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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.05.2019 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 bis 3, 5 bis 13 und 28 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet (die Antworten aus dem Zuständigkeitsbereich von Stadträtin Dinnebier verliest stellvertretend der Oberbürgermeister):

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai 2019

 

Fragesteller/in:

Renate Bastian

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Die Parkplätze auf dem ehemaligen Gaswerksgelände werden von den Stadtwerken verwaltet. Erlaubt es der Vertrag zwischen den Stadtwerken und der Stadt, einen Teil des von den Stadtwerken verwalteten Geländes an ein Privatunternehmen zu verkaufen, und falls ja, unter welchen Bedingungen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Sowohl die Stadt Marburg als auch die Stadtwerke Marburg können den „Nutzungsvertrag gewerblicher Parkraum“ unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. ndigungen bedürfen der Schriftform.

 

Der Stadt wird ein Sonderkündigungsrecht für einzelne Parkflächen eingeräumt. Das Sonderkündigunsrecht der Stadt darf nur im Interesse des Allgemeinwohls ausgeübt werden. Sofern das Sonderkündigungsrecht durch die Stadt ausgeübt wird, bemühen sich beide Vertragsparteien besonders um Vorschläge und Einvernehmen hinsichtlich neu zu bewirtschaftender Flächen i. S. d. § 1 Abs. 3 dieses Vertrages.

 

Veränderungen oder Erweiterungen des zu bewirtschaftenden Parkraumes zwischen den Stadtwerken und der Stadt sind jederzeit im Einvernehmen möglich.

 

Die Änderungen der Bewirtschaftungsflächen wirken sich natürlich auch auf die Nettoeinnahmen der Bewirtschaftung aus.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai 2019

 

Fragesteller/in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wie bewertet der Magistrat den Erfolg des Miteinandertickets solidarisch und wird er sich für die Ausweitung des Angebots einsetzen und diesbezüglich mit dem Kreis zusammenarbeiten?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 50 - Soziale Leistungen

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Magistrat begrüßt das ÖPNV Produkt „Miteinanderticket solidarisch“, das auf Initiative des Diakonischen Werks Marburg-Biedenkopf in Kooperation mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf und dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (rmv) seit einiger Zeit vor allem Menschen zur Verfügung gestellt werden kann, die Sozialleistungen beziehen und gleichzeitig keine Fahrkostenzuschüsse erhalten. Damit wird eine Zielgruppe erreicht, die eher Anlass bezogen den ÖPNV nutzt und für die sich eine Monatskarte aus persönlichen Gründen nicht rentierenrde, und gleichzeitig wird die Mobilität innerhalb des Landkreises oder aus dem Kreisgebiet in die Universitätsstadt Marburg verbessert.

 

Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg fördert die Mobilität innerhalb des Stadtgebiets und auf Verkehrswegen zwischen Außenstadtteilen und der Kernstadt bereits seit vielen Jahren durch Freiwillige Leistungen im Bereich des Marburger Stadtpasses, mit dem Personen, die Sozialleistungen beziehen oder über nur geringes Einkommen verfügen, bezuschusste Fahrkarten erwerben können. Seit 2018 beträgt der von der Stadtverordnetenversammlung etatisierte Ansatz 915.000 €; etwa 70% hiervon werden für Mobilität aufgewendet.

 

Ein Miteinanderticket solidarisch der Stadt-Preisstufe 1 mit einer Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten kostet 457,50 €. Das Miteinanderticket solidarisch in der Stadt-Preisstufe 1 käme vor allem für Stadtpassberechtigte infrage, die den ÖPNV eher sporadisch und Anlass bezogen nutzen und für die sich aufgrund individuellen Nutzerverhaltens der Erwerb einer Monatskarte nicht lohnt. Derzeit erstatten wir Stadtpassinhaber*innen in solchen Fällen für Einzelfahrkarten 70% der Kosten. Im letzten Jahr haben 2 Stadtpassinhaber*innen hiervon Gebrauch gemacht; der finanzielle Aufwand betrug 101,12 €. Dagegen läge der Erwerb von z. B. 5 Miteinanderticket solidarisch der Stadt-Preisstufe 1 bei 2287,50 € und würde wegen der Abholung gegen Pfand und Rückgabe zu Öffnungszeiten   einen erheblichen Aufwand für Verwaltung und vor allem für die Nutzer*innen nach sich ziehen.

 

Zusammenarbeit mit dem Landkreis bedeutete, die Mobilität aus dem Stadtgebiet in das Kreisgebiet hinein zu fördern und das Fahrkartenprodukt „Miteinanderticket solidarisch“ in der Preisstufe 7 vorzuhalten. Ein einzelnes „Miteinanderticket solidarisch“r beschränkungsfreie Linien- und Tarifzonennutzung im Kreisgebiet löste Kosten in Höhe von 2.743 € aus. Dem Magistrat liegen keine Erkenntnisse über eine entsprechende Nachfrage unter Nutzer*innen vor, die die Einführung eines solchen Ticketangebots begründen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai 2019

 

Fragesteller/in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

re der Magistrat bereit, weitere Jahrestickets (Miteinandertickets solidarisch) aus eigenen Haushaltsmitteln für den Standort Marburg und interessierte Vereine und Beratungsstellen zur Vergung zu stellen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 50 - Soziale Leistungen

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Magistrat sieht die Kleine Anfrage Nr. 03 im Kontext der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 02.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat im Haushaltsjahr 2019 Freiwillige Leistungen an Träger der Freien Wohlfahrtspflege und von Sozialen Leistungen im Umfang von 810.000 € etatisiert. Hierbei wird neben der Förderung Projekt bezogener Maßnahmen auch in weiten Teilen die allgemeine Arbeit der Zuwendungsempfänger gefördert.

 

Derzeit erstatten wir Stadtpassinhaber*innen in solchen Fällen für Einzelfahrkarten 70% der Kosten. Im letzten Jahr haben 2 Stadtpassinhaber*innen hiervon Gebrauch gemacht; der finanzielle Aufwand betrug 101,12 €.

 

Interessierte Vereine und Beratungsstellen können unter Berücksichtigung der allgemeinen städtischen freiwilligen Förderung im Gesamtkontext ihrer Finanzstruktur eigenverantwortlich Überlegungen erwägen, sich dem „Miteinanderticket solidarisch“ anzuschließen. 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai 2019

 

Fragesteller/in:

Elisabeth Kula

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Warum müssen Besucherinnen und Besucher der Marburger Ausländerbehörde seit einigen Monaten oft stundenlang draußen vor der Tür warten, obwohl innen Stühle frei sind und wie bewertet der Magistrat die Aussage, dass es lediglich Schwangeren gestattet sei, innen zu warten?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 31 - Ausländerbehörde

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Bis zu 600 Personen besuchen täglich den Fachbereich 3 „Sicherheit, Ordnung, Brandschutz“ im Dienstgebäude „Frauenbergstraße 35“. Im Eingangsbereich des Gebäudes organisieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtbüros an der Infothek mit Unterstützung des Sicherheitspersonals die Lenkung der Besucherinnen und Besucher zu den verschiedenen Fachdiensten.

Obwohl die Kundinnen und Kunden von den Fachdiensten darauf hingewiesen werden, an Sprechtagen vorzusprechen, die erfahrungsgemäß weniger frequentiert sind, gibt es - wenn auch selten - Zeiten, an denen die Kapazitätsgrenze überschritten wird.

 

Die Kundinnen und Kunden, die in solchen Situationen den Fachdienst Ausländerbehörde aufsuchen möchten und keinen Termin vereinbart haben, werden zunächst gebeten, an einem der anderen Sprechtage vorzusprechen, um dieser Wartesituation zu entgehen. Die meisten Personen gehen auf das Angebot allerdings nicht ein, auch wenn dies mit einer längeren Wartezeit, auch draußen vor der Eingangstür, verbunden ist.

 

Die wenigen Sitzplätze im Eingangsbereich des Dienstgebäudes werden für Besucherinnen und Besucher der Diensträume im Erdgeschoss (Fachdienst Stadtbüro und Standesamt) sowie Schwangere, Familien mit kleinen Kindern, Ältere und Andere, die einen Sitzplatz dringend benötigen, vorgehalten.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai 2019

 

Fragesteller/in:

Hermann Heck

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Wieviel landwirtschaftliche Grundstücke, der neu geplanten Siedlungserweiterung am „HASENKOPF“, sind seit der Beschlusslage Wohngebiete im Marburger Westen auszuweisen, in städtisches Eigentum, bzw. in das Eigentum der SEG, übergegangen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Stadt hat seit dem Beschluss keine neuen Grundstücke am Hasenkopf erworben.

 

Die SEG hat bisher keine Grundstücke angekauft, da sie erst im April Kontakt mit den Eigentümern aufgenommen hat.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai 2019

 

Fragesteller/in:

Hermann Heck

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Mit wie vielen Grundstückseigentümern am „HASENKOPF“ wird die Stadt Verkaufsverhandlungen führen müssen und mit wie vielen steht die Stadt aktuell in Verkaufsverhandlungen zum Erwerb der Flächen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Stadt steht mit keinem Grundstückseigentümer in Verkaufsverhandlungen, da der Flächenerwerb und die Baulandentwicklung über die SEG ablaufen soll.

 

Die SEG steht derzeit in Kontakt mit 18 einzelnen Eigentümern und 10 Eigentümergemeinschaften, welche Grundstücke im voraussichtlich zu überplanenden Bereich Hasenkopf haben. Bei einigen Grundstücken muss die aktuelle Anschrift der Eigentümer noch ermittelt werden bzw. konnten die aktuellen Besitzverhältnisse noch nicht abschließend geklärt werden.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai 2019

 

Fragesteller/in:

Manfred Jannasch

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Wieviel Grundstücke (außer Wegeparzellen) besitzt die Stadt bereits vorab am Hasenkopf bzw. wie viele sind nach den ersten Verhandlungen inzwischen bereits im Besitz der Stadt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Eigentum der Stadt befinden sich 3 Grundstücke (ohne Wegeparzellen) mit insgesamt 8.121 qm. Im Eigentum der SEG befinden sich 2 Grundstücke mit insgesamt 1.309 qm.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai 2019

 

Fragesteller/in:

Manfred Jannasch

Fraktion / Partei:

CDU

 

Frage:

Wie viele Erwerbsverhandlungen stehen in den nächsten drei Monaten vor dem Abschluss und gehen in das Eigentum der Stadt Marburg bzw. der SEG über?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Demnächst stehen die Erwerbsverhandlungen für das Grundstück von der SEG für den neuen Kindergarten im Stadtwald vor dem Abschluss.

 

Außerdem werden in Kürze die vom Fukushima-Park überbauten Flächen von der evangelischen Kirche erworben.

 

Die SEG kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht erkennen, ob bereits in den nächsten 3 Monaten Verträge abgeschlossen werden könnten.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai 2019

 

Fragesteller/in:

Marianne Wölk

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Der Magistrat wird gebeten Auskunft zu erteilen, ob der Gerichtsweg für Fahrradverkehr entgegen der Fahrtrichtung bergab freigegeben werden kann?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Da sich am unteren Ende des Gerichtswegs ein Unfallschwerpunkt entwickelt hatte, wurde die Straße vor Jahren aus Verkehrssicherheitsgründen für den gesamten bergabfahrenden Verkehr gesperrt.

 

Die Straße hat zum einen ein starkes Gefälle und zum anderen besteht nicht nur in den Wintermonaten eine Beeinträchtigung durch den angrenzenden Baumbestand (u.a. Laub). Insbesondere für den Radverkehr kann daher nicht jederzeit die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Mit einer Beschilderung, die explizit für Radfahrer zum Befahren der Straße bergab auffordert, muss die Verkehrssicherheit besonders auch für nicht geübte Radfahrer jederzeit gewährleistet werden.

 

Eine Freigabe des Gerichtswegs für Fahrradverkehr bergab ist daher nicht vorgesehen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai 2019

 

Fragesteller/in:

Thorsten Büchner

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

 

Kann der Magistrat dafür Sorge tragen, dass das jährlich von Verbindungsstudenten an der Wasserscheide illegal aufgebrachte Bodengraffiti (drei farbige Streifen) zeitnah entfernt wird und dass das erneute Anbringen zukünftig unterbleibt ?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 6 - Planen, Bauen, Umwelt

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Fahrbahnmarkierung an der Wasserscheide wurde bisher in der Öffentlichkeit eher nicht als unschöne Verschandelung des öffentlichen Raumes wahrgenommen, zumindest sind in der Verwaltung hierüber keine Beschwerden bekannt. Auch ist nicht bekannt, ob den Farben irgendeine Bedeutung beizumessen ist.

Natürlich könnte der Magistrat dafür Sorge tragen, dass dieses Bodengraffiti entfernt wird, eine Verhinderung eines erneuten Anbringens erscheint aber nicht realistisch.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai 2019

 

Fragesteller/in:

Thorsten Büchner

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie beurteilt der Magistrat nach den ersten sechs Monaten die Neuausrichtung des Wochenmarktes in der Oberstadt?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 15 - Referat für Stadt-, Regional- und Wirtschaftsentwicklung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Zunächst ist der neue Marburger Oberstadtmarkt kein klassischer Wochenmarkt, sondern ein Spezialitätenmarkt mit Aufenthaltsqualität, der auch Grundversorgungsfunktionen wahrnimmt, da das Format eines reinen Wochenmarkts im Quartier Oberstadt offensichtlich nicht mehr funktioniert hat.

 

Der Magistrat bewertet die Neuausrichtung des Oberstadtmarkts als positiven Entwicklungsansatz für das Quartier. Der gute Anfang, den der Oberstadtmarkt 2018 genommen hat, muss nun konsequent weitergeführt werden. Noch befindet sich der Markt in einer Etablierungsphase. Die Stadtgesellschaft kann ein Gelingen unterstützen, indem sie den Markt selbst auch aufsucht. Die Anwerbung weiterer Händler*innen wird vom Stadtmarketing kontinuierlich weiterverfolgt, gestaltet sich allerdings aufgrund von Topografie, verändertem Käufer*innenverhalten und veränderter Quartiersstruktur schwierig.

 

Ziele sind:

  • ein frequenzbringendes und wechselndes Kulturprogramm aufzubauen, das den Markt zusätzlich bereichert,
  • das Aufstellen von Schirmen über freie Sitzgelegenheiten zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie
  • die stetige Akquise weiterer interessanter Marktstände.

 

Dr: Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai 2019

 

Fragesteller/in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

r den Fall, dass eine Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung einen Teil des Afföller-Geländes an die MPG (ein Unternehmen aus dem Pohl-Firmenimperium) verkauft, um eine „Seniorenresidenz für gehobenen Bedarf“ zu errichten, plant der Magistrat dann die Zufahrt auf das Gelände oder das gesamte Gelände nach Reinfried Pohl zu benennen, ohne Bindestriche?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Magistrat greift diesen Vorschlag des Stadtverordneten Schalauske gerne auf. Selbst hatte der Magistrat ein derartiges Vorhaben bislang nicht geprüft.

 

Im Übrigen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über Grundstücksverkäufe und die Namensgebung von Orten. Der Magistrat respektiert dieses Recht und spekuliert nicht vorab über mögliche Entscheidungen des höchsten städtischen Gremiums.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 28

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai 2019

 

Fragesteller/in:

Lisa Freitag

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Hat es seit Inbetriebnahme des Pollers am Obermarkt Beschädigungen durch Fremdeinwirkung gegeben und wenn ja, wie hoch waren die Reparaturkosten?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Der neue automatisch versenkbare Poller am Obermarkt wurde am 12. April 2019 in Betrieb genommen. Bis zum vergangenen Wochenende war er zweimal heruntergefahren und musste durch Mitarbeiter des Fachdienstes Tiefbau wieder hochgefahren werden. Es konnte bis dahin weder ein Defekt noch eine Beschädigung durch Fremdeinwirkung festgestellt werden.

 

Am vergangenen Wochenende wurde der Poller allerdings gewaltsam herausgerissen, so dass die Reparatur einen größeren Aufwand nach sich ziehen wird. Gleichzeit soll überlegt werden, wie solche durch Vandalismus herbeigeführte Schäden künftig verhindert werden können.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

Stadtverordnetenvorsteherin Marianne Wölk erklärt die Fragestunde damit für beendet. Die Frage Nr. 4 wird wegen Abwesenheit des Fragestellers schriftlich beantwortet, die Antworten auf die Fragen Nr. 14 bis 27 und 29 bis 38 werden an die anwesenden Fragesteller verteilt. Sie sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

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