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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.05.2021 - 3 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 und 2, 5 bis 15 und 17 sowie einzelne Nachfragen werden durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine Anfrage Nr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mail 2021

 

Fragesteller*in:

Stefanie Wittich

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Welche Brücken innerhalb der Stadt - gegebenenfalls zusätzlich zu der zum AquaMar, bei St.Jost und gegenüber der Polizei am Damaschkeweg und der Zubringerbrücke über die Autobahn zum Afföller (?) - können vom Radverkehr nicht befahren werden, weil die erforderliche Geländerhöhe (1,50 m?) nicht erreicht wird und wann ist jeweils Abhilfe durch Geländererhöhung geplant?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Um Brückenkappen für den Radverkehr freigeben zu können ist eine Geländerhöhe 1,20 m im Bestand oder 1,30 m bei Neubauten erforderlich.

 

Heinrich-Pöttner-Brücke (Zubringerbrücke über die Autobahn zum Afföller)

Zuständigkeit (Baulast) Bund (Hessen Mobil)

Auf der südlichen Brückenkappe ist mit 1,20 m eine ausreichende Geländerhöhe vorhanden. Auf der Nordseite findet planmäßig kein Radverkehr statt.

 

Drehsteg über Mühlgraben, Baulast Stadt, Geländerhöhe 1,0 m

Der Steg wurde bewusst klein gehalten, um ihn noch mit Muskelkraft drehen zu können. Außerdem sollte das Geländer bei Hochwasser weniger Widerstand bieten. Ein Ausbau für die Belange des Radverkehrs würde den genannten Zielen entgegenlaufen und wäre angesichts der kurzen Verbindung von gut 10 m unverhältnismäßig.

 

Louis-Adorf-Steg (St. Jost), Geländerhöhe 1,0 - 1,10 m

Zuständigkeit (Baulast) Bund (Hessen Mobil)

 

Adolf-Reichwein-Steg (AquaMar), Geländerhöhe 1,0 1,10 m

Zuständigkeit (Baulast) Stadt Marburg, Betreuung durch Hessen Mobil

Bevor die Brücke freigegeben werden kann, muss zunächst die Griffigkeit des Belags und die Erhöhung des Geländers erfolgen. Kürzlich fand ein Abstimmungstermin mit Hessen Mobil über die gewünschten Arbeiten statt. Hessen Mobil bemüht sich, die anstehenden Arbeiten vorzubereiten und ausführen zu lassen.

Wegen personeller und organisatorischer Veränderungen bei Hessen Mobil besteht noch ein Überhang an Aufgaben, der jetzt aber angegangen werden soll.

 

Schützenpfuhlbrücke, Baulast Stadt, Geländerhöhe 1,0 m

Zwischen Radfahrstreifen und Geländer befindet sich noch der Fußngerbereich.

 

Steg Fußweg Beltershäuser Str. (Damaschkeweg), Geländerhöhe 1,10 m

Zuständigkeit (Baulast) Bund (Hessen Mobil)

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mail 2021

 

Fragesteller*in:

Stefanie Wittich

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Im Haushalt '21 wird die Verwaltung zur Anschaffung von weiteren Geschwindigkeitsanzeigen in Form von 'Smileys' für 50.000 Euro ermächtigt. Wie weit ist der diesbezügliche Bereitstellungsprozess zum Zweck der Erhöhung der Sicherheit im Marburger Straßenverkehr bisher gediehen (Entscheidung über die Ausstattung mit oder ohne Messung ? - , Bestellung , Belieferung, Ortsfestlegung - neben der bereits in Aussicht gestellten Frankfurter Straße - , geplante Inbetriebnahme) ?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Nach der Genehmigung des Haushalts 2021 und der Mittelfreigabe erfolgt die Ausschreibung für die Beschaffung der Displays. Nach der Auswahl des Anbieters, der Beauftragung, Lieferung und der Festlegung des optimalen Standorts werden nach Ausführung der erforderlichen Vorbereitungsarbeiten (Fundament herrichten, Mast setzten etc.) die Geschwindigkeitsanzeigen Zug um Zug angebracht und in Betrieb genommen. Ein genaues Datum kann derzeit noch nicht genannt werden. Welche Geräte mit welcher Ausstattung bzw. welchen Funktionen beschafft werden, wird im Rahmen des vorgenannten Verfahrens nach verschiedentlichen Gesichtspunkten festgelegt.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2021

 

Fragesteller*in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Im Hinblick auf die Parole der Schwarz-Roten Parteien in Marburg "Bauen, Bauen, Bauen" ist dem Dezernenten und dem Oberbürgermeister bewusst, dass sie damit die in die sogenannte international agierende "Sandmafia" verstrickte Bauindustrie unterstützen, die zugleich zahlreiche Ökosysteme in Deutschland, Europa und sogar weltweit gefährden und zerstören?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 Persönliche Referentin des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Der Magistrat nimmt Berichte zu Fällen von kriminellen Handlungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Baumaterialien insbesondere in außereuropäischen Ländern sehr ernst. Er geht davon aus, dass Marburger Bauherren sich dieser Situation bewusst sind und verantwortungsvoll auf die Quellen des von ihnen verwendeten Materials achten. Der Magistrat hat keine Kenntnis davon, dass private Unternehmen in Marburg Baustoffe unklarer Herkunft verwenden und würde solche Kenntnisse gegebenenfalls den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen.

 

Die städtische GeWoBau hat begonnen, Gebäude in Holzbauweise zu errichten. Mit einer verbreiteten Verwendung von Holz als Baustoff würde eine kriminelle Beschaffung von Sand für Bauvorhaben unattraktiv. Zudem entsteht bei Holzbauweise kein CO2, sondern wird vielmehr CO im Gebäude gespeichert und dem Kreislauf entzogen. Im Rahmen der Klimaziele der Stadt Marburg unterstützt der Magistrat daher so weit möglich Holzbauweise.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2021

 

Fragesteller*in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Die Stadt Marburg und der Landkreis Marburg Biedenkopf suchen zum 01.01.2022 eine/n neu/en Tourismusmanager*in mit dem Schwerpunkt u.a. fundierte Betriebswirtschaftliche Kenntnisse.

Fundierte Betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind für die ausgeschriebene Stelle wichtig, aber warum haben die Verantwortlichen bei der Ausschreibung in keiner Weise beachtet, dass die Marke Marburg und der Landkreis wie sie es nennen geradezu prädestiniert ist für den "sanften Tourismus" aber aus der Sicht der Verantwortlichen nur aus Betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet wird und nach wie vor nach dem von ihnen favorisierten Vorbild "Event - Dagobertshausen" touristisch ausgeschlachtet ohne Rücksicht auf Mensch und Natur?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 1 - Zentrale Dienste

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Forderung der fundierten betriebswirtschaftlichen Kenntnisse betreffen unmittelbar die Qualifikation der Bewerber*innen und werden von der Stadt in Übereinstimmung mit dem Landkreis für die Geschäftsführung der GmbH unbedingt als erforderlich angesehen. Die Frage des „sanften Tourismus“ ist eine Frage der Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung. Die inhaltliche Schwerpunktsetzung erfolgt durch die Gesellschafter und kann jederzeit durch entsprechende Weisungen an die Geschäftsführung beeinflusst werden. Es ist derzeit generell schwierig qualifiziertes Personal zu gewinnen. Daher haben die Gesellschafter davon abgesehen, die Ausschreibung zu spezialisiert zu fassen, um ein möglichst breites Bewerberfeld anzusprechen.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2021

 

Fragesteller*in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Kann der Magistrat Auskunft darüber geben und berichten, wann mit der Ausstattung von Dienst-Laptops bzw. Dienst-Tablets für Lehrkräfte an allen Marburger Schulen zu rechnen ist und wie der technische Support sowie die Installation relevanter Software personell (auch zukünftig) sichergestellt werden können?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 40 - Schule

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

 

Die Beschaffung der insgsamt 983 Lehrerendgeräe (ca. 619 Tablets und 364 Notebooks) wurde weitgehend ausgeführt. Vor der Auslieferung ist auf allen Geräten die schulspezifische Software durch die Mitarbeiter*innen des Medienzentrums zu installieren.

Die Installationen der Tablets sind bereits erfolgreich abgeschlossen, sodass mit deren Auslieferung am 10. Mai begonnen wurde. Bis zum Ende der 20. KW werden 13 Schulen, spätenstens am 04.06.2021 alle Schulen, ihr Tablet-Kontingent erhalten haben.

Parallel dazu ist auch die administrative Vorbereitung der Notebooks in Arbeit. Da diese Geräte ebenfalls in eine zentrale Mobilgeräteverwaltung eingebunden werden sollen, sind zunächst allerdings umfangreiche lizenzrechtliche Regelungen seitens des Schulträgers zu treffen, da bisher keine bedarfsgerechte Software durch das HKM zur Verfügung gestellt wurde. Mit der Übergabe dieser Geräte an die Schulen rechnen wir jedoch noch vor den Sommerferien.

 

Die zentrale Verwaltung der mobilen Endgeräte erfolgt über das Medienzentrum. Alle relevanten Applikationen können schulbezogen über das Managementsystem bereitgestellt werden.

 

r die Sicherstellung des zentralen Supports für die Lehrerendgeräte im laufenden Haushaltsjahr werden zusätzliche Fördermittel für Supportleistungen und Personal kurzfristig über den Annex 2 des Digitalpakts bereitgestellt. Die Stadt Marburg nutzt diese Finanzmittel zur Erweiterung ihres Technikerpools, entsprechende Stellenausschreibungen wurden umgehend veröffentlicht. Bis zu einer Stellenbesetzung erfolgt der Support durch das bestehende Personal im Medienzentrum und führt damit zu einer massiven Mehrbelastung. Für die Folgezeit plant das HKM einen zentralen Service über die ekom21. Nach jetzigem Stand umfasst dieser einen Standardsupport ohne Berücksichtigung der schulspezifischen Bedarfe. Das Medienzentrum seht hierzu in Kontakt mit dem HKM und es ist zu prüfen, ob der angebotene Support den Bedarfen der Marburger Schulen entspricht, oder auch perspektivisch der Support über das Medienzentrum geleistet werden muss, um den Bedarfen vor Ort gerecht zu werden.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2021

 

Fragesteller*in:

Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Kann der Magistrat der Universitätsstadt Marburg bitte Auskunft erteilen, ob der Schuldenstand des VFB Marburgs mittlerweile abgebaut ist, falls nein wie hoch ist der aktuellen Schuldenstand noch und besteht ein Finanzierungskonzept?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 42 - Sport

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Kirsten Dinnebier

 

Stellungnahme/Antwort:

 

Es gibt einen regelmäßigen Austausch mit dem Verein zu diesen Themen. Der Vorstand des Vereins hat die finanzielle Lage des Vereins im Griff und agiert sehr umsichtig und vorausschauend.

 

Nach Rücksprache mit dem Verein werden die einzelnen Zahlen hier nicht in der Öffentlichkeit wiedergegeben. Dieses ist allein aus Datenschutzgründen problematisch. Der Vorstand bietet aber interessierten Stadtverordneten gerne ein persönliches Gespräch an.

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

Kleine Anfrage Nr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2021

 

Fragesteller*in:

Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Kann der Magistrat der Universitätsstadt Marburg bitte Auskunft erteilen, wie die Nahversorger Situation am oberen Richtsberg sowie der versprochene Verbleib der Postfiliale aussieht?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 15 - Referat für Stadt-, Regional- und Wirtschaftsentwicklung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Postfiliale am oberen Richtsberg ist lt. Auskunft der Deutschen Post seit 1.3.2021 eingerichtet; wegen Umbauarbeiten habe es allerdings Verzögerungen bei der Aufnahme der Betriebstätigkeit gegeben. Die Postfiliale ist angesiedelt in dem Hama-Markt, der den früheren REWE-Markt abgelöst hat. Zusammen mit dem EDEKA-Markt gibt es am oberen Richtsberg zwei Nahversorger.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2021

 

Fragesteller*in:

Maximilian Walz

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Welche Fördersumme für wieviele und welche konkreten Radverkehrsprojekte hat die Stadt Marburg in den Jahren 2019 und 2020 aus der Nahmobilitätsrichtlinie im Rahmen des Mobilitätsfördergesetzes, in der das Land Hessen alleine im Jahre 2020 23,5 Millionen € bereitstellt, beim Hessischen Verkehrsministerium beantragt und erhalten?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Jahr 2020 wurde der Neubau einer Bike&Ride-Anlage am Ortenbergsteg angemeldet.

Die Anlage mit einer Kapazität von ca. 100 Fahrradabstellplätzen soll auf der Ostseite der Gleisanlagen am neu geschaffenen Verbindungsweg zwischen Schützenstraße und Waggonhalle entstehen. Die Anbindung an den Ortenbergsteg als Zugangsmöglichkeit zum ÖPNV soll über einen Treppenturm realisiert werden, der ebenfalls Teil der Fördermaßnahme ist.

 

In 2021 sollen die Planungen fortgesetzt und der Förderantrag präzisiert werden.

 

Sowohl die Planungs- als auch die Baukosten sind förderfähig. Die Gesamtinvestitionssumme beträgt nach Kostenschätzung ca. 550.000€, wovon ca. 70% der Kosten förderfähig sind.

 

Die Anmeldung weiterer Maßnahmen ist für 2021/2022 geplant.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2021

 

Fragesteller*in:

Maximilian Walz

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Welche Fördersumme für wieviele und welche konkreten ÖPNV-Projekte hat die Stadt Marburg in den Jahren 2019 und 2020 aus der Nahmobilitätsrichtlinie im Rahmen des Mobilitätsfördergesetzes, in der das Land Hessen alleine im Jahre 2020 23,5 Millionen € bereitstellt, beim Hessischen Verkehrsministerium beantragt und erhalten?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

r die folgenden Vorhaben wurden von Seiten der Stadtwerke Marburg in den Jahren 2019 und 2020 Fördermittel nach dem MobiFöG beantragt:

2019: Zum Aufbau von weiteren DFI-Anzeigern innerhalb des Stadtgebietes wurde eine
rdersumme i.H.v. 108.100 € beantragt (Abruf 2021 u. 2022).

In den Jahren 2014 bis 2018 wurden bereits für den Aufbau einer dynamischen Fahrgastinformation und eines Leitsystems für den ÖPNV insgesamt 1.154.900,00 € aus Mitteln des
Finanzausgleichsgesetzes und des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes abgerufen.

2020: Für die Beschaffung von zwei Midi-E-Bussen beläuft sich die beantragte Fördersumme auf 281.600 . Der Abruf erfolgt in Kürze.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2021

 

Fragesteller*in:

Phillip Knaack

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Kann der Magistrat darüber Auskunft geben, auf welchen Liegenschaften der Stadt Marburg Mobilfunkanlagen installiert sind und wer die Betreiber sind?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Auf folgenden städtischen Liegenschaften sind Mobilfunkanlagen installiert:

Gebäude

 

Erlenring 11, Schlauchturm der Feuerwehr:  E-Plus, jetzt Telefonica

 

Beethovenstr. 1, Sporthalle Cappel  Stadtwerke Marburg

 

Grundstücke:

 

Elnhausen Flur 7 Flst. 45/1 Telxius Towers Germany GmbH,  Untervermietung E-Plus

                  Flur 7 Flst. 45/1 Deutsche Funkturm GmbH

 

Michelbach Flur 16 Flst. 29/2 Telxius Towers Germay GmbH

 

Ockershausen Fulr 2 Flst. 114/1 Telxius Towers Germany GmbH, Untervermietung Vodafone

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2021

 

Fragesteller*in:

Jens Seipp

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Kann der Magistrat darüber informieren, welchen Stand die vom Ortsbeirat Cappel in 2019 geforderte Fußngerquerung Eselsgrund Parkplatz/K38 hat?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Eine Verbreiterung des Bankettes stellt keinen regelgerechten Fußweg an einer Außerortsstraße dar. Ein Fußweg müsste nach Regelwerk mindestens 1,75 m Abstand zur Fahrbahn haben oder bei geringerem Abstand durch Leitplanken abgesichert werden. Da sich die K 38 in dem genannten Bereich auf einem Damm mit beidseitigen Gräben befindet, wären auf jeden Fall erhebliche Eingriffe erforderlich, die der Landkreis als zuständiger Straßenbaulastträger nicht vornehmen wird. Wenn dieser Antrag tatsächlich umgesetzt werden soll, müsste die Stadt Marburg alle notwendigen Maßnahmen von der Planung über Genehmigung bis zum Bau und Unterhalt übernehmen. Allein der Aufwand für die Umsetzung ohne Unterhaltung wird auf über 40.000 € abgeschätzt. Von einer Umsetzung des Antrages wird daher abgesehen.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2021

 

Fragesteller*in:

Karin Schaffner

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Das Gelände an und um den "Cappeler Teich" sollte nach Fertigstellung der angrenzenden KiTa "Am Teich" im Jahre 2019 umgestaltet werden. Kann der Magistrat Auskunft über den Planungsstand geben?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 67 - Stadtgrün und Friedhöfe

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

Im November 2019 wurde in der Stadtverordnetenversammlung informiert, dass als nächster Schritt ein kleiner Zuweg vom Bürgersteig Sommerstraße zum ehemaligen Rundweg geplant wird. Dabei sollte geprüft werden, ob der Ausbau barrierefrei erfolgen kann. Es liegen Planungsvarianten vor, ein barrierefreier Ausbau auf dem engen Raum ist demnach nicht möglich. Die Varianten sollen in nächster Zeit bei einem Ortstermin vorgestellt werden.

(Bedingungen unter Corona !)

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2021

 

Fragesteller*in:

Karin Schaffner

Fraktion / Partei:

CDU/FDP

 

Kann der Magistrat darüber Auskunft geben, warum die rechts-vor-links Regelung "Am Köppel" bergauf von der Beltershäuserstraße kommend noch nicht wie vom Ortsbeirat Cappel gefordert aufgehoben wurde?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Vor einigen Jahren wurde in der Straße „Am Köppel“, im Zuge der Ausweitung der Tempo 30 Zonen-Bereiche im Stadtgebiet, eine Tempo 30-Zone eingerichtet.

 

Ein wesentliches Merkmal von Tempo 30 Zonen ist nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) die damit verbundene Einführung einer rechts-vor-links-Regelung an Einmündungen und Kreuzungen. Diese dient vornehmlich der Senkung des Geschwindigkeitsniveaus und trägt maßgeblich dem Ziel der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei. Daher darf nach den Vorgaben der StVO nur aus besonderen Gründen abgewichen werden.

 

Vor der Einrichtung wurde in allen Straßen unter Beteiligung des regionalen Verkehrsdienstes der Polizei Marburg, den Stadtwerken Marburg Consult, als Betreiber des öffentlichen Personennahverkehrs sowie dem zuständigen Baulastträger, dem Fachdienst Tiefbau eine Probefahrt mit einem Linienbus durchgeführt, um zu prüfen, ob es an bestimmten Einmündungen aufgrund der Sichtverhältnisse zu Problemen bei der rechts-vor-links-Regelung kommen könnte. Die Anwesenden waren sich einig, dass in der Straße „Am Köppel“ in der bergauf-Richtung von der Beltershäuser Straße kommend, gelegenen Einmündungen der Seitenstraßen gut erkennbar und einsehbar sind, sodass keine besondere Situation gegeben ist, die eine Regelung mittels Beschilderung aus Sicherheitsgründen erforderlich macht. Im Gegensatz zur bergab-Richtung, in Richtung der Sommerstraße. Hier münden rechtsseitig drei schmale, nicht einsehbare Straßen in die Straße „Am Köppel“. Aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse wurde seitens der Kommission seinerzeit aus Sicherheitsgründen entschieden auf die rechts-vor-links-Regelung zu Gunsten der vorfahrtsregelnden Beschilderung zu verzichten.

 

Durch den Fachdienst Tiefbau werden derzeit jedoch bauliche Maßnahmen für die Straße „Am Köppel“ geplant, um zum einen dem breiten Charakter der Straße entgegen zu wirken und zum anderen die Verkehrsberuhigung zu fördern.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Kleine Anfrage Nr. 17

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. Mai 2021

 

Fragesteller*in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Die gefährliche Verkehrssituation insbesondere für die Schüller*innen in der Leopold-Lucas-Str. besteht seit vielen Jahren und wurde u.a. im vergangenen Jahr durch die BI Verkehrswende erneut problematisiert: Die zu engen Bürgersteige, die hohe Anzahl an Kfz und die unzureichende Radverkehrsanbindung stehen dabei besonders in der Kritik. Gerade in der Pandemiezeit zeigt sich, dass bei enger Wegführung die Gefahr besteht, dass die gebotenen Abstandsregeln nicht einmal ansatzweise eingehalten werden. Wie gedenkt der Magistrat hier Abhilfe zu schaffen und welche weitere kurzfristigen Maßnahmen plant der Magistrat zur Entschärfung der Situation und zur Verbesserung der verkehrlichen Zuwegung für Fußnger*innen sowie Radfahrende unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der anliegenden Schulen?

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Wieland Stötzel

 

Stellungnahme/Antwort:

In den letzten Jahren wurden in der Leopold-Lucas-Straße bereits die Maßnahmen umgesetzt, die in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren zwischen Verwaltung, den Schulen und dem Stadtteil Ockershausen abgestimmt und festgelegt wurden.

So wurden die Bushaltestellen am Bachweg barrierefrei ausgebaut, um das Schüleraufkommen an der Haltestelle Radestraße zu reduzieren und die Fußngerströme auf unterschiedliche Richtungen zu verteilen. Diese Maßnahme hat sich in der Pandemie bereits positiv ausgewirkt.

Weiterhin wurde eine Querungshilfe auf Höhe der Lebenshilfe neu errichtet, um hier das Queren der Straße zu erleichtern.

Als letzte Maßnahme wurde vor kurzem die Ampelanlage Schwanallee/Leopold-Lucas-Straße/Wilhelmstraße technisch erneuert und fußngerfreundlicher programmiert. Der Fußngerverkehr hat nun eine eigene Grünphase, ohne dass querender Fahrverkehr stattfindet. Weiterhin wurden in allen Fahrbeziehungen Fahrradampeln montiert und die Detektion des Radverkehrs durch den Einsatz von Videodetektoren, einer Wärmebildkamera und dem SiBike-System verbessert. Die Programmierung beinhaltet eine automatische Anforderung für den Radweg entlang der Wilhelmstraße und eine verbesserte Koordinierung beider Kreuzungen für den Radverkehr.

Die hohe Anzahl an Kfz-Verkehr entsteht besonders in der morgendlichen Spitze kurz vor Schulbeginn und bei Schulende, wenn die „Elterntaxis“ zum Einsatz kommen. Hier gibt es von Seiten der Stadt als Schulträger bereits Initiativen, die bei den Schülern für einen Umstieg auf den ÖPNV sowie auf Fahrrad und Fußverkehr werben. Der Straßenverkehrsbehörde liegen keine Informationen vor, dass es durch die Elterntaxis zu einem auffälligen Unfallgeschehen gekommen ist.

Eine immer wieder geforderte temporäre Sperrung hätte Folgen für den gesamten Verkehrsfluss in Ockerhausen und auf der Schwanallee, da von starken Verkehrsverlagerungen auszugehen ist. Auch gibt es trotz des temporär hohen Verkehrsaufkommens keine bekannten Unfallpunkte.

r den Radverkehr sind in der Leopold-Lucas-Straße nach den derzeit geltenden Regelwerken und der StVO keine besonderen Anlagen zulässig, da es sich durchgängig um eine Tempo-30-Zone handelt.

Die Gehweganlagen im vorderen Bereich zwischen Schwanallee und den Schulen entsprechen aufgrund ihrer Breite tatsächlich nicht mehr den heutigen Anforderungen. Eine Änderung des Querschnittes in diesem Bereich benötigt einen längeren Abstimmungsprozess.

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Damit ist die Fragestunde der heutigen Sitzung beendet. Die Beantwortung der Fragen Nr. 3 und 4, 16 und 18 bis 20 erfolgt schriftlich. Die Antworten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

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