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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

11.04.2019 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 7 und 9 bis16 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. April 2019

 

Fragesteller/in:

Elisabeth Kula

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

"Gab es in Marburg bisher Einschüchterungen, Gebetstreffen, Demonstrationen oder andere Angriffe auf Patientinnen oder Angestellte vor gynäkologischen Praxen? Wenn ja, wann und wie will der Magistrat dagegen vorgehen?"

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 35 - Sicherheit und Verkehrsüberwachung

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Weder der Polizei noch dem Magistrat sind entsprechende Vorfälle bzw. Veranstaltungen in Marburg bekannt.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. April 2019

 

Fragesteller/in:

Madelaine Stahl

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Wurde für die Fällung der Apfelbaumreihe entlang der K 68 (Alte Weinstraße am Hasenkopf), die kürzlich vorgenommen wurde und bei der es sich um ein nach §13 HAGBNatSchG in Verbindung mit §30 BNatSchG gesetzlich geschütztes Biotop handelt, seitens der unteren Naturschutzbehörde eine Eingriffsgenehmigung inklusive naturschutzrechtlicher Ausnahme erteilt und wenn ja, welche Gründe, die über mehr als 40 Jahre hinweg nicht bestanden haben, sind nun neu entstanden, welche die Fällung der Bäume unvermeidbar und damit die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung rechtlich zulässig werden ließen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Hintergrund der Baumfällungen waren die Vorgaben der anerkannten Regelwerke nach Stand der Wissenschaft und Technik für die Unterhaltung von Ferngasleitungen. Diese beinhalten einen gehölzfreien Schutzstreifen von mind. 4 m Breite, welcher im vorliegenden Fall nicht gegeben war. Die Leitung ist ca. 1 m überdeckt, sodass ein Wurzelkontakt der Bäume nicht auszuschließen ist. Deshalb war eine Fällung der Bäume aus Sicherheitsgründen nachvollziehbar.

 

Seit 21.05.2015 ist die Fa. Open Grid Europe GmbH als Betreiber verantwortlich für die Sicherheit des Leitungsnetzes. Zuvor war es die Ruhrgas AG aus Essen. Im Grundbuch der Stadt Marburg ist zugunsten des Netzbetreibers eine Grunddienstbarkeit (Leitungsrecht für Ferngasleitung) zum Zwecke der Beschränkung des Eigentums eingetragen. Die erstmalige Kontrolle des Sicherheitsstreifens der Fa. Open Grid Europe GmbH fand durch deren Betriebsstelle in Reiskirchen in 2016 statt. Sie beinhaltete im Ergebnis u.a. die Sicherheitsgefährdung der Leitung durch die Bäume innerhalb des freizuhaltenden Schutzstreifens.

 

Es wurde im Vorfeld genauestens überprüft, welche Bäume tatsächlich im Schutzstreifen stehen, um den Verlust so gering wie möglich zu halten.

 

Aus naturschutzrechtlicher Sicht kann das Freischneiden nicht abgelehnt oder verhindert werden, da es sich um ein öffentliches Interesse handelt. Das Einverständnis zum Trassenfreihieb der Gasleitung gegen Entschädigung wurde von Seiten der Stadt Marburg erteilt.

 

Der Netzbetreiber hat am 02.02.2017 die Maßnahme bekannt gegeben und die Stadt Marburg monetär für den Verlust nach der höchstrichterlichen anerkannten „Gehölzwertermittlungsmethode Koch“ entschädigt. Diese Zahlung ist ausreichend hoch für die Pflanzung von Ersatzbäumen. Im Herbst dieses Jahres sollen im Rahmen der Entschädigungssumme im Stadtgebiet neue Bäume gepflanzt werden. Derzeit werden geeignete Standorte für die Baumpflanzungen ausgewählt.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. April 2019

 

Fragesteller/in:

Andrea Suntheim-Pichler

Fraktion / Partei:

BfM

 

Frage:

Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der Ampelschaltungen an Kreuzungen in den Zeiten, wenn das Verkehrsaufkommen nicht hoch ist, z.B. samstags ab 17.00 Uhr und sonntags?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet sind im Wesentlichen mit vier unterschiedlichen, teilverkehrsabhängigen Signalzeitenplänen (SZP) versorgt, um den tageszeitlichen Unterschieden in der Verkehrsbelastung Rechnung zu tragen. Die Signalzeitenpläne …

 

  • SZP 1 Morgenspitze
  • SZP 2 Tagesverkehr
  • SZP 3 Nachmittagsspitze

 

haben in der Regel einen Umlauf von 90 Sekunden, um unter Berücksichtigung der Platzverhältnisse in der Innenstadt die größtmögliche Leistungsfähigkeit, bei vertretbarer Wartezeit für alle Verkehrsarten zu erreichen. Der Signalzeitenplan …

 

  • SZP 4 Schwachlast

 

hat eine Umlaufzeit von maximal 66 Sekunden, die dem geringeren Verkehrsaufkommen, in den frühen Morgenstunden, den späten Abendstunden, nachts, sowie an Sonn- und Feiertagen gerecht werden und die Wartezeit für alle Verkehrsarten reduzieren soll. Größere Kreuzungsanlagen, wie z. B. Cappeler Straße/Beltershäuser Straße oder Cölber Straße/Industriestraße (Tom-Mutters-Stre) weichen aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und der Kreuzungsgröße unter Volllast von den vg. Umlaufzeiten ab. Wann welche SZP geschaltet werden, ist je nach örtlicher Lage mitunter verschieden.

 

Wochentags ab 21:00 Uhr, samstags ab 17:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen läuft jedoch an allen Kreuzungs-LSA der SZP 4.

 

Nachts werden LSA, an denen es vertretbar ist, abgeschaltet. Zentrale LSA, die bekanntermaßen auch in den Nachtstunden regelmäßig von seh- und gehbehinderten Menschen genutzt werden, bleiben in Betrieb.

 

Nachfragen zu dem sehr komplexen Thema beantworten die zuständigen Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde gerne auch im direkten Kontakt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. April 2019

 

Fragesteller/in:

Andrea Suntheim-Pichler

Fraktion / Partei:

BfM

 

Frage:

Welche Maßnahmen hat der Magistrat seit 2012 ergriffen, um der herrschende Lichtverschmutzung auch „Verlust der Nacht“ genannt -  entgegenzutreten?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

In den Jahren 2014 und 2015 wurden in insgesamt drei Projekten zusammen ca. 4.400 Leuchten auf LED-Technik umgestellt. Das entspricht ungefähr der Hälfte der Straßenleuchten in Marburg. Im Gegensatz zur früher üblichen Beleuchtung wird durch LED-Leuchten das Licht gezielt auf Straßen- und Gehwege gelenkt und die Umgebung sowie der Nachthimmel deutlich weniger ausgeleuchtet. Die sog. ULOR-Werte (Upper Light Output Ratio) liegen bei den verwendeten LED-Leuchten bei 0 %, d. h. es wird kein Licht direkt in den Nachthimmel abgestrahlt.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. April 2019

 

Fragesteller/in:

Dominic Dehmel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben, inwieweit entsprechend bereitgestellte Haushaltsmittel zur Umstellung von konventioneller Fußballplatzbeleuchtung auf LED umgesetzt wurde und noch umgesetzt wird?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 42 - Sport

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Fachdienst Sport hat mit den Haushaltsmitteln in 2018 zunächst die Anlage in Schröck auf LED-Beleuchtung umgerüstet. Für 2019 sind die Anlagen am Zwetschenweg (als Vereinsmaßnahme per Zuschuss) sowie die Kunstrasenplätze I und II im Georg-Gassmann-Stadion in Prüfung. Die Kosten werden momentan ermittelt.

r die nächsten Jahre bieten sich die Anlagen am Kunstrasenplatz III (Hockeyplatz) sowie die Kunstrasenplätze in Bauerbach, Michelbach und Cappel an.

Intensive Gespräche mit den Beratern des Landessportbundes haben klar ergeben, dass eine Umrüstung von Rasenplätzen (wie z. B. vom Ortsbeirat Moischt gefordert) derzeit nicht sinnvoll ist, da die Betriebsstunden zu gering sind, um einen wirtschaftlichen Erfolg zu verbuchen. Das kann sich aber durchaus in Zukunft ändern, wenn die Technik besser oder günstiger wird.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. April 2019

 

Fragesteller/in:

Dominic Dehmel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben, wie viel Kilometer Feldwege in den entsprechenden Gemarkungen mit dem Feldwegebudget 2018 asphaltiert wurden?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Jahr 2018 wurden in folgenden Stadtteilen Asphaltarbeiten an Feldwegen ausgeführt:

 

Bauerbach

  80 m

Bortshausen

  80 m

Dilschhausen

  90 m

Hermershausen

110 m

Schröck

210 m

 

Summe

 

570 m

 

Darüber hinaus wurden natürlich auch Arbeiten an nicht asphaltierten Feldwegen ausgeführt.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. April 2019

 

Fragesteller/in:

Roland Böhm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Seit Monaten ist die Anzeige für das Fahrgastinfosystem vor dem Erwin-Piscator-Haus / der Touristen-Info außer Betrieb. Das ist an einem so zentralen Platz für Einheimische wie Touristen absolut peinlich. Was ist der Grund für den Ausfall und wann wird die Anzeige wieder funktionieren?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Aufgrund eines Defekts in der Stromversorgung für den Anzeiger und für die Video-Wand ist es im Anzeiger zu einem Kurzschluss gekommen, der den Zentralrechner der Einheit beschädigt hat. Die Reparatur wird voraussichtlich Mitte April durch den Lieferanten erfolgen. Vorher muss jedoch die Netzversorgung durch die Stadt Marburg für die Wartehalle, den dynamischen Anzeiger und die Videoleinwand wieder hergestellt werden. Die Reparatur des Anzeigers wird Mitte April durchgeführt, der Anzeiger wird eingeschaltet, die Stromversorgung erfolgt durch ein Notkabel vom EPH aus. Die Reparatur der bauseitig vorgesehenen Stromversorgung kann sich über Wochen hinziehen, da nicht geklärt ist, wer den Schaden verursacht hat: die Tiefbaufirma, die die Leerrohre gelegt hat, oder die Firma, die die Kabel eingezogen hat. Dies muss jedoch die Stadt, bzw. das Piscatorhaus klären.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. April 2019

 

Fragesteller/in:

Henning Köster-Sollwedel

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

An welchen Stellen innerhalb des Stadtgebietes befinden sich - Stichtag 1. April - welche Geschwindigkeitsmess- bzw. anzeigegeräte (Variotafeln etc. - aufgefächert nach Funktion, stationäre oder mobile Anlagen)?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Am 01. April 2019 befanden sich innerhalb des Stadtgebietes an folgenden Standorten Geschwindigkeitsmess-bzw. anzeigegeräte:

 

Stationäre Dialog-Displays:

-                      Emil-von Behring-Straße im Stadtteil Marbach,

-                      Wehrshäuser Straße im Stadtteil Wehrshausen,

-                      Nesselbrunner Straße im Stadtteil Hermershausen,

-                      Haddamshäuser Straße im Stadtteil Haddamshausen.

 

Mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln:

-                      VIA 1: Sudetenstraße Höhe Astrid-Lindgren-Schule

-                      VIA 2: Bauerbacher Straße Höhe Hausnummer 7

-                      VIA 3: Goßfeldener Allee Höhe KITA

-                      VIA 4: Freiherr-v.-Stein Str. Ecke Magdeburger Str.

 

Geschwindigkeitsmessanlagen:

Stationäre Messanlage 1: B3a Fahrtrichtung Kassel vor Abfahrt Marburg Süd

Stationäre Messanlage 2: B3a Fahrtrichtung Kassel Höhe Schwesternwohnheim

Stationäre Messanlage 3: B3a Fahrtrichtung Gießen vor Abfahrt Bahnhofstraße

Stationäre Messanlage 4: B3a Fahrtrichtung Gießen vor Abfahrt Marburg Mitte

Stationäre Messanlage 5: L3088 Kreuzung K34/K35 Fahrtrichtung Kirchhain

Stationäre Messanlage 6: L3088 Kreuzung K34/K35 Fahrtrichtung Marburg

 

Mobile Messanlage: Oberer Zwetschenweg

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. April 2019

 

Fragesteller/in:

Henning Köster-Sollwedel

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Warum wurde vor längerer Zeit die Variotafel im Bereich Verkehrsberuhigte Zone Zwischenhausen wieder entfernt und wann wird sie wie bereits im Haushalt 2018 festgelegt und auch mündlich zugesagt endlich dauerhaft dort installiert?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die mobilen Variotafeln werden im gesamten Stadtgebiet für die Dauer von 1 2 Wochen angebracht, da nach diesem Zeitraum die Akkus wieder aufgeladen werden müssen. So auch in Zwischenhausen. Anschließend erfolgt die Anbringung der Tafeln an den nächsten Standorten. Die Standortauswahl erfolgt in der Regel auf Anfragen von Bewohnern.

 

Die Installation der stationären Dialog-Displays hat sich verzögert, da sich bei der Inbetriebnahme technische Schwierigkeiten ergeben haben. Derzeitig ist in Zwischenhausen zwar ein Dialog-Display mit Solarpanel installiert, jedoch kann dieses aktuell nicht eingeschaltet werden, da die Umschaltung der Geschwindigkeitsanzeige von rot (zu schnell) auf grün (korrekte Geschwindigkeit) nicht funktioniert.

Der Hersteller ist bereits über den Mangel informiert. Sobald der Fehler behoben wurde, wird die Anlage in Betrieb genommen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. April 2019

 

Fragesteller/in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Über welchen Wohnungsbestand verfügt die GWH in Marburg? Bitte nach Anzahl der Wohnungen, Wohnungsgrößen, Häusern und Straßen aufschlüsseln.

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 50 - Soziale Leistungen

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Nach Auskunft der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen umfasst der aktuelle Wohnungsbestand am Standort Marburg insgesamt 1.488 Wohneinheiten. Bei diesen handelt sich um 1 bis 4 Zimmerwohnungen mit Küche und Bad. Die Wohnungsgrößen variieren von 22 bis 107 .

  • Lage der Wohneinheiten (Straße, Stadtteil):
  • Am Glaskopf, Hansenhaus
  • Am Rain, Waldtal
  • Am Richtsberg, Oberer Richtsberg
  • Am Vogelherd, Cappel
  • An der Schanze, Hansenhaus
  • An der Zahlbach, Ortenberg
  • Augustinergasse, Altstadt
  • Cappeler Gleiche, Cappel
  • Damaschkeweg, Unterer Richtsberg
  • Feldbergstraße, Cappel
  • Friedrich-Ebert-Straße, Unterer Richtsberg
  • Friedrichstraße, Südviertel
  • Hirschberg, Altstadt
  • Karlsbader Weg, Oberer Richtsberg
  • Leipziger Straße, Oberer Richtsberg
  • Moischter Straße, Cappel
  • Ockershäuser Allee, Ockershausen
  • Rentmeisterstraße, Cappel
  • Rimbergstraße, Cappel
  • Rollwiesenweg, Hansenhaus
  • Rostocker Weg, Oberer Richtsberg
  • Sudetenstraße, Oberer Richtsberg

Eine detaillierte Auflistung des Wohnungsbestandes mit Angaben zu den Straßen mit den einzelnen Hausnummern und der dazugehörigen Anzahl der Wohneinheiten kann von der GWH kurzfristig nicht herausgegeben werden. Für eine solche Liste, wie diese für die Große Anfrage im Jahr 2014 von der GWH vorgelegt wurde (VO/3101/2014), müsste zunächst eine Prüfung erfolgen, ob diese Angaben von der GWH nach der Novellierung der Datenschutzgrundverordnung aktuell herausgegeben werden dürfen.

 

Zum Stand 01.01.2019 waren 457 Wohneinheiten der GWH Sozialwohnungen. Im Vorjahr sind 32 Wohnungen in der Sudetenstraße neu gebaut worden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. April 2019

 

Fragesteller/in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wie bewertet der Magistrat die Tatsache, dass die Unternehmen und Verbände der Marburger Pohl-Familie im Bundestagwahljahr 2017 679.500 Euro an Parteien gespendet haben, mehr als alle andere Unternehmen, Vereinigungen und Einzelpersonen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Es ist nicht Aufgabe des Magistrat das Spendenverhalten von Unternehmen, Vereinigungen oder Privatpersonen an politische Parteien zu bewerten.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. April 2019

 

Fragesteller/in:

Jens Seipp

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Welche Art von Straßenbeleuchtung wird in der Kernstadt und den Stadtteilen überwiegend eingesetzt und welche Leuchtmittel sind dabei verbaut?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

In Marburg sind überwiegend technische Leuchten mit Spiegeltechnik verbaut, in einzelnen Bereichen der Innenstadt, wie Oberstadt und Südviertel, ist die Beleuchtung mit dekorativen Leuchten ausgestattet. Diese Leuchten enthalten als Leuchtmittel Natriumdampfhochdruck - Entladungslampen mit Leistungsstufen zwischen 50 W und 150 W.

In den Marburger Stadtteilen, sowie in Ockershausen und Am Ortenberg wurde in 2015 die Beleuchtung auf LED Technik umgestellt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. April 2019

 

Fragesteller/in:

Jens Seipp

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Welche öffentlichen Gebäude in Marburg werden in der Nacht angestrahlt und welche Art von Leuchtmittel werden dabei eingesetzt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

In Marburg werden die Gebäude, alte Universität, Schloss und Elisabethkirche angestrahlt.

Die Anstrahlung beginnt mit eintretender Dämmerung und wird um 1 Uhr in der Nacht abgeschaltet.

Bei den verbauten Leuchtmitteln handelt sich überwiegend um Metallhalogendampflampen in den Leistungsstufen von 20 bis 250 W, Ausnahme hierbei ist die Schlossanstrahlung, hier sind Metallhalogendampflampen und Natriumdampflampen mit einer Leistung von 400 W eingesetzt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. April 2019

 

Fragesteller/in:

Ulrich Severin

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Welche Wahlbüros werden zur diesjährigen Europawahl nicht barrierefrei erreichbar sein und wie wird der Magistrat dieses Problem für die Wahlberechtigten lösen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal und Organisation

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Soweit möglich sollen Wahlräume in Gemeindegebäuden zur Verfügung gestellt und so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten insbesondere Menschen mit Behinderungen und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird (§ 39 der Europawahlordnung). Weitgehend inhaltsgleiche Vorschriften existieren auch in anderen wahlrechtlichen Vorschriften wie Bundeswahlordnung, Landeswahlordnung, Kommunalwahlordnung.

 

Zur Europawahl 2019 sind in den 74 Wahlbezirken der Universitätsstadt Marburg 68 Wahllokale als barrierefrei eingestuft. Zum Vergleich: Im Jahr 2005 waren lediglich 47 Wahllokale barrierefrei.

 

Nicht barrierefrei erreichbar sind aktuell die Wahllokale folgender Wahlbezirke:

 

  • 21102 (Altstadt II) Altenbegegnungsstätte der Arbeiterwohlfahrt, Markt 23
  • 21104 (Altstadt IV) Haus der Ketzerbachgesellschaft, Ketzerbach 21 ½
  • 22102 (Grassenberg II) Pharmazeutisch-Chemisches-Institut, Marbacher Weg 6
  • 23302 (Ortenberg II) Brüder-Grimm-Schule (Musikraum), Alter Kirchhainer Weg 8
  • 24202 (Hansenhaus II) Pfarrei Liebfrauen, Großseelheimer Straße 10
  • 24301 (Oberer Richtsberg I) Evangelische Kindertagesstätte, Berliner Str. 2a

 

Grundsätzlich ist unser Bestreben, in allen 74 Wahlbezirken barrierefrei zugängliche Wahllokale einzurichten. Es ist jedoch nicht immer möglich, Räumlichkeiten innerhalb der klar abgegrenzten Wahlbezirke zu finden, die sowohl die Kriterien eines Wahllokales erfüllen und zudem barrierefrei sind.

Es kommt immer wieder vor, dass barrierefreie Räume, die regelmäßig als Wahllokale dienen, wegen anderweitiger Belegung, Sanierung oder Umbau an Wahltagen nicht zur Verfügung stehen und kurzfristig Alternativen gefunden werden müssen.

Bei der Einrichtung von Wahllokalen stehen wir auch in Kontakt und in Abstimmung mit dem Behindertenbeirat der Universitätsstadt Marburg. So wurde z.B. für das neue Wahllokal Feuerwehr Cappel eine mobile Rampe angeschafft, um Barrierefreiheit herzustellen.

 

Durch das auf den Wahlbenachrichtigungen aufgedruckte Rollstuhlpiktogramm ROLLSTUH wird den Wahlberechtigten mitgeteilt, ob das zuständige Wahllokal barrierefrei erreichbar ist. Ferner ist bereits jetzt auf der städtischen Homepage eine Liste sämtlicher Wahllokale der Universitätsstadt Marburg mit entsprechendem Hinweis auf bestehende Barrierefreiheit eingestellt. Wahlberechtigte, deren Wahllokal nicht barrierefrei zu erreichen ist, werden darin auf die Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheines hingewiesen, der zur Stimmabgabe in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises berechtigt. Zudem besteht die Möglichkeit der Briefwahl oder persönlicher Stimmabgabe im Wahlamt vor dem Wahltag.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 16

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. April 2019

 

Fragesteller/in:

Ulrich Severin

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie viele Kinder und Jugendliche können an der Wahl zum KiJuPa aus welchen Gründen nicht teilnehmen und werden folglich auch von diesem nicht vertreten?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 5 - Kinder, Jugend, Familie

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden, da den zur Verfügung stehenden Statistiken unterschiedliche Systematiken zugrunde liegen. So lassen sich die notwendigen Faktoren (Altersklasse 6 bis unter 18 Jahre, Erstwohnsitz  bzw. Lebensmittelpunkt bei Internatsschüler*innen in Marburg), die zur Beantwortung notwendig sind, nur ansatzweise aufeinander beziehen und sind nicht eindeutig zu beziffern.

 

Aktuell leben 6.633 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und unter 18 Jahren mit Erstwohnsitz in Marburg (Stichtag: 31.12.2017) und erfüllen damit formal die Kriterien für die KiJuPa-Wahl.

 

Das Kinder- und Jugendparlament wird in der Regel an 25 der Marburger Schulen gewählt.

An der Wahl zum 12. Kinder- und Jugendparlament vom 04.-15.03.2019 nahmen 24 Schulen teil, da sich an der Montessori-Schule Marburg keine Kandidierenden gefunden haben. 4.066 Kinder- und Jugendliche gaben bei der Wahl ihre Stimme ab.

 

Nicht gewählt wird an folgenden Schulen:

-          den Abendschulen der Universitätsstadt (Abendgymnasium, Abendrealschule, Abendhauptschule) und dem Marburger Bibelseminar, da die Schüler*innen in der Regel über 18 Jahre alt sind,

-          der Anna-Freud-Schule, der Bettina-von-Armin-Schule, der Schule für Kranke am Klinikum und der Julie-Spannagel-Schule, da es sich entweder um temporäre Schulbesuche handelt oder sich in Gesprächen mit den Schulleitungen herausgestellt hat, dass die KiJuPa-Wahl an diesen Schulen nicht sinnvoll umgesetzt werden kann,

-          den beruflichen Schulen, Adolf-Reichwein-Schule, Käthe-Kollwitz-Schule und den Kaufmännische Schulen der Universitätsstadt Marburg, da die Schüler*innen auch hier häufig über 18 Jahre alt sind und größtenteils aus dem Landkreis kommen, so dass der Aufwand der Wahl im Verhältnis zur wahlberechtigten Schülerschaft sehr groß ist.

Unter 18 Jahren und im Stadtgebiet lebend sind an der Adolf-Reichwein-Schule 117 von 1.588 Schüler*innen, an Käthe-Kollwitz-Schule 57 von 1.076 Schüler*innen und an den Kaufmännischen Schulen 74 von 1.616 Schüler*innen.

 

Aktuell besuchen 343 Schüler*innen (Stichtag: 23.10.2018) eine Schule außerhalb der Universitätsstadt Marburg und nehmen daher an der Wahl nicht teil.

Diese Erhebung lässt keine Rückschlüsse auf das Alter der Schüler*innen zu. Es ist anzunehmen, dass sich auch Schüler*innen über 18 Jahre in dieser Statistik befinden.

Nicht berücksichtigt werden in dieser Aufstellung Schüler*innen der Schulform „Berufliche Schule Teilzeit duale Berufsausbildung“.

 

Es liegen generell keine aktuellen Daten vor, die aufzeigen, wie viele Jugendliche unter 18 Jahren eine Ausbildung in oder außerhalb Marburgs absolvieren und ihren ersten Wohnsitz in der Universitätsstadt haben. Es gibt nur Daten für den kompletten Kreis Marburg-Biedenkopf.

 

Ebenfalls keinen Zugang zur Wahl haben Jugendliche unter 18 Jahren, die arbeitslos sind, sowie Jugendliche unter 18 Jahren, die ungelernt erwerbstätig sind. Hier liegen keine aktuellen Zahlen vor.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

Stadtverordnetenvorsteherin Marianne Wölk erklärt die Fragestunde damit r beendet. Die Frage Nr. 8 wird wegen Abwesenheit des Fragestellers schriftlich beantwortet, die Antworten auf die Fragen Nr. 17 bis 22 werden an die anwesenden Fragesteller verteilen. Sie sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

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