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Ratsinformation
29.11.2002 - 4.17 Kleine Anfrage des Stadtverodneten Ingo Lohse (...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.17
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 29.11.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Gibt es Regelungen, welche Beförderungszeiten Grundschüler, die mit dem Schulbus fahren, zumutbar sind, und wie wird dies in der Stadt Marburg gehandhabt?
Es antwortet Bürgermeister Vaupel.
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen über die Beförderungszeiten von Grundschülern.
Mit der Satzung über die Bildung der Schulbezirksgrenzen in der Universitätsstadt Marburg wurde erreicht, dass fast kein/e Grundschüler/in mehr als zwei Kilometer Fußweg bewältigen muss.
Ausgenommen von den Stadtteilen Dagobertshausen, Dilschhausen, Hermershausen, Haddamshausen, Bortshausen, Ronhausen, Moischt, Schröck, Bauerbach, Gisselberg und teilweise Tannenberg ist es den Grundschülern/innen möglich, den Schulweg zu Fuß zurückzulegen.
Grundschüler/innen die dennoch öffentliche Verkehrsmittel nutzen müssen, werden nur wenige Kilometer befördert, wobei in der Regel eine Beförderungszeit von ca. 20 Muniten nicht überschritten wird.
Zur besseren Einschätzung der zumutbaren Länge von Beförderungszeiten für Grundschüler/innen möchten wird darauf hinweisen, dass bei den regelmäßig abgehaltenen Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft Schülerbeförderung für den Bezirk Nordhessen Wartezeiten von einer halben Stunde vor Schulbeginn und einer Stunde nach Schulende für Schüler/innen der Primarstufe als zumutbar erachtet werden.
Eine Zusatzfrage der Stadtverordneten Dersch - CDU-Fraktion - wird ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
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- Keine Zusammenstellung
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