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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

06.07.2021 - 5 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marbur...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschluss:

  1. Die während der öffentlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (i.V.m. § 13a BauGB und § 13BauGB) abgegebenen Stellungnahmen wurden mit nachstehenden Ergebnis geprüft:
  1. Die unter den Nummern 3, 5, 8 und 9 angeführten Stellungnahmen werden berücksichtigt
  2. Die unter den Nummern 7, 10 und 12 angeführten Stellungnahmen werden teilweise berücksichtigt
  3. Die unter den Nummern 1, 2, 6 und 11 angeführten Stellungnahmen werden nicht  berücksichtigt
  4. Die unter der Nummer 4 angeführte Stellungnahme mit einem Hinweis wird zur Kenntnis genommen

Die Grundzüge der Planung werden durch die Abwägung nicht berührt.

 

  1. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 6/17 „ehemaliges Hauptpostareal zwischen Eisenstraße und Zimmermannstraße“ mit Begründung wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen.
  2. Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6/17 „ehemaliges Hauptpostareal zwischen Eisenstraße und Zimmermannstraße“ werden als Gestaltungssatzung gemäß § 91 Hessische Bauordnung (i.V.m. § 9 Abs.4 BauGB) beschlossen.
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Anlagen zur Vorlage

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