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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

25.09.2020 - 7.4 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr....

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Antrag wird gemeinsam mit TOP 7.2 zur Aussprache aufgerufen.

 

r den Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Meyer. Zu diesem Antrag lag ebenfalls ein Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BfM und CDU vor. Der Ausschuss empfiehlt dem Ursprungsantrag mehrheitlich die Ablehnung, dem Änderungsantrag mehrheitlich die Zustimmung.

 

Protokollierung der Aussprache siehe TOP 7.2.

 

Der stellv. Stadtverordnetenvorsteher lässt auch hier nach Beendigung der Aussprache über Antrag und Änderungsantrag abstimmen:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Ursprungsantrag der Fraktion B90/Die Grünen wird abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: B90/Die Grünen, Marburger Linke

Nein-Stimmen: SPD, CDU, FDP/MBL, BfM

Enthaltungen: Piratenpartei

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Änderungsantrag wie folgt:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung strebt an, dass Grund und Boden im Eigentum der Universitätsstadt Marburg bevorzugt in Erbpacht und nicht durch Verkauf abgegeben wird. Sie ersucht den Magistrat, zu prüfen, ob und in wieweit durch die städtischen Gesellschaften ebenso verfahren werden kann. Davon ausgenommen sind beziehungsweise sollen sein:

-            die Schaffung von Wohneigentum in (neuen) Siedlungsgebieten sowie

-            Gewerbeflächen, die mit dem Zwecke der Steuerung von Gewerbeansiedlungen zur Bodenbevorratung angekauft wurden oder werden,

um schädliche Wirkungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung zu vermeiden.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, wie neben den bestehenden und soweit zulässig regelmäßig genutzten Vorkaufsrechten, eine Vorkaufssatzung nach § 25 BauGB für Marburg errichtet werden kann und welche Auswirkungen auf Grundstückspreise und Immobilienmarktentwicklung zu erwarten sind.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, für welche Grundstücke in Privatbesitz ein Bebauungsgebot nach § 176 BauGB möglich und sinnvoll ist.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, ob und wo in Marburg ein oder mehrere gefährdete Milieus identifiziert werden können, die die Anforderungen für eine Milieuschutzsatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erfüllen.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass der Magistrat landwirtschaftliche Flächen in städtischem Eigentum ausschließlich verpachtet und die Einhaltung aller Vorgaben an Pächter überprüft.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: SPD, CDU, BfM, Piratenpartei

Nein-Stimmen: B90/Die Grünen, Marburger Linke

Enthaltungen: FDP/MBL

 

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Anlagen zur Vorlage

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selbst zuständig
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