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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.05.2021 - 13.2 Antrag betr. Schwimmkurse

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Antrag wurde im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten. Die finale Abstimmung der Formulierung unter Berücksichtigung verschiedener Änderungsanträge erfolgte einvernehmlich im Ältestenrat.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft den Antrag in der allen Stadtverordneten vorliegenden geänderten Fassung zu Abstimmung auf und die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

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  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg stellt fest:

Die vorübergehende baubedingte Schließung des Hallenbads Aquamar hat unter anderem aufzeigt, wie bedeutsam Schwimmgelegenheiten für Marburger*innen sind und macht deutlich, wie groß in Marburg der Druck und die Bedeutung auf öffentliche und frei zugängliche Schwimmmöglichkeiten ist, insbesondere auch deshalb, weil öffentliches Schwimmen auch unter normalen Umständen kaum möglich war.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung zeigt sich besorgt:

a)      dass die Coronakrise und die damit einhergehende Schließung der Schwimmflächen das Schwimmenlernen vieler Kinder und Jugendlichen unmöglich gemacht hat.

 

b)     dass es keine systematische Erhebung darüber gibt, wie es um die Schwimmfähigkeit der Marburger Kinder und Jugendlichen bestellt ist.

 

c)      dass vielen Erwachsenen in Marburg, die nie die Möglichkeit hatten, Schwimmen zu erlernen, der Zugang zu den vielfältigen Bewegungsmöglichkeiten, die das Wasser bietet, und den damit einhergehenden sozialen Kontexten, erschwert ist.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, einen „Masterplan Schwimmen auf den Weg zu bringen, der das Ziel ausgibt, dass kein Kind die Grundschule versst, ohne Schwimmsicherheit zu haben, dies beinhaltet:

a)      Prüfung der Errichtung oder Bereitstellung neuer Schwimmflächen auch in den Außenstadtteilen.

 

b)     Entwicklung von Strukturen und Maßnahmen, die dafür Sorge tragen, dass jedes Kind in Marburg schwimmen lernen kann. Dies soll gemeinsam mit den Partner*innen geschehen, die in Marburg bereits erfolgreich mit der Schwimmausbildung befasst sind und auch während der Corona-Pandemie immer wieder versucht haben, angepasste Modelle im Rahmen der Pandemie-Beschränkungen zu schaffen. Hierzu gehören die Vereine wie DLRG, die Marburger Schwimmvereine und die Träger, die frühkindliche Schwimmkurse anbieten. Ob und inwieweit auch die Schulen beteiligt werden können, ist zusätzlich abzuklären. In diesem Zusammenhang soll ein Treffen initiiert werden, das den Austausch zwischen Verwaltung, Aktiven, Schulen und Stadtverordneten stärkt und den Prozess hin zu einem „Masterplan Schwimmen“ begleitet.

 

c)      Die Prüfung, ob die vorhandenen Definitionen der Schwimmsicherheit für einen Marburger „Masterplan Schwimmen“ weiterentwickelt werden sollten und gemeinsam mit den Grundschulen und Vereinen verstätigt werden kann.

 

d)     Etablierung geeigneter und regelmäßiger Abfragen der Schwimmfähigkeiten bei den Kindern, um Kenntnis zu er-halten, wie der Anteil der Kinder ohne Schwimmsicherheit in Marburg ist.

 

e)      Die Weiterentwicklung der Erfahrungen aus der Zeit der Corona-Pandemie, insbesondere die Nutzung vorhandener privater Schwimmflächen und die interkommunale Nutzung von öffentlichen Schwimmflächen, im Sinne einer weiteren Optimierung der Nutzung vorhandener Flächen.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg fordert den Magistrat auf:

a)      Kostenfreie Schwimmkurse in der Absprache mit Schwimmvereinen zu ermöglichen, insbesondere in dem Jahr 2021 soll die Stadt Marburg jedem Kind, welches schwimmen erlernen möchte, ein Angebot machen. Dies soll insbesondere durch eine Erhöhung der Kapazitäten gelingen und kann in Form von Kursen, Ferienspielen und Ko-operation mit Schulen ermöglicht werden.

 

b)     den Zugang zu Schwimmkursen für Erwachsene auf Anfänger*innen-Niveau zu er-leichtern, in dem vorhandene Angebote, in Zusammenarbeit mit den Anbietern*innen, ausgeweitet werden und kostengünstiger zur Verfügung gestellt werden sowie neue geschaffen werden.

 

c)      In Anerkennung um die Verdienste bzw. der Geduld der Kinder und Jugendlichen, die im vergangenen und gegenwärtigen Jahr unter den Coronaeinschränkungen besonders leiden müssen, den kostenfreien Zutritt in das Marburger Freibad für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu ermöglichen.

 

d)     Eine entsprechende Marketingkampagne auf den Weg zu bringen, die auf die entsprechenden Kurse aufmerksam macht und das kostenfreie Schwimmenlernen im Rahmen eines „Marburger Schwimmmodells“ in den Vordergrund stellt.

 

e)      Die personellen, technischen und finanziellen Kapazitäten für eine mindestens tempore Ausdehnung der Öffnungszeiten der Schwimmbäder bereitzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

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selbst verantwortlich
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