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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

21.01.2020 - 5.2 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Einfü...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Seitens der Fraktionen SPD, CDU und BfM wurde bereits in der Sitzung am 12. November 2019 ein Änderungsantrag eingebracht und schriftlich ausgeteilt. Die Textfassung des Änderungsantrages:

 

Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die Initiative des Magistrats und des „Deutschen Städtetags“, dass die Straßenverkehrsordnung so novelliert wird, dass es fortan in der eigenen Zuständigkeit von Kommunen liegt, für Straßen, die sich im Bereich der eigenen Gebietskörperschaft befinden (seien sie klassifiziert oder nicht), Tempo 30 eigenverantwortlich anzuordnen.“

 

 

In der Diskussion wird dieser Änderungsantrag noch einmal wie folgt ergänzt:

 

Vorab: Ursprünglicher Satz 1 des Antrages der Marburger Linken.

Dann der oben angeführte Änderungsantrag.

 

 

Der vollständige Änderungsantrag erhält damit folgende Fassung:

 

Der Magistrat wird beauftragt,
 

  1. die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auf der bisherigen Kreisstraße Frankfurter Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 festgelegt werden kann

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die Initiative des Magistrats und des „Deutschen Städtetags“, dass die Straßenverkehrsordnung so novelliert wird, dass es fortan in der eigenen Zuständigkeit von Kommunen liegt, für Straßen, die sich im Bereich der eigenen Gebietskörperschaft befinden (seien sie klassifiziert oder nicht), Tempo 30 eigenverantwortlich anzuordnen.“
     

Seitens der antragstellenden Fraktion wird deren Ursprungsantrag wie folgt ergänzt (Änderungen fett formatiert):

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

  1. die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auf der bisherigen Kreisstraße Frankfurter Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 festgelegt werden kann;
  2. Neue hlungen und Befragungen des PKW-, Motorrad- und LKW-Verkehrs durchzuführen, um zu ermitteln, wie hoch der Anteil an Verkehrsteilnehmer*innen ist, die tatsächlich diese Straße 'überörtlich' nutzen;
  3. Immissionsmessungen (Lärm, Abgase) durchzuführen (auch nachts), um den tatsächlichen Belastungsgrad der Anwohner*innen zu erfassen;
  4. den Radverkehr, die Schulwegebeziehungen, die die Straße tangieren, das Querungsverhalten sowie die Zahl der im Sinne der Verordnung schützenswerten Einrichtungen zu ermitteln;
  5. angesichts der 'überörtlichen' Alternativen Schwanallee/Unistraße (K78) sowie Stadtautobahn sich mit dem Kreis ins Benehmen zu setzen mit dem Ziel, eine Umwidmung der Kreisstraße zur Gemeindestraße zu erwirken.
  6. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die Initiative des Magistrats und des „Deutschen Städtetags“, dass die Straßenverkehrsordnung so novelliert wird, dass es fortan in der eigenen Zuständigkeit von Kommunen liegt, für Straßen, die sich im Bereich der eigenen Gebietskörperschaft befinden (seien sie klassifiziert oder nicht), Tempo 30 eigenverantwortlich anzuordnen.
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Die Vorsitzende lässt erst über den Änderungsantrag von SPD, CDU und Bfm abstimmen. Dieser wird mit

 

8 Ja-Stimmen  (SPD, CDU, BfM) bei

4 Nein-Stimmen  (Bündnis 90/Die Grünen, Marburger Linke, FDP/MBL)

 

zur Annahme empfohlen.

 

 

Im Anschluss stellt die Vorsitzende den ergänzten Ursprungsantrag der Marburger Linken zur Abstimmung. Dieser wird mit

 

3 Ja-Stimmen  (Marburger Linke, Bündnis 90/Die Grünen) bei

9 Nein-Stimmen (SPD, CDU, BfM, FDP/MBL)

 

zur Ablehnung empfohlen.

 

 

Aussprache wird angemeldet.

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Anlagen zur Vorlage

Legende
selbst zuständig
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eigenes Amt zuständig
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anderes Amt zuständig
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andere Zuständigkeit
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selbst verantwortlich
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andere Verantwortlichkeit
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