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Ratsinformation
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20.11.2020 - 6 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur interkom...
Die Stadtverordnetenversammlung schließt sich der Ausschussempfehlung an und fasst folgenden Beschluss:
Die Universitätsstadt Marburg, die Stadt Wetzlar, die Universitätsstadt Gießen, die Kreisstadt Limburg und die Stadt Fulda schließen eine Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) ab.
Sie beantragen gemeinsam bei Hessische Ministerium des Innern und für Sport eine Förderung für diese interkommunale Zusammenarbeit.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen