandidaturen an und in Bussen und sind diese Regularien im Rahmen des laufenden Bundestagswahlkampfes bisher eingehalten worden?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Man kann Werbung auf den Bussen über die Dt. Städte Medien AG buchen und Werbung in den Bussen über die Marketingabteilung der Stadtwerke.

Für den Bundestagswahlkampf 2017 haben die Stadtwerke – in Absprache mit der Dt. Städte Medien AG – seit April 2017 ein Verbot von Wahlwerbung auf und in den Bussen beschlossen. Dieses Verbot ist im Bundestagswahlkampf einmal nicht eingehalten worden. Ein bereits in 2016 eingegangener Plakatauftrag wurde vor der Aushängung nicht erkannt, aber binnen 48 Stunden abgehängt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2017

 

Fragesteller/in:

Sonja Sell

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Beauftragung einer standardisierten Bewertung für eine Tram beschlossen. Kann der Magistrat einen Zwischenstandsbericht geben, wie weit dieser Auftrag inzwischen gediehen ist und wann mit dem endgültigen Ergebnis zu rechnen sein wird?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Standardisierte Bewertung des Projekts „Uni-Tram Marburg“ ist im Mai dieses Jahres beauftragt worden. Die Bearbeitung der Datengrundlage für die Analyse des Netzaufbaus im IST-Zustand und die Aufbereitung der Strukturdaten sind abgeschlossen. Das Ergebnis der Untersuchung kann bis spätestens Ende dieses Jahres präsentiert werden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2017

 

Fragesteller/in:

Jonathan Schwarz

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wie viele Schüler*innen an Schulen in Trägerschaft der Universitätsstadt Marburg der Jahrgangsstufen 5 - 10 erhalten keine Erstattungen für Schülerbeförderung, da sie weniger als 3 km von der Schule, die sie besuchen, entfernt wohnen (Schüler*innen, die in dieser Kategorie fallen, aber aufgrund eines besonders gefährlichen Schulweges eine Erstattung bekommen, nicht mitberücksichtigt)?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 40 - Schule

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Dr. Weinbach

 

Stellungnahme/Antwort:

Im vergangenen Schuljahr besuchten 2.271 in Marburg wohnende Schülerinnen und Schüler Schulen in Trägerschaft der Universitätsstadt Marburg in den Jahrgangsstufen 5 – 10 (ohne Förderschulen, da dort die Schülerbeförderung häufig durch Schulbusse organisiert wird).

1.158 Schülerinnen und Schüler haben Schülerbeförderungskosten erhalten. Dies bedeutet, dass 1.113 Schülerinnen und Schüler keine Schülerbeförderungskosten erhalten haben, entweder weil der Fußweg zwischen ihrer Wohnung und der zuständigen Schule weniger als 3 km beträgt oder weil sie keinen Antrag gestellt haben.

 

Anmerkung: Die in Klammern angesprochene Zahl kann nicht ermittelt werden, ist aber vom Umfang her vermutlich auch nicht von Relevanz.

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2017

 

Fragesteller/in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Frage:

Welche Geschäftsführertätigkeiten hat der Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke Marburg, Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies, dem Geschäftsführer der Stadtwerke Marburg, Norbert Schüren, außerhalb des Konzerns Stadtwerke Marburg genehmigt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal, Organisations- und Beteiligungsmanagement

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Geschäftsführer-Verträge mit Herrn Schüren sind durch den ehemaligen Oberbürgermeister Möller und Bürgermeister Dr. Kahle vereinbart worden und sehen keine Tätigkeitsbeschränkungen vor.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2017

 

Fragesteller/in:

Dr. Christa Perabo

Fraktion / Partei:

Bündnis90/Die Grünen

 

Frage:

Kann der Magistrat Auskunft geben, warum die langjährigen, traditionellen Marktbetreiber des Oberstadtmarktes - der Käse-, Gemüse und Eierstand - Ende September 2017 aufhören werden und in welcher Form sich die Stadt darum bemüht hat, die für die Oberstadt traditionelle und lebendige Struktur des Marktes aufrecht zu erhalten?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Verwaltung hat keine Kenntnis darüber, dass die Standbetreiber Ende September aufhören wollen. Ein Marktbeschicker hat aus gesundheitlichen Gründen aufgehört; ein Nachfolger hat den Stand übernommen.

 

Gemeinsam mit dem Stadtmarketing Marburg werden zur Zeit Ideen gesammelt, in welcher Form in 2018 der Markt weitergeführt werden kann. Es ist beabsichtigt, hierbei alle Interessenvertreter rechtzeitig einzubinden, um gemeinsam eine gute Lösung zu finden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher Büchner erklärt damit die Fragestunde für beendet. Die Fragen Nr. 7 und 11 werden wegen Abwesenheit des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten auf die kleinen Anfragen Nr. 6 und 16 bis 29 werden nach Beendigung der Fragestunde direkt an die Fragesteller/innen verteilt. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Während der Fragestunde hat der stellv. Stadtverordnetenvorsteher Büchner die Sitzungsleitung von 17:00 Uhr bis 17:37 Uhr inne.

 

 

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