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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

23.03.2018 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

 

 

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 16 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. März 2018

 

Fragesteller/in:

Elisabeth Kula

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wie steht der Magistrat dazu, dass die Marburger Tourismus GmbH die Jahrestagung der "Akademie für Psychotherapie und Seelsorge" (APS) in Tabor infrastrukturell unterstützt? Die APS ist ein pseudo-wissenschaftlicher Verein evangelikaler Prägung, welcher bereits 2009 einen großen Kongress in Marburg abhielt, bei welchem es umstrittene Vorträge der sogenannten "Ex-Gay" Bewegung gab. Damals kritisierten sowohl der Oberbürgermeister als auch der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands diese Veranstaltung scharf.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Nach Auskunft der Marburg Stadt und Land Tourismus GmbH (MSLT) haben im Vorfeld der Jahrestagung „Akademie für Psychotherapie und Seelsorge“ keinerlei Gespräche stattgefunden und wurde entsprechend auch keine infrastrukturelle Unterstützung angeboten. Es steht privaten Akteuren frei und befindet sich außerhalb städtischen Einflusses, wenn Kontaktdaten der MSLT als Anlaufstelle für Hotel-Kontingente auf Flyern erwähnt werden.

 

Der Magistrat fördert Initiativen, die sich für eine rechtliche wie lebenspraktische Gleichstellung aller Lebensentwürfe und sexuellen Identitäten einsetzt. Vorurteile gegenüber oder Benachteiligung von LSBTTIQ*-Menschen haben in Marburg keinen Platz.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. März 2018

 

Fragesteller/in:

Madelaine Stahl

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Der Magistrat wird gebeten nach Fachbereichen aufgeschlüsselt darzulegen, wieviele Stellen in der Stadtverwaltung der Stadt Marburg unbefristet sind und wie viele befristet; letztere bitte differenzieren in den Kategorien "sachgrundlos" und "mit Sachgrund befristet“.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal, Organisations- und Beteiligungsmanagement

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Nach Fachbereichen differenziert ergeben sich folgende aktuelle Daten befristet und unbefristet beschäftigter Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung Marburg:

 

Fachbereich

Unbefristet

Befristet

1

140

2

2

266

19

3

124

2

4

52

3

5

326

44

6

171

6

7

39

8

Gesamt:

1.118

84

 

In der Aufstellung nicht enthalten sind Auszubildende, Praktikantinnen / Praktikanten und geringfügig beschäftigte Aushilfen.

 

Der größte Teil der befristeten Beschäftigungen erfolgt mit Sachgrund. Hierbei handelt es sich meist um Vertretungen aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit oder langfristigen Erkrankungen von unbefristet beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wie aus der Tabelle zu ersehen, liegt der Schwerpunkt der Befristungen in den Fachbereichen 2 und 5, in denen die schulischen und vorschulischen Betreuungsbereiche angesiedelt sind, in denen rd. 90 % der Beschäftigten Frauen sind. Aber auch Tätigkeiten, die bspw. im Rahmen von Projekten mit Drittmitteln zeitlich befristet finanziert werden, können nur im Rahmen von befristeten Beschäftigungsverhältnissen erbracht werden. Eine zahlenmäßig exakte Darstellung der befristeten Beschäftigungsverhältnisse nach den Kategorien „mit Sachgrund befristet“ und „ohne Sachgrund befristet“ kann an dieser Stelle nicht erfolgen, da diese Differenzierung in dem entsprechenden DV-System, aus dem die genannten Daten generiert worden sind, nicht erfasst wird.

 

Der Magistrat schreibt unbefristet zu besetzende Stellen auch unbefristet aus und macht insoweit von den derzeitigen Möglichkeiten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes einer bis zu 2 Jahre dauernden sachgrundlosen Befristung eines Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich keinen Gebrauch.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. März 2018

 

Fragesteller/in:

Winfried Kissel

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Das Buswartehäuschen in Ginseldorf, Rinnweg 12, ist für jedermann erkennbar, am Sockel morsch und neigt sich Richtung Hauptstraße. Ursache könnte das nicht unerhebliche Gewicht an Kies auf dem Dach sein. Der Zustand des Sockels verheißt nichts Gutes. Desweiteren ist die Bushaltestelle für Fremde kaum noch erkennbar, da das Schild zugewachsen ist. Kann der Magistrat sich der Angelegenheit annehmen und die Missstände beheben lassen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Gemeinsam mit der Stadtwerke Marburg Consult GmbH wurde vereinbart, dass der Fachdienst Tiefbau den DBM kurzfristig mit dem Rückschnitt des Bewuchses sowie der Reinigung der Fläche um die Wartehalle der Haltestelle Friedhof in Ginseldorf beauftragt.

Zudem nehmen die Stadtwerke Marburg Consult GmbH zeitnah Kontakt mit dem Kooperations- und Werbepartner auf, um dort möglichst eine durch Werbung finanzierte Wartehalle montieren zu lassen.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. März 2018

 

Fragesteller/in:

Winfried Kissel

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Die Betonstützmauer gegenüber dem Grundstück, An der Berghecke 4, in Ginseldorf hat sich im Zeitraum von 03/2017 bis 10/2017 um ca. 2-3 cm geneigt. Zur Zeit beträgt die Neigung fast 9 cm. Das Tiefbauamt wurde vom Anlieger bereits per Mail darauf hingewiesen. Da die Mauer im Besitz der Stadt Marburg ist, ist es notwendig, dass entsprechende Maßnahme seitens der Stadt Marburg ergriffen werden. Der Anlieger hat im Herbst 2017 das Tiefbauamt darauf hingewiesen, dass die Mauer seit dem Durchbruch zur Verlegung des Glasfaserkabels diese Neigung aufweist, da seinerzeit eine Bohrung durch die Fundamente vorgenommen wurde.

Kann der Magistrat sich der Angelegenheit annehmen und Abhilfe schaffen?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Stahlbetonstützmauer an der Berghecke 4 in Ginseldorf, wurde Anfang April 2017 seitens des Fachdienstes Tiefbau besichtigt. Bei der Besichtigung wurde die Neigung der Stützmauer festgestellt und mit Fotos dokumentiert. Die Neigung betrug im April 2017 ca. 6,57,0 cm. Eine erneute Besichtigung fand im Februar 2018 statt. Im Februar 2018 betrug die Neigung ebenfalls 6,5 -7,0 cm. Somit kann sich die Stützmauer nicht um ca. 23 cm im Zeitraum von März 2017 Oktober 2017 zusätzlich weiter geneigt haben.

Es besteht nicht die Gefahr eines Einbruchs der Stützmauer. Da es sich um eine Stahlbetonwand handelt, ist die Behebung der Schiefstellung nicht mit einfachen Mitteln möglich. Aktuell geht nach unserer Einschätzung keine Gefahr von der Mauer aus. Die Mauer wird jedoch weiter beobachtet.

 

Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. März 2018

 

Fragesteller/in:

Uwe Meyer

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wer hat das Gutachten „Nutzen-Kosten-Untersuchung Uni-Tram Marburg“ bei der PVT GmbH in Auftrag gegeben und wer hat es bezahlt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal, Organisations- und Beteiligungsmanagement

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Das Gutachten wurde aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 18.11.2016 von der Universitätsstadt Marburg in Auftrag gegeben und von dieser bezahlt. Die Mittel für das Gutachten standen im Haushalt 2017 im Produkt 110700 ÖPNV zur Verfügung. Die inhaltliche Begleitung bei der Erstellung des Gutachtens erfolgte durch die Stadtwerke Marburg Consult GmbH.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. März 2018

 

Fragesteller/in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Die Cappeler Straße verleitet durch ihre gerade Streckenführung zu einem rasanten Fahrverhalten, dass teilweise 120 km übertrifft.

Wie können die Anwohner der Cappeler Str. und Verkehrsteilnehmerinnen ohne KFZ, die überwechseln von und zur Vitos Klinik (teilweise unter Medikamenteneinfluss) vor Lärm, Gestank und rücksichtslosem Fahrverhalten geschützt werden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

In der Cappeler Straße werden im üblichen Umfang Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die Verstoßquote lag dabei immer unter 5 Prozent, was verkehrstechnisch als geringfügig und ohne konkreten Handlungsbedarf anzusehen ist. Auch eine erst kürzlich durchgeführte verdeckte SDR-Messung bestätigt die relativ niedrige Verstoßquote
Ausgehend von den Schilderungen der Fragestellerin werden wir trotzdem kurzfristig weitere Radarmessungen durchführen.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. März 2018

 

Fragesteller/in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wie oft und in welchem Umfang haben Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung das Coaching/Supervisionsunternehmen "Küthemeyer Dialog" in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in Anspruch genommen? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal, Organisations- und Beteiligungsmanagement

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Zwischen der Universitätsstadt Marburg, vertreten durch den Oberbürgermeister als Dienststellenleiter, und dem Personalrat der Stadtverwaltung Marburg besteht eine Dienstvereinbarung für ein partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz. Diese findet grundsätzlich bei unfairen Prozessen und Konflikten innerhalb der Stadtverwaltung Anwendung. Zur Bearbeitung von unfairen Prozessen und Konflikten sieht die Dienstvereinbarung die interne Betriebliche Sozialberatung und eine externe Fairnessberatung vor. Die interne Betriebliche Sozialberatung wird von einer erfahrenen städtischen Mitarbeiterin wahrgenommen und mit der externen Fairnessberatung ist die Marburger Firma KütemeyerDialog beauftragt. Es ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern freigestellt, welches Beratungsangebot sie im Bedarfsfall in Anspruch nehmen.

 

Aus Gründen der besonderen Vertraulichkeit wird der Magistrat nicht über konkrete Beratungsfälle informiert. Gleichwohl ist mit der externen Fairnessberatung vereinbart, dass ein jährliches Review im Sinne eines Rechenschaftsberichts erfolgt, um allgemeine Rückschlüsse über Entwicklungen in Konfliktlagen für die internen Akteure, also neben dem Oberbürgermeister als Personaldezernenten und der Leitung der Personalverwaltung, dem Personalratsvorsitzenden, der internen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und dem Vorsitzenden der Schwerbehindertenvertretung, ziehen zu können.

 

Der Betrachtungszeitraum dieser Reviews ist jeweils von April bis März des Folgejahres. Aus den allgemeinen Informationen hieraus können für die vergangenen 3 Betrachtungszeiträume folgende Daten im Sinne der Fragestellung genannt werden:

 

04/2014 bis 03/2015: 75 Mitarbeiter/innen

04/2015 bis 03/2016: 78 Mitarbeiter/innen

04/2016 bis 03/2017: 85 Mitarbeiter/innen

 

ufigkeit und Umfang der Inanspruchnahme durch diese Mitarbeiter/innen unterliegen der Vertraulichkeit und sind auch dem Magistrat nicht bekannt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. März 2018

 

Fragesteller/in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wie bewertet der Magistrat die Tatsachen, dass von dem Unternehmen „themeyer Dialog“ ebenso Führungskräfte gecoacht wie Konfliktgespräche zwischen Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen in Form von Streitschlichtungsgesprächen begleitet werden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal, Organisations- und Beteiligungsmanagement

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Zwischen der Universitätsstadt Marburg, vertreten durch den Oberbürgermeister als Dienststellenleiter, und dem Personalrat der Stadtverwaltung Marburg besteht eine Dienstvereinbarung für ein partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz. Diese findet grundsätzlich bei unfairen Prozessen und Konflikten innerhalb der Stadtverwaltung Anwendung. Zur Bearbeitung von unfairen Prozessen und Konflikten sieht die Dienstvereinbarung die interne Betriebliche Sozialberatung und eine externe Fairnessberatung vor. Die interne Betriebliche Sozialberatung wird von einer erfahrenen städtischen Mitarbeiterin wahrgenommen und mit der externen Fairnessberatung ist die Marburger Firma KütemeyerDialog beauftragt. Es ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern freigestellt, welches Beratungsangebot sie im Bedarfsfall in Anspruch nehmen.

 

Im Zuge der Beratungsleistungen durch die beauftragte externe Fairnessberatung KütmeyerDialog hat sich ein Bedarf an spezieller Unterstützung von städtischen Führungs- bzw. Leitungskräften an Beratung in Führungsaufgaben im Sinne eines Coaching herausgestellt, der auch in Anspruch genommen wird. Diese Beratung erfolgt vorwiegend durch die Leiterin von KütemeyerDialog, die den städtischen Führungskräften durch die ebenfalls von ihr durchgeführten Basisseminare für Führungskräfte vertraut ist. Dadurch wird sie selbst von den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Konfliktsituationen speziell mit Führungskräften kaum noch in Anspruch genommen. Hierfür stehen weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seitens KütemeyerDialog bereit, die nicht im Führungskräftecoaching engagiert sind. Hierauf wird seitens KütemeyerDialog im Sinne der Vermeidung eines Interessenwiderstreits auch sehr geachtet.

 

Weder aus der Belegschaft noch seitens der Personalvertretungen wurden bislang diesbezüglich Probleme artikuliert, so dass davon ausgegangen werden kann, dass sowohl die Fairnessberatung als auch das Coaching der städtischen Führungs- bzw. Leitungskräfte aufgrund unterschiedlicher personeller Zuordnung und Abgrenzung seitens der beauftragten externen Einrichtung zu keinen Problemen führt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. März 2018

 

Fragesteller/in:

Jonathan Schwarz

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Gibt die Universitätsstadt Marburg der Bundeswehr regelmäßig die Namen und Adressen junger Menschen weiter, die demnächst volljährig werden und geschieht dies im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 34/36 Stadtbüro und Standesamt

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Grundlage für die einmalige Weitergabe der Daten sind das Bundesmeldegesetz (BMG) und die 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDVO).

 

Nach § 4 der 2.BMeldDVO übermitteln die Meldebehörden jährlich bis zum 31. März eines Jahres an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr die Daten (Name, Vorname, Anschrift) zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.

Die Daten werden dort für die Übersendung von Informationsmaterial genutzt.

 

Die Übermittlung unterbleibt, wenn die Person der Weitergabe widersprochen hat.

Auf dieses Recht des Widerspruches werden alle Personen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hingewiesen.

 

Die Regelung spricht von „Personen“ und damit auch von minderjährigen Menschen, so dass es keiner Zustimmung der Erziehungsberechtigten bedarf.

Der Widerspruch gilt bis er widerrufen wird und wird bei Vollendung des 18. Lebensjahres der Person gelöscht.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. März 2018

 

Fragesteller/in:

Dr. Hermann Uchtmann

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Sind von der Universitätsstadt Marburg Aufträge an die Firma GOLDfisch Art vergeben worden? Wenn ja wie viele und in welchem Umfang?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal, Organisations- und Beteiligungsmanagement

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Da kein Zeitraum in der Anfrage genannt ist, geben wir hiermit Auskunft über den Zeitraum 01.01.2017 bis 28.02.2018.

 

Es wurden 33 Aufträge in einem Gesamtumfang von 26.927,24 € erteilt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. März 2018

 

Fragesteller/in:

Dr. Hermann Uchtmann

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Am 1.11. ist von der Universitätsstadt Marburg ein Auftrag zur Sanierung von Toilettenhäuschen in Wehrda an die Firma Simon und Widdig vergeben worden. Wie lautete der Auftrag genau und welche Kriterien waren ausschlaggebend, die Firma Simon und Widdig zu beauftragen? Wurden andere Firmen angefragt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt und Naturschutz, Fairer Handel, Abfallwirtschaft

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Zur Vergabe:

Der Beraterrahmenauftrag an das Büro Simon & Widdig wurde erstmalig im Jahr 2015 erteilt, um auf kurzfristig notwendige naturschutzfachliche Gebäudeüberprüfungen reagieren zu können. Das nächste fachlich ähnlich qualifizierte Büro befindet sich in Laubach (Vogelsberg). Es wurde vor der Auftragsvergabe beteiligt - aufgrund der langen Anfahrt ist es deutlich teurer und zeitlich weniger flexibel und hat deswegen aktuell keine Vergleichsangebote abgegeben.

Der Beraterrahmenauftrag wird nach erneuter Angebotsabgabe jährlich erteilt und jeweils auf maximal 2.000 € begrenzt. Die Abrechnung erfolgt nur nach separatem Einzelauftrag.

 

Zum aktuellen Fall: „Sanierung des Toilettenhauses in der Waldschule Wehrda“

Im aktuellen Fall ging es um die naturschutzfachliche Bearbeitung des Bauantrages des FD Hochbau (BTB 415/2017) - „Sanierung des Toilettenhauses in der Waldschule Wehrda“. Seitens des Fachdienstes 69 ergab sich bei der Ortsbegehung ein erhöhter Verdacht auf das Vorhandensein einer Wochenstube von Fledermäusen (Spalten am Flachdach, sichtbare Kotspuren von Fledermäusen, etc.). Um grundsätzlich eine Zerstörung dieser besonderen Lebensstätte und einen möglichen Verstoß gegen §§ 39 und 44 BNatSchG auszuschließen, wurde das Büro Simon & Widdig im Rahmen des Rahmenauftrages mit dieser Einzelbegutachtung beauftragt. Bei der anschließenden gemeinsamen Begehung mit der Fachgutachterin, wurde tatsächlich ein Sommerquartier von Zwergfledermäusen festgestellt. Dieses wird nun von dem Fachdienst Hochbau bei der Baumaßnahme entsprechend berücksichtigt. Der Umfang dieses Auftrages beläuft sich auf 171,81 €.

 

Zu weiteren Erläuterungen zu dem Beraterauftrag verweisen wir auch auf die Antwort zur kleinen Anfrage aus 2015: VO/4186/2015.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. März 2018

 

Fragesteller/in:

Dirk Bamberger

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Gemäß dem für 2017 von CDU, SPD/BfM gemeinsam beschlossenen Haushalt wurde dem Bettenhaus in der Emil-Mannkopf-Straße durch den Oberbürgermeister und den ehemaligen Bürgermeister Dr. Kahle ein Bewilligungsbescheid über 300.000,00 € zur Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen überreicht.

 

Wie hoch sind die Gesamtkosten der Maßnahme und wie hoch ist der Eigenanteil, den der Trägerverein des Bettenhauses aufzuwenden hat?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 6 - Planen, Bauen, Umwelt

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Bisher wurde lediglich ein Bewilligungsbescheid über 150.000 Euro erteilt und der entsprechende Zuschuss ausbezahlt. Dieser ist für die energetische Sanierung der Fenster vorgesehen. Laut Auskunft der Universitätsverwaltung ist für die energetische Sanierung der Fenster eine Beauftragung in Höhe von 175.159,08 € erfolgt, die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Es liegt eine 1. Abschlagsrechnung in Höhe von 28.560 € vor.

 

Weitere Maßnahmen sollen im Rahmen des städtebaulichen Sanierungsverfahrens gefördert werden. Hier stehen allerdings die Detailabsprachen noch aus.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. März 2018

 

Fragesteller/in:

Dietmar Göttling

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

In Marburg gibt es viele passionierte Schlittschuhläuferinnen und Schlittschuhläufer, die sich auf das Schlittschuhfahren unter freiem Himmel sehr freuen. Da Flüsse und Seen insbesondere für Kinder und Jugendliche zu gefährlich sind und es sehr lange dauert bis tragfähige Eisflächen entstehen, bieten sich Eisflächen insbesondere auf Sportflächen dazu an mit Wasser besprüht zu werden, um Schlittschuhlaufen zu ermöglichen.

 

Welche Plätze hat die Stadt Marburg während der Dauerfrostperiode für das Schlittschuhlaufen unter freiem Himmel präparieren lassen? Und wenn nicht, warum nicht?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 42 - Sport

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Winter 2017/2018 wurden keine Flächen mit Wasser bespritzt und freigegeben. Das Schlittschuhlaufen war über einen langen Zeitraum des Winters im Eispalast möglich. Der Eispalast wurde wieder hervorragend angenommen und ist genau der richtige Ort für die sportliche Betätigung auf dem Eis. Zudem ist der Eispalast wetterfest und kann auch bei wärmerem Wetter genutzt werden. Das Bespritzen von Freiflächen wäre nur in wenigen und kurzen Phasen möglich gewesen. Sofern man Sportflächen genommen hätte, wäre aus Haftungsgründen auch eine engmaschige und personalintensive Überwachung und ggf. Bearbeitung des Zustandes von Eis bzw. Wasser notwendig gewesen.  Daher wurde von weiteren Eislaufflächen über den Eispalast hinaus Abstand genommen.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. März 2018

 

Fragesteller/in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Wieviele Fahrzeuge wurden im Jahr 2017 (oder bis Ende Februar 2018) vom Ordnungsamt innerhalb der Umweltzone ohne „grüne Plakette“ registriert und der Verstoß entsprechend geahndet? Wie hoch ist der diesbezügliche Anteil von Verstößen im Ausland zugelassener Fahrzeuge?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Seit 01. Januar 2017 bis einschließlich 28. Februar 2018 wurden 2472 Verstöße registriert. Davon entfielen 182 auf Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. März 2018

 

Fragesteller/in:

Dominic Dehmel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Kann der Magistrat bitte in Zusammenarbeit mit dem Heimat- und Verschönerungsverein Bauerbach die Ruhebänke in Richtung Großseelheim erneuern?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 67 - Klimaschutz, Stadtgrün und Friedhöfe

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Fachdienst Klimaschutz, Stadtgrün und Friedhöfe ist stets bemüht, die Bänke zusammen mit den örtlichen Vereinen, Bürgerinitiativen usw. zu renovieren.

 

Da wir nicht wissen, um welche Bänke es sich handelt und ob diese Bänke auf städtischen Flächen stehen, bitten wir den Heimat- und Verschönerungsverein Bauerbach, den Fachdienst direkt anzusprechen. Die direkte Ansprache hat sich bewährt, da im Gespräch vieles unbürokratisch geklärt werden kann.

 

Zudem werden jedem Ortsbeirat vom Fachdienst Klimaschutz, Stadtgrün und Friedhöfe Mittel in Höhe von 250,00 € pro Jahr für Material etc. zur Verfügung gestellt, so dass hier gegebenenfalls auch in Absprache mit dem Ortsbeirat finanzielle Unterstützung möglich ist.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 16

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. März 2018

 

Fragesteller/in:

Dominic Dehmel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Welche Wege zu Gebäuden (Vereinsheime, Grillhütten, Sportstätten etc.) außerhalb der Ortsbebauung der äeren Stadtteile sind als Feldwege, d.h. auch nur durch das Feldwegebudget der Ortsbeiräte Instand zu bringen, deklariert?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Stadtteil

Einrichtung

Zuwegung

Bauerbach

Sportplatz

Wirtschaftsweg

Bauerbach

Grillplatz

Wirtschaftsweg (Forst)

Elnhausen

Sportplatz

Wirtschaftsweg

Elnhausen

Tennisplatz

Wirtschaftsweg

Ginseldorf

Grillplatz

Wirtschaftsweg

Haddamshausen

Sportplatz

Wirtschaftsweg

Haddamshausen

Tennisplatz

Wirtschaftsweg

Marbach

Grillplatz

Wirtschaftsweg

Michelbach

Grillplatz

Wirtschaftsweg (Forst)

Michelbach

Tennisplatz

Wirtschaftsweg

Michelbach

Sportplatz „Am Wall“

Wirtschaftsweg

Moischt

Schützenplatz

Wirtschaftsweg

Schröck

Schützenplatz

Wirtschaftsweg

Schröck

Sportplatz

Wirtschaftsweg

Wehrda

Hundeplatz

Wirtschaftsweg

Wehrda

Schießstand

Wirtschaftsweg

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Stadtverordnetenvorsteherin Marianne Wölk erklärt damit die Fragestunde für beendet. Die Fragen Nr. 17 bis 38 werden nach Beendigung der Fragestunde an die Fragesteller/innen verteilt. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

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