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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.05.2021 - 5 Marburger Ortsrecht: I. Nachtrag zur Satzung ü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgenden Beschluss:

 

Die automatische Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung nach § 3 Abs. 1 Ziffer 1.12 der Entschädigungssatzung der Universitätsstadt Marburg wird für die aktuelle Wahlperiode (2021 bis 2026) der Stadtverordnetenversammlung beibehalten.

 

In diesem Zusammenhang wird der als Anhang beigefügte I. Nachtrag zur Entschädigungssatzung beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

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selbst zuständig
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eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
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andere Zuständigkeit
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selbst verantwortlich
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andere Verantwortlichkeit
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