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16.07.2021 - 12.2 Kommunale Pflichtaufgabe gemäß § 8 Absatz 4 Hes...
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt das vorliegende Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen zu den kommunalen Pflichtaufgaben gemäß § 8 Absatz 4 Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG), hier Anforderungen zur unverzüglichen Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten, gem. § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnis.
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