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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

22.02.2019 - 11 Abschlussbericht Akteneinsichtsausschuss "Grund...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Mit Aufruf des Tagesordnungspunktes verlassen die Stadtverordneten Frese und Simon den Sitzungssaal.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgenden Abschlussbericht des Akteneinsichtsausschusses „Grundstücksvergabe SEG“:

 

 

Mit Schreiben vom 22.11.2018 an die Stadtverordnetenvorsteherin beantragte die Fraktion Bündnis90/Die Grünen die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses mit dem Ziel „zu klären, ob durch den Vergabebeschluss des Magistrats der Stadt Marburg oder der städtischen Stadtentwicklungsgesellschaft SEG ein wirtschaftlicher Schaden entsteht und ob Grundstücksinteressenten begünstigt worden sind.“

 

Zugleich wurde von B90/Die Grünen in einem Antrag an die Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2018 um Erlaubnis des Magistrats zur umfänglichen Akteneinsicht gebeten. „Der Magistrat als Gesellschafter der SEG wird gebeten, zur umfassenden Aufklärung der Grundstücksvergabe im Stadtwald, dem Akteneinsichtsausschuss neben den Dokumenten der Stadt Marburg auch die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Unterlagen der SEG zu erteilen. Dieses Einverständnis wird auch vom Aufsichtsrat der SEG erbeten.“ Der Antrag wurde einvernehmlich um zwei Punkte ergänzt:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest und bekräftigt, dass Personen, die sich ehrenamtlich für ein öffentliches Amt zur Verfügung stellen, in ihrem privaten Tun durch die Universitätsstadt und ihre Tochtergesellschaften weder bevorzugt noch benachteiligt werden dürfen. Dies gilt auch für die Stadtverordneten selbst.

2. Die Stadtverordnetenversammlung ersucht den Magistrat, eine Prüfung der entsprechenden Akten der SEG vornehmen zu lassen mit dem Ziel, jeden Verdacht einer Bevorzugung oder Benachteiligung von Stadtverordneten auszuschließen und im Ältestenrat in seiner chstfolgenden Sitzung zu berichten.“

 

Mit „Grundstücksvergabe im Stadtwald“ ist der Verkauf von Gewerbegrundstücken an drei konkurrierende Firmen (Sälzer GmbH, Sacher Lasertechnik GmbH, Die Kommunikatöre Frieg und Hummel GbR) gemeint, zu denen es seit dem Frühjahr 2016 Wünsche und teilweise auch Zusagen über die Vergabe von bestimmten Grundstücken der SEG im Stadtwald gegeben hat. Der Frieg und Hummel GbR hat sich im Mai nach erteilter Zusage an die Frieg und Hummel GbR - 2018 die Firma Simon & Widdig GbR - Büro für Landschaftsökologie angeschlossen, um gemeinsam ein Bauvorhaben für ihre Geschäftstätigkeit im Stadtwald umzusetzen.

 

In der Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2018 wurde der Antrag auf umfassende Akteneinsicht mit den Ergänzungen der CDU ohne Gegenstimmen angenommen. Ein erster Termin im Anschluss an die Stadtverordnetenversammlung zur Konstituierung des Ausschusses konnte nicht zu Ende geführt werden, da unterschiedliche Ansichten bezüglich der Rechtmäßigkeit von Mitgliedern des Aufsichtsrats der SEG als reguläre Mitglieder des Akteneinsichtsausschusses vorgetragen wurden. Zudem gab es Zweifel an der form-und fristgemäßen Ladung zur Sitzung.

 

In einer rechtlichen Klärung des städtischen Rechtsservice wurde festgestellt, dass die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der SEG kein Ausschließungsgrund für die Mitgliedschaft im Akteneinsichtsausschuss sei.

 

Am 06.12.2018 fand die konstituierende Sitzung des Ausschusses statt. Zum Vorsitzenden wurde Dietmar Göttling (B90/Die Grünen) und zum Stellvertreter Roland Böhm (Marburger Linke) gewählt. Nach der Sitzung bestand die Möglichkeit zur Akteneinsicht. Zur von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 23.11.2018 geforderten Einsichtnahme in die Akten der SEG wurde vom Magistrat vorgetragen, dass die Akten der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) nicht dem Akteneinsichtsrecht des Ausschusses unterliegen. Der Magistrat habe deshalb am 03.12.2018 beschlossen, die SEG-Akten nicht zur Einsichtnahme vorzulegen. Von Seiten einiger Ausschussmitglieder wird die Position des Magistrats bezweifelt und eine Überprüfung durch die Kommunalaufsicht in die Debatte eingebracht.

 

Die vom Magistrat vorgelegten Akten befanden sich in einem Ordner mit 120 Seiten. Hierin waren Grundstücksunterlagen, Verhandlungschronik, Magistratsvorlagen, Protokollauszüge, vereinzelte E-Mails, juristische Stellungnahmen sowie ein Schreiben des Geschäftsführers der SEG an den Magistrat. Auf Wunsch des Akteneinsichtsausschusses und des Ältestenrats wurden die aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung angeforderte Sonderuntersuchung der Wirtschaftsprüfungsprüfungsgesellschaft JPLH sowie eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes und des Antikorruptionsbeauftragten der Stadt Marburg der Akte beigefügt.

 

Alle Stellungnahmen kommen zu dem Ergebnis, dass sich in den ihnen vorgelegten Akten der Stadtentwicklungsgesellschaft SEG keine Hinweise einer Bevorzugung oder Benachteiligung der an den Grundstücken interessierten Unternehmen oder der beteiligten Stadtverordneten finden.

 

Der Ausschuss verständigte sich darauf, weitere offene Fragen schriftlich an den Magistrat zu richten und diese Fragen in der nachfolgenden Sitzung des Akteneinsichtsausschusses beantwortet zu bekommen.

 

Insgesamt gingen 45 Fragen schriftlich ein. Diese wurden in der Sitzung des Akteneinsichtsausschusses am 09.01.2019 wurden vom Oberbürgermeister einschließlich weiterer Nachfragen umfassend beantwortet.

 

Der Akteneinsichtsausschuss stellt fest:

 

  1. Die zur Verfügung gestellten Akten des Magistrats sind übersichtlich und transparent.

 

  1. Das Bemühen der Geschäftsführung der SEG und des Magistrats zielte darauf ab, den Interessen aller drei beteiligten Unternehmen mit ihren Ansprüchen auf Erweiterung ihrer vorhandenen Gewerbeflächen gerecht zu werden und einen tragfähigen Kompromiss herzustellen.

 

  1. Der Kompromiss der Grundstücksvergabe diente dazu, Schadensersatzforderungen zu vermeiden und die Zuverlässigkeit der SEG zu verdeutlichen. Alle beteiligten Unternehmen mussten dazu einen Beitrag leisten und stimmten dem Kompromiss zu.

 

  1. Der Aufsichtsrat der SEG als zuständiges Kontrollgremium hat dem Geschäftsführer der SEG für die geführten Verhandlungen und das Verhandlungsergebnis das ausdrückliche Vertrauen ausgesprochen.

 

  1. Mit der Vergabeentscheidung der Geschäftsführung der SEG resp. des Magistrats der Universitätsstadt Marburg wäre auch im Vergleich zu den Alternativen kein wirtschaftlicher Schaden verbunden gewesen, zumal neben den Kaufpreisen und Ersatzrisiken auch die erwarteten Gewerbesteuereinnahmen zu berücksichtigen sind.

 

  1. Es sind keine Grundstücksinteressenten begünstigt worden. Vielmehr haben alle konkurrierenden Interessenten Abstriche von ihren ursprünglichen Plänen machen müssen. Dies gilt auch für einen Nachteilsausgleich.

 

  1. Aus diesem Grund hat auch keine Benachteiligung oder Bevorzugung von Stadtverordneten stattgefunden.

 

  1. Es besteht kein Hinweis, dass aus den Akten der SEG zur vorliegenden Fragestellung abweichende Erkenntnisse gewonnen werden könnten. Zu diesem Ergebnis kamen insbesondere die Prüfung der Akten der SEG durch das weisungsunabhängige städtische Rechnungsprüfungsamt und den Anti-Korruptions-Beauftragten sowie den Wirtschaftsprüfer der JPLH-Gesellschaft. Insbesondere können die Mitglieder des Aufsichtsrats weitere Prüfungen vornehmen (lassen) und in den Prüfbericht zum Jahresabschluss einfließen lassen. Dieser wird veröffentlicht.

 

Der Ausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass kein weiterer Klärungsbedarf besteht und die vorgelegten Unterlagen keine Anhaltspunkte für eine Begünstigung oder Benachteiligung von Stadtverordneten ergeben. Weder für die Stadt Marburg noch für die SEG ist ein wirtschaftlicher Schaden entstanden.

 

 

Abstimmungsergebnis

Ja:SPD, CDU, BfM

Nein:B90/Die Grünen, Marburger Linke, FDP/MBL

Enthaltung:keine

 

_________

 

Minderheitenvotum von B90/Die Grünen, Marburger Linke und FDP/MBL

 

 

Mit Schreiben vom 22.11.2018 an die Stadtverordnetenvorsteherin beantragte die Fraktion Bündnis90/Die Grünen die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses mit dem Ziel „zu klären, ob durch den Vergabebeschluss des Magistrats der Stadt Marburg oder der städtischen Stadtentwicklungsgesellschaft SEG ein wirtschaftlicher Schaden entsteht und ob Grundstücksinteressenten begünstigt worden sind.“

 

Zugleich wurde von B90/Die Grünen in einem Antrag an die Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2018 um Erlaubnis des Magistrats zur umfänglichen Akteneinsicht gebeten. „Der Magistrat als Gesellschafter der SEG wird gebeten, zur umfassenden Aufklärung der Grundstücksvergabe im Stadtwald, dem Akteneinsichtsausschuss neben den Dokumenten der Stadt Marburg auch die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Unterlagen der SEG zu erteilen. Dieses Einverständnis wird auch vom Aufsichtsrat der SEG erbeten.“ Der Antrag wurde von der CDU um zwei Punkte ergänzt:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest und bekräftigt, dass Personen, die sich ehrenamtlich für ein öffentliches Amt zur Verfügung stellen, in ihrem privaten Tun durch die Universitätsstadt und ihre Tochtergesellschaften weder bevorzugt noch benachteiligt werden dürfen. Dies gilt auch für die Stadtverordneten selbst.

2. Die Stadtverordnetenversammlung ersucht den Magistrat, eine Prüfung der entsprechen-den Akten der SEG vornehmen zu lassen mit dem Ziel, jeden Verdacht einer Bevorzugung oder Benachteiligung von Stadtverordneten auszuschließen und im Ältestenrat in seinerchstfolgenden Sitzung zu berichten.“

 

In der Stadtverordnetenversammlung am 23.11.2018 wurde der Antrag auf umfassende Akteneinsicht mit den Ergänzungen der CDU ohne Gegenstimmen angenommen. Ein erster Ter-min im Anschluss an die Stadtverordnetenversammlung zur Konstituierung des Ausschusses konnte nicht zu Ende geführt werden, da unterschiedliche Ansichten bezüglich der Rechtmäßigkeit von Mitgliedern des Aufsichtsrats der SEG als reguläre Mitglieder des Akteneinsichts-ausschusses vorgetragen wurden. Zudem gab es Zweifel an der form- und fristgemäßen Ladung zur Sitzung.

 

In einer rechtlichen Klärung des städtischen Rechtsservice wurde festgestellt, dass die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der SEG kein Ausschließungsgrund für die Mitgliedschaft im Akteneinsichtsausschuss sei.

 

Am 06.12.2018 fand die konstituierende Sitzung des Ausschusses statt. Zum Vorsitzenden wurde Dietmar Göttling (B90/Die Grünen) und zum Stellvertreter Roland Böhm (Marburger Linke) gewählt. Nach der Sitzung bestand die Möglichkeit zur Akteneinsicht. Zur von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 23.11.2018 geforderten Einsichtnahme in die Akten der SEG wurde vom Oberbürgermeister eine Stellungnahme des Fachdienstes Rechts-service vorgetragen. Danach unterliegen die Akten der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) nicht dem Akteneinsichtsrecht des Ausschusses. Der Magistrat habe deshalb am 03.12.2018 beschlossen, die SEG-Akten nicht zur Einsichtnahme vorzulegen. Von Seiten einiger Ausschussmitglieder wird die Position des Rechtsservice bezweifelt und eine Überprüfung durch die Kommunalaufsicht in die Debatte eingebracht.

 

Die vom Magistrat vorgelegten Akten befanden sich in einem Ordner mit 120 Seiten. Hierin waren aneinandergereiht Grundstücksunterlagen, Verhandlungschronik, Magistratsvorlagen, Protokollauszüge, vereinzelte E-Mails, juristische Stellungnahmen sowie ein Schreiben des Geschäftsführers der SEG an den Magistrat. Per E-Mail nachgereicht wurden eine Sonderuntersuchung der Wirtschaftsprüfungsprüfungsgesellschaft JPLH sowie eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes und des Antikorruptionsbeauftragten der Stadt Marburg zur Prüfung der Frage, ob sich Hinweise auf eine Bevorzugung oder Benachteiligung von Stadtverordneten durch den Kompromiss in der Form ergeben, welchen sich der Magistrat zu eigen macht.

 

Alle drei Stellungnahmen kommen zu dem Ergebnis, dass sich in den vorgelegten Akten keine Hinweise einer Bevorzugung oder Benachteiligung der an den Grundstücksgeschäften beteiligten Stadtverordneten finden.

 

SPD, CDU und BfM vertraten die Ansicht, dass sich aus den vorgelegten Unterlagen keine Anhaltspunkte für eine Begünstigung oder Benachteiligung von Stadtverordneten ergäben. Dies werde auch durch den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes und des Antikorruptionsbeauftragten der Stadt Marburg sowie den Untersuchungsbericht der JPLH Treuhand AG bestätigt. Die von der Stadtverordnetenversammlung erbetene Einsichtnahme in die SEG-Akten lehne der Magistrat aus rechtlichen Gründen ab, so dass das Verfahren mit einem Abschluss-bericht schnell zu Ende gebracht werden könnte.

 

Die Vertreter(innen) von B90/Die Grünen, Marburger Linke und FDP/MBL erklärten, dass für die Beurteilung des Gesamtprozesses die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichend seien und forderten deshalb weiterhin die Einsichtnahme in die Akten der SEG. Der Vorsitzende bemängelte außerdem, dass die Akte aus seiner Sicht ungeordnet und unvollständig seien, da Vermerke zu getroffenen Absprachen oder über Abstimmungsgespräche fehlen würden. Der Oberbürgermeister bekräftigte daraufhin, dass der auf Seiten des Magistrats in der Angelegenheit geführte Schriftverkehr in der zur Einsichtnahme vorgelegten Akte vollständig vorhanden sei.

 

Von Seiten von B90/Die Grünen, Marburger Linke und FDP/MBL wurde vorgetragen, dass noch erheblicher weiterer Klärungsbedarf bestünde, man einigte sich darauf, dass die Ausschussmitglieder noch offene Fragen schriftlich an den Magistrat richten können und dieser die Fragen in der nachfolgenden Sitzung des Akteneinsichtsausschusses beantworte.

In der Sitzung des Akteneinsichtsausschusses am 09.01.2019 wurden die Fragen und Antworten vom Oberbürgermeister vorgelesen. Der Fragenkatalog umfasste 45 Fragen, die vom Magistrat schriftlich beantwortet wurden. Diverse Nachfragen wurden vom Oberbürgermeister mündlich beantwortet.

 

r die Fraktionen SPD/CDU/BfM hat der Akteneinsichtsausschuss mit der Beantwortung der eingereichten Fragen durch den Oberbürgermeister seinen Auftrag erfüllt, mit dem Ergebnis, dass sich aus den vorgelegten Unterlagen keine Anhaltspunkte für eine Begünstigung oder Benachteiligung von Stadtverordneten ergäben und ein wirtschaftlicher Schaden nicht ersichtlich sei.

 

r die Fraktionen von B90/Die Grünen besteht auch durch die Beantwortung der Fragen durch den Magistrat weiterhin sachlicher Klärungsbedarf, insbesondere durch wiederholte Verweise auf Abläufe innerhalb der SEG und den permanenten Wechsel des Oberbürgermeisters zwischen seiner Rolle als Oberbürgermeister bzw. als Aufsichtsratsvorsitzender der SEG. Das führte zu der Argumentation, dass auf der einen Seite der Magistrat bzw. der Oberbürgermeister zu bestimmten Vorgängen bei der SEG über keine Kenntnisse verfüge und andererseits der Oberbürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender der SEG über interne Vorgänge nur dem Aufsichtsrat gegenüber auskunftspflichtig sei. Damit wird für die Fraktionen B90/Die Grünen / Marburger Linke / FDP/MBL deutlich, dass ohne Einsicht in die SEG-Akten eine sachliche Klärung des Ziels der Einrichtung des Akteneinsichtsausschusses „zu klären, ob durch den Vergabebeschluss des Magistrats der Stadt Marburg oder der städtischen Stadtentwicklungs-gesellschaft SEG ein wirtschaftlicher Schaden entsteht und ob Grundstücksinteressenten begünstigt worden sind,“ nicht möglich ist.

 

Die Fraktionen B90/Die Grünen / Marburger Linke /FDP/MBL haben deshalb die Kommunalaufsicht gebeten zu prüfen, ob tatsächlich grundsätzlich rechtlich die Einsichtnahme in die SEG-Akten für die Mitglieder des Ausschusses ausgeschlossen ist oder aber, wenn dem so ist, ob im Zuge der freiwilligen Zustimmung des Magistrats sowie der SEG die Mitglieder des Akteneinsichtsausschusses Einsicht in die SEG-Akten nehmen dürfen.

Eine Antwort der Kommunalaufsicht steht aus.

 

r B90/Die Grünen / Marburger Linke / FDP/MBL ist die Arbeit des Akteneinsichtsausschusses bis zur Klärung durch die Kommunalaufsicht nicht abgeschlossen. Sie wollen die Arbeit des Akteneinsichtsausschusses bis zur Klärung aussetzen und sehen den vorliegenden Bericht als Zwischenbericht bzw. vorläufigen Abschlussbericht an und legen diesen Bericht als Minderheitsvotum vor.

 

 

Nach erfolgter Abstimmung nimmt der Oberbürgermeister in der Sache Stellung.

 

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Anlagen zur Vorlage

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selbst verantwortlich
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