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Ratsinformation
24.05.2019 - 9.4 Antrag der Fraktion B90/Die Grünen betr. Beitra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.05.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Für den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Dr. McGovern. Dem Ausschuss lag ein Änderungsantrag von SPD, CDU und BfM vor, dem der Ausschuss mehrheitlich die Annahme empfiehlt. Aussprache wurde angemeldet. Der Antrag ist weiterhin im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten worden, für den der Vorsitzende, Stadtverordneter Pfalz berichtet. Dem Antrag in seiner ursprünglichen Fassung empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich die Ablehnung, dem Änderungsantrag von SPD, CDU und BfM mehrheitlich die Zustimmung mit folgender Änderung: In Ziffer 3 des Beschlussvorschlages wird das Wort „sozialverträglich“ durch warmmietenneutral“ ersetzt.
Im Rahmen der folgenden Aussprache sprechen die Stadtverordneten Seitz, Dr. Longo, Schaffner, Schalauske und Oberbürgermeister Dr. Spies. Anschließend lässt Stadtverordnetenvorsteherin Wölk zunächst über den Ursprungsantrag abstimmen mit folgendem Ergebnis:
Abstimmungsergebnis
Ja: B90/Die Grünen, Marburger Linke, Piratenpartei
Nein: SPD, CDU, BfM
Enthaltung: FDP/MBL
Der Antrag in seiner ursprünglichen Fassung ist damit abgelehnt.
Es folgt die Abstimmung über den Änderungsantrag von SPD, CDU und BfM.
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Zielvereinbarung mit der GeWoBau zur Erreichung der Marburger Klimaschutzziele bis 2030 und unter Beachtung ihres gemeinnützigen Auftrages erarbeitet werden kann.
Die Zielvereinbarung soll beinhalten,
1. die Erstellung einer CO2-Bilanz für das Unternehmen einschließlich des gesamten Gebäudebestandes,
2. die Entwicklung eines Aktionsplans zur Realisierung der Klimaschutzziele unter Benennung der notwendigen Modernisierungsmaßnahmen und der jeweils angestrebten energetischen Standards,
3. die Erarbeitung eines dazu notwendigen Investitionsplans unter Beachtung warmmietenneutraler Modernisierungs- und Neubaumieten.
Die Zielvereinbarung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
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