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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0103/2001

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung fasst nach Abwägung und Beratung folgende Beschlüsse:

 

1.   Die Stellungnahmen zu den Anregungen der Träger öffentlicher Belange. Die Grundzüge der Planung werden von den Anregungen nicht berührt.

 

2.   Die Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger/innen.

 

3.   Für die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Nr. 14/5 "Das Buchenrot" wird unter Bezug auf den Erläuterungstext der Zustimmungsbeschluss gefasst.

 

4.         Aufgrund der geänderten Flächendarstellung im Bereich der Ausgleichsflächen wird ein aktualisierter Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Der Änderungsbereich befindet sich westlich an die Ortslage Schröck angrenzend und umfasst ca. 8,1 ha.

 

Entsprechend der Vorgaben des Regionalen Raumordnungsplanes soll die Siedlungsfläche von Schröck in Richtung Westen erweitert werden. Bereits bei Aufstellung des Flächennutzungsplanes in den 80er Jahren wurde diese Siedlungserweiterung diskutiert, jedoch aufgrund von Bedenken der betroffenen Eigentümer zugunsten der jetzigen Darstellung im Flächennutzungsplan aufgegeben.

 

Nach wie vor besteht in Marburg der Bedarf an der Bereitstellung von Siedlungsflächen. Der Entwurf zum Regionalplan Mittelhessen 2000 geht von einem weiteren Anstieg der Bevölkerungszahlen von derzeit ca. 77 000 auf 85 000 im Jahr 2010, sowie der weiterhin anhaltenden Verringerung der Belegungsdichte und einem steigenden Wohnflächenbedarf aus, so dass perspektivisch neben der Vedichtung im Bestand neue Wohngebiete entwickelt werden müssen. Schröck ist einer der Siedlungsschwerpunkte der Stadt Marburg. Auch im Hinblick auf den 2. Bauabschnitt Uni-Klinikum und der Verlagerung von zusätzlichen Kliniksbereichen auf die Lahnberge ist eine weitere Siedlungsausweisung in den gut erreichbaren östlichen Stadtteilen - hier vor allem Schröck und Bauerbach - sinnvoll.

Die Aufstellung zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes wurde gemeinsam mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Das Buchenrot" am 07.10.1994 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

 

Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Flächennutzungs- und Landschaftsplanverfahren wurde verzichtet, da die Vorstellung und Erörterung der Planung hinreichend über die Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren Nr. 14/11 "Das Buchenrot" stattfand.

 

Die Bürgeranhörung fand in der Zeit vom 17.02. bis 14.03.1997 statt.

 

Die Offenlage wurde gemeinsam mit der Offenlage des Bebauungsplanes am 28.09.2000 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und in der Zeit vom 23.10. bis 24.11.2000 durchgeführt.

 

Aufgrund von Einwendungen, die im Rahmen der Offenlage zum Bebauungsplan vorgebracht wurden, sind Änderungen im Bereich der Ausgleichsplanung vorgenommen worden. Nördlich des neuen Wohngebietes wurden Ausgleichsflächen reduziert, was jedoch keine Änderungen des Ausgleichskonzeptes erforderlich macht. Zusätzlich wurde eine Fläche am Arzbach, ca. 1,5 km nördlich der Ortslage Schröck, als Ausgleichsfläche hinzugenommen.

 

Auf Bebauungsplanebene wird aufgrund der gravierenden Änderung des Geltungsbereiches sowie der notwendigen Überarbeitung der gesamten Eingriffs-/Ausgleichsplanung eine auf diesen Punkt beschränkte Offenlage erforderlich.

 

Auf der Flächennutzungs- und Landschaftsplanebene stellen die vorgesehenen Änderungen keine grundlegenden Planänderungen dar. Die neu hinzukommende Fläche ist im Landschaftsplan bereits als "für den Naturhaushalt wertvoll (Pflegefläche)" dargestellt und die Abweichungen zum Offenlageentwurf beschränken sich auf kleinere Geltungsbereichsänderungen im bestehenden Planungsbereich. Daher soll parallel zum 2. Offenlagebeschluss für die Bebauungsplanung der Zustimmungsbeschluss für die Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung gefasst werden.

 

Der weitere Verfahrensablauf ist so geplant, dass nach dem Zustimmungsbeschluss zum Flächennutzungsplan dieser dem RP Gießen zur Genehmigung vorgelegt wird. In der max. dreimonatigen Prüfzeit soll die 2. Offenlage im Bebauungsplanverfahren durchgeführt und der Satzungsbeschluss gefasst werden. Mit dieser Vorgehensweise wäre es möglich, noch in diesem Jahr die Rechtskraft für den Bebauungsplan zu erlangen und mit der Umsetzung der Planung beginnen zu können.

 

Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung am 06.11.2000 der Planung im Grundsatz zugestimmt. Der in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung geforderten Verkleinerung des Baugebietes wird durch die geplante Abschnittsbildung im Bebauungsplan entsprochen.

 

Der Bitte nach Überprüfung des Kanalnetzes in Schröck wird entsprochen. Im Rahmen der Baugebietsausweisung findet derzeit eine Überprüfung statt. Ergebnisse und sich möglicherweise daraus ergebende Konsequenzen werden im Bebauungsplanverfahren behandelt. Der vom Ortsbeirat favorisierte Trassenverlauf der geplanten Anbindungsstraße kollidiert mit dem ökologischen Ausgleichskonzept und ist daher nicht umsetzbar (s. hierzu Stellungnahme 1.5). Punkte wie Gestaltung und Frage nach Kindergarten, können nur über den Bebauungsplan oder vertragliche Vereinbarungen geregelt werden und sind somit nicht Gegenstand der Abwägung im Flächennutzungs- und Landschaftsplanverfahren.

 

 

 

 

 

Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange:

 

RP Gießen/Dezernat 42.1 vom 22.11.2000:

Dem RP/Dezernat 42.1 ist eine Bestandsaufnahme für das vorhandene Wasserversorgungsortsnetz inkl. einer hydraulischen Berechnung dieser Anlage vorzulegen.

 

Stellungnahme:

Die geforderte Bestandsaufnahme des Wasserversorgungsnetzes inkl. der hydraulischen Berechnung werden derzeit von den Stadtwerken durchgeführt. Ergebnisse der Überprüfung liegen spätestens zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes vor.

 

Die Wasserversorgung des Neubaugebietes ist nach den bisherigen Ermittlungen grundsätzlich gewährleistet.

 

 

Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger:

 

Aufgrund der zahlreichen Anregungen und Bedenken, die im Rahmen der Offenlage zum Bebauungsplan und Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung eingegangen sind, ist eine Gegenüberstellung von Stellungnahme und Abwägung nicht möglich.

 

Im folgenden werden die Stellungnahmen zur Abwägung lediglich in den flächennutzungsplanrelevanten Punkten stichpunktartig wiedergegeben. Im übrigen wird auf die Schreiben mit Anregungen und Bedenken im Anhang verwiesen, die entsprechend der Behandlung in der Abwägung durchnummeriert sind.

 

 

1.         BI ausgewogene Dorfentwicklung; Schreiben vom 22.11.2000:

 

1.1       Der Bedarf eines neuen Baugebietes in dieser Größenordnung und die Akzeptanz für das Wohnbauprojekt im Ort wird in Frage gestellt.

 

1.2       Die Überprüfung des Kanalsystems wird gefordert, da befürchtet wird, dass das Kanalnetz das zusätzlich Schmutzwasser aus dem neuen Wohngebiet nicht mehr aufnehmen kann.

 

1.3       Es wird befürchtet, dass die Ableitung des Oberflächenwassers aufgrund zu klein dimensionierter Rückhaltemöglichkeiten zu Überschwemmungen der Anliegergrundstücke führt.

 

1.4            Ökologische Bedenken bestehen gegenüber dem Heranrücken des Wohngebietes an das südwestlich gelegene Feuchtgebiet.

 

1.5       Die Trassenführung der im Bebauungsplan festgesetzten Anbindungsstraße (Variante IV), die hangparallel nördlich der Straße Markthöhe verlaufen soll, wird abgelehnt. Stattdessen wird eine direkte Verbindung zur Landesstraße durch die Talsenke (Variante V) favorisiert.

 

            Die Herstellung wird noch vor Baubeginn gefordert.

 

Stellungnahme:

 

1.1       Bedarf neuer Siedlungsgebiete und Akzeptanz im Ort:

Der Entwurf zum Regionalplan Mittelhessen 2000 geht für Marburg bis zum Jahr 2010 von einem Bevölkerungswachstum von derzeit ca. 77 000 auf 85 000 EinwohnerInnnen aus. Zusätzlich zum Bevölkerungszuzug ist die weiterhin anhaltende Verringerung der Belegungsdichte/Wohnung sowie der steigende Wohnflächenbedarf zu berücksichtigen. Um den bestehenden Wohnungsbedarf zu decken und auch weiterhin als attraktiver Wohnstandort mit anderen Städten konkurrieren zu können, müssen perspektivisch neben der Verdichtung im Bestand neue attraktive Wohngebiete entwickelt werden.

 

Auf Flächennutzungsplanebene erfolgt zunächst lediglich die flächenhafte Darstellung als Wohnbaufläche, die noch keine Rechtsgrundlage für eine Bebauung bedeutet. Erst über die Festsetzung im Bebauungsplan und über vertragliche Vereinbarungen im abzuschließenden Vertrag wird die tatsächliche Größe, die städtebauliche Dichte und damit die mögliche Belegungsdichte sowie die zeitliche Bereitstellung der Wohnbaufläche konkret festgelegt.

 

Im Bebauungsplan (Offenlageentwurf) und im Vertragsentwurf ist die abschnittsweise Bebauung des Gebietes festgelegt. Die Unterteilung in 2 Bauabschnitte entspricht der Forderung des Ortsbeirates Schröck nach sukzessiver Bebauung (1. Bauabschnitt ca. 59 Wohneinheiten), da der 2. Bauabschnitt erst bei Bedarf und bei 80 % Bebauung des 1. Bauabschnittes realisiert wird. Diese bedarfsorientierte Bebauung - hier wird auch keine "Komplettsiedlung" aus einer Hand errichtet - wird zu einer Akzeptanz gegenüber der Entwicklung des Gebietes in Schröck führen.

 

Fragestellungen nach sonstigen städtebaulichen Festsetzungen können nicht auf Flächennutzungsplanebene beantwortet werden. Hier wird auf die Abwägung im Bebauungsplanverfahren verwiesen.

 

1.2            Ableitung des Schmutzwassers:

            Derzeit wird eine Überprüfung des Kanalnetzes in Schröck durchgeführt. Dieser Kapazitätsberechnung wird spätestens zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes vorliegen, so dass hier Aussagen zur Aufnahmekapazität bzw. möglichen Ausbauerfordernissen gemacht werden können.

 

Eine vorläufige Überprüfung hat jedoch bereits ergeben, dass keine grundsätzlichen Kapazitätsengpässe vorhanden sind, die eine Entsorgung des Neubaugebietes ausschließen würden.

 

1.3            Ableitung des Oberflächenwassers:

            Im Rahmen der Bebauungsplanerstellung wurde als Arbeitsgrundlage eine Versickerungs- und Entwässerungsstudie im Baugebiet erarbeitet, die Aussagen zur anfallenden Wassermenge und Versickerung bzw. Rückhaltung und Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers beinhaltet. Diese Studie wurde im Verfahren mit der Tiefbauabteilung der Stadt Marburg sowie dem Staatl. Umweltamt Marburg (ehem. Wasserwirtschaftsamt) abgestimmt.

 

Die Kapazität der Regenrückhaltebereiche wurde so konzipiert, dass trotz der lediglich geringen Versickerungsmöglichkeit das anfallende Regenwasser (berechnet auf einen 5-jährigen Regen) gesammelt und nach und nach an den Marienbach abgegeben werden kann. Die Studie, die in den Bebauungsplanentwurf eingeflossen ist, konnte während der Offenlage zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan eingesehen werden, so dass jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit hatte, sich über die Inhalte zu informieren.

 

Die Abführung des anfallenden Oberflächenwasser ist grundsätzlich gewährleistet. Auch hier wird auf die Aussagen im Bebauungsplan verwiesen, in dem die detaillierten Aussagen zur Entwässerung des Gebietes dargelegt werden.

 

 

1.4            Ökologisches Konzept:

            Der für den Naturhaushalt wertvolle Feuchtbereich südwestlich des Plangebietes wird durch einen Pufferstreifen (Ausgleichsfläche, Versickerungsbereich) vom eigentlichen Baugebiet getrennt, so dass keine erhebliche Störung des Feuchtgebietes durch die neue Wohnnutzung zu erwarten ist. Das planerische Konzept unterstreicht die Bedeutung dieses Bereiches, in dem durch Pflege- und Versickerungsflächen die vorhandene Struktur fortgeführt wird.

 

Das gesamte ökologische Konzept wurde im Verfahren mit der Naturschutzbehörde abgestimmt. Die aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Ausgleichsflächen und von Einwendungen aus dem Naturschutzbereich erforderlichen, auf die Eingriffs-/Ausgleichsplanung beschränkte 2. Offenlage im Bebauungsplanverfahren wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde gemeinsam vorbereitet.

 

Der Planung liegt ein fundiertes, abgestimmtes, ökologisches (Ausgleichs-) Konzept zugrunde, dass auf Bebauungplanebene näher erläutert und mit entsprechenden Flächen- und Maßnahmenfestsetzungen fixiert ist. Entsprechend wird auch auf die Begründung und Festsetzungen im Bebauungsplan verwiesen.

Defizite im Bezug auf Berücksichtigung vorgegebener Landschaftsstrukturen bzw. auf den Ausgleich des geplanten Wohngebietes sind nicht erkennbar.

 

1.5            Trassendiskussion:

Im Bebauungsplanverfahren wurden verschiedene Anbindungsmöglichkeiten überprüft - von der Erschließung über die bestehende Ortsstraßen bis hin zur Gegenüberstellung mehrerer Trassenvarianten nördlich des Neubaugebietes als Entlastung der bestehenden Wohngebietsstraße Markthöhe und Himbornstraße.

 

            Es kann im Rahmen der Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderung nicht detailliert auf die Trassendiskussion eingegangen werden, da dies Fragestellungen der verbindlichen Bauleitplanung sind. Im Bebauungsplan und im noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag soll u. a. festgelegt werden, dass die Anbindungsstraße noch vor Beginn der Gesamtbaumaßnahme erstellt wird, um das bestehende Wohngebiet weitestmöglich vom Baustellenverkehr zu entlasten.

 

Entscheidend auf Flächennutzungsplanebene ist zunächst, dass die verkehrliche Erschließung des Neubaugebietes grundsätzlich gewährleistet ist. Die von der BI favorisierte Trassenvariante V würde vom Neubaugebiet durch die Talsenke direkt auf die Landesstraße führen. Dieser Bereich wurde im landschaftsplanerischen Gutachten, welches eine der Grundlagen der Ausgleichsplanung im Bebauungsplanverfahren darstellt, als potentiell wertvoller ökologischer Bereich dargestellt, der als Ausgleichsfläche in diesem Bauleitplanverfahren prädestiniert ist. Im ökologischen Konzept zum Bebauungsplan ist vorgesehen, hier wieder ökologisch wertvolle Vernässungsbereiche anzulegen, die jenseits der Landesstraße ihre Fortsetzung haben sollen.

 

Im Flächennutzungs-/Landschaftsplan sind hier entsprechende Ausgleichsflächen dargestellt.

 

Einer neuen Anbindungsstraße durch die Talsenke entsprechend der Trassenvariante V kann daher nicht zugestimmt werden.

 

 

2.            Einwendung vom 27.11.2000 (Eingang):

 

2.1       Der Bedarf für das neue Wohngebiet wird in Frage gestellt.

 

2.2       Die Kapazität des Kanalsystems für die zusätzliche Einleitung von Schmutzwasser wird angezweifelt.

 

2.3       Bzgl. der Ableitung des Oberflächenwassers bestehen Bedenken.

 

2.4       Es bestehen Bedenken gegenüber dem ökologischen Konzept.

 

2.5       Es bestehen Bedenken gegenüber der geplanten Anbindungsstraße.

 

Stellungnahme:

Zu den Einwendungen wird entsprechend auf die Stellungnahmen 1.1 (Bedarf), 1.2 (Kapazität Kanalsystem), 1.3 (Ableitung Oberflächenwasser), 1.4 (Ökologisches Konzept) und 1.5 (Trassendiskussion) verwiesen.

 

 

3.-6.            Einwendungen vom  21.11. und 23.11.2000 (Eingang):

 

-           Der Bedarf für das neue Wohngebiet wird in Frage gestellt.

 

-           Die Kapazität des Kanalsystems für die zusätzliche Einleitung von Schmutzwasser wird angezweifelt.

 

-           Bzgl. der Ableitung des Oberflächenwassers bestehen Bedenken.

 

-           Es bestehen Bedenken gegenüber der geplanten Anbindungsstraße bzw. die Herstellung vor Baubeginn wird gefordert.

 

Stellungnahme:

Zu den Einwendungen wird entsprechend auf die Stellungnahmen 1.1 (Bedarf), 1.2 (Kapazität Kanalsystem), 1.3 (Ableitung Oberflächenwasser) und 1.5 (Trassendiskussion) verwiesen.

 

 

7.            Einwendungen vom 17.11.2000 (Eingang):

 

-           Der Bedarf für das neue Wohngebiet wird in Frage gestellt.

 

-           Die Kapazität des Kanalsystems für die zusätzliche Einleitung von Schmutzwasser wird angezweifelt.

 

-           Bzgl. der Ableitung des Oberflächenwassers bestehen Bedenken.

 

Stellungnahme:

Zu den Einwendungen wird entsprechend auf die Stellungnahmen 1.1 (Bedarf), 1.2 (Kapazität Kanalsystem) und 1.3 (Ableitung Oberflächenwasser) verwiesen.

 

 

8.-9.            Einwendungen vom 21.11.2000 (Eingang):

 

-           Der Bedarf für das neue Wohngebiet wird in Frage gestellt.

 

-           Bzgl. der Ableitung des Oberflächenwassers bestehen Bedenken.

 

-           Es bestehen Bedenken gegenüber dem ökologischen Konzept (Heranrücken an das Feuchtgebiet).

 

-           Die Notwendigkeit bzw. der Verlauf der neuen Anbindungsstraße wird in Frage gestellt.

 

Stellungnahme:

Zu den Einwendungen wird entsprechend auf die Stellungnahmen 1.1 (Bedarf), 1.3 (Ableitung Oberflächenwasser), 1.4 (Ökologisches Konzept) und 1.5 (Trassendiskussion) verwiesen.

 

 

10.-11. Einwendungen vom 21.11. und 22.11.2000 (Eingang):

 

-           Der Bedarf für das neue Wohngebiet wird in Frage gestellt.

 

-           Die Kapazität des Kanalsystems für die zusätzliche Einleitung von Schmutzwasser wird angezweifelt.

 

-           Der Trassenverlauf der geplanten Anbindungsstraße wird kritisiert.

 

Stellungnahme:

Zu den Einwendungen wird entsprechend auf die Stellungnahmen 1.1 (Bedarf), 1.2 (Kapazität Kanalsystems) und 1.5  (Trassendiskussion) verwiesen.

 

 

12.            Einwendung vom 23.11.2000 (Eingang):

 

12.1     Der Bedarf für das neue Wohngebiet wird in Frage gestellt.

 

12.2     Es bestehen Bedenken gegenüber dem ökologischen Konzept.

 

12.3     Die Ausweitung des Siedlungsgebietes nördlich der bisherigen Siedlungsgrenze (Bebauung Markthöhe) wird aus landschaftsgestalterischen Gründen abgelehnt. Auf die problematische Abwassersituation (Hebeanlage erforderlich) wird hingewiesen.

 

12.4     Der Trassenverlauf der geplanten Anbindungsstraße wird kritisiert.

 

Stellungnahme:

Zu den Einwendungen 12.1 und 12.2 wird entsprechend auf die Stellungnahmen 1.1 (Bedarf), 1.4 (Ökologisches Konzept) und 1.5 (Trassendiskussion) verwiesen.

 

12.3     Die Entwicklung des Siedlungsgebietes Richtung Norden, das über den Entwurf zum Regionalplan 2000 abgedeckt ist, ermöglicht neben einer möglichen Anbindungsstraße, einer Arrondierung des Ortsrandes auch die Gestaltung eines neuen qualitätsvollen Ortsrandes durch landschaftsprägende Grünstrukturen (Ausgleichsfläche Baumanpflanzungen).

Die Talsenke als potentiell ökologisch wertvolle Fläche wird von dieser Siedlungsausweisung nicht berührt.

Die dargestellte Siedlungsfläche ist auf den jetzigen und den in Aufstellung befindlichen Landschaftsplan Östliche Stadtteile abgestimmt.

Die Siedlungsausdehnung in Richtung Norden stellt eine sinnvolle Siedlungsabrundung zur Landesstraße dar. Es wird kein Anlass zur Planänderung in diesem Bereich gesehen.

Die Ableitung des Schmutzwassers mittels Hebeanlage ist technisch machbar und die Entsorgung der Fläche ist damit sichergestellt. Im übrigen wird auf die Abwägung im Bebauungsplanverfahren zum Satzungsbeschluss hingewiesen, wo nochmals detaillierter auf diese Problematik eingegangen wird.

 

 

13.            Einwendung vom 21.11.2000 (Eingang):

 

13.1     Der Bedarf für das neue Wohngebiet wird in Frage gestellt.

 

13.2     Die Ausweitung des Siedlungsgebietes nördlich der bisherigen Siedlungsgrenze (Bebauung Markthöhe) wird aus landschaftsgestalterischen Gründen abgelehnt. Auf die problematische Abwassersituation (Hebenanlage erforderlich) wird hingewiesen.

 

13.3     Der Trassenverlauf der geplanten Anbindungsstraße wird kritisiert.

 

Stellungnahme:

Zu den Einwendungen wird entsprechend auf die Stellungnahmen 1.1 (Bedarf), 12.3 (Ausweitung Siedlungsgebiet) sowie 1.5 (Trassendiskussion) verwiesen.

 

 

14.            Einwendung vom 22.11.2000 (Eingang):

 

-           Die Ausweitung des Siedlungsgebietes nördlich der bisherigen Siedlungsgrenze (Bebauung Markthöhe) wird aus landschaftsgestalterischen Gründen abgelehnt. Auf die problematische Abwassersituation (Hebeanlage erforderlich) wird hingewiesen.

 

-           Der Trassenverlauf der geplanten Anbindungsstraße wird kritisiert.

 

-           Es wird darauf hingewiesen, dass beim Hauskauf 1995 kein weiteres Bauvorhaben nördlich der Markthöhe geplant war.

 

Stellungnahme:

Es wird auf die Stellungnahme 12.3 (Ausweitung Siedlungsgebiet), 1.5 (Trassendiskussion) verwiesen. Der Bau einer neuen Anbindungsstraße wurde erst im Verfahren aufgrund der Diskussion im Ort und verschiedener Untersuchungen  mit in die Planung übernommen. In diesem frühen Planungsstadium war noch keine Anbindungsstraße eingeplant.

 

 

15.            Einwendung vom 22.11.2000 (Eingang):

 

Die Ausdehnung der Siedlungsfläche nördlich der Markthöhe um eine weiter Bauzeile wird angeregt.

 

Stellungnahme:

Es wird auf die Stellungnahme 12.3 verwiesen, wobei hier darauf hingewiesen wird, dass eine über die Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderung hinausgehende Ausdehnung der Siedlungsfläche Richtung Norden zu stark in die Talsenke eingreifen würde.

 

Eine nochmalige Ausweitung der Wohnbaufläche Richtung Norden wird daher nicht vorgesehen.

 

 

16.            Einwendung vom 12.11.2000 (Eingang).

 

-           Es wird angeregt, anstelle einer massierten Bebauung eine am Bedarf orientierte Bebauung des Neubaugebietes vorzunehmen.

 

-           Die Notwendigkeit einer neuen Straße wird angezweifelt und der geplante Trassenverlauf wird kritisiert.

 

Stellungnahme:

Es wird auf die Stellungnahme 1.1 (Bedarf) und 1.5 (Trassendiskussion) verwiesen.

 

 

17.            Einwendung vom 08.11.2000 (Eingang):

 

17.1     Die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Grundstücke (Flurstücke Nr. 22 und 42/3, Flur 12) für ökologische Ausgleichsmaßnahmen wird abgelehnt.

 

17.2     Es wird befürchtet, dass durch die geplante Straße die o. g. Grundstücke in Mitleidenschaft gezogen werden.

 

Stellungnahme:

 

17.1     Die entsprechenden Flächen wurden aus der Planung herausgenommen.

Diese Herausnahme hat auch mit Veränderung der Ausgleichsplanung geführt (Geltungsbereichsänderung in der Flächennutzungs-/Landschaftsplan-Änderung sowie 2. Offenlage im Bebauungsplanverfahren).

Die Einwendung wird berücksichtigt.

 

17.2     Die geplante Anbindungsstraße tangiert die o. g. Flurstücke nicht, so dass hier keine negativen Folgen zu erwarten sind. Im übrigen wird auf die Stellungnahme 1.5 (Trassendiskussion) verwiesen.

 

 

18.            Einwendung vom 22.11.2000 (Eingang):

 

Die Inanspruchnahme des landwirtschaftlichen Grundstückes (Flurstück Nr. 25, Flur 12) für ökologische Ausgleichsmaßnahmen wird abgelehnt.

 

Stellungnahme:

Die o. g. Fläche ist eine für das ökologische Konzept wichtige Fläche, um die geplant Verlegung des Marienbaches und damit die Umgehung einer bestehenden Verrohrung zu ermöglichen. Es soll versucht werden, im Rahmen im des Bebauungsplan-Verfahrens die Fläche zu erwerben, um die Ausgleichsmaßnahme, die im Bebauungsplan detailliert erläutert wird, umzusetzen.

Der Einwendung wird daher nicht stattgegeben.

 

 

19.            Einwendung vom 22.11.2000 (Eingang):

 

19.       Der Bedarf für das neue Wohngebiet wird in Frage gestellt.

 

19.2     Der Verlauf der neuen Anbindungsstraße wird kritisiert.

 

Stellungnahme:

Es wird auf die Stellungnahme 1.1 (Bedarf) und 1.5 (Trassendiskussion) verwiesen.

 

 

20.-31 . Einwendungen vom 21.11., 23.11. und 24.11.2000 (Eingang):

 

Der Bedarf für das neue Wohngebiet und die Akzeptanz in Schröck für das Neubauvorhaben wird in Frage gestellt.

 

Stellungnahme:

Es wird auf die Stellungnahme 1.1 (Bedarf) verwiesen.

 

32.-34.  Einwendungen vom 23.11. und 27.11.2000 (Eingang):

 

Die Kapazität des Kanalsystems für die zusätzliche Einleitung von Schmutzwasser wird angezweifelt.

 

Stellungnahme:

Es wird auf die Stellungnahme 1.2 (Kapazität Kanalsystem) verwiesen.

 

 

35.-37.  Einwendungen vom 22.11. und 23.11.2000 (Eingang):

 

-           Bzgl. der Ableitung des Oberflächenwassers bestehen Bedenken.

 

-           Der Verlauf der neuen Anbindungsstraße wird kritisiert bzw. die zeitnahe Herstellung wird gefordert.

 

Stellungnahme:

Es wird auf die Stellungnahmen 1.3 (Ableitung Oberflächenwasser) und 1.5 (Trassendiskussion) verwiesen.

 

 

38.-4..  Einwendungen vom 20.11., 21.11., 22.11. und 24.11.2000 (Eingang):

 

Bzgl. der Ableitung des Oberflächenwassers bestehen Bedenken.

 

Stellungnahme:

Es wird auf die Stellungnahme 1.3 (Ableitung Oberflächenwasser) verwiesen.

 

 

44.            Einwand vom 06.11. und 03.12. 2000 (Eingang):

 

44.1     Die Kapazität des Kanalsystems für die zusätzliche Einleitung von Schmutzwasser wird angezweifelt.

 

44.2     Bzgl. der Ableitung des Oberflächenwassers bestehen Bedenken.

 

Stellungnahme:

Zu den Einwendungen wird entsprechend auf die Stellungnahmen 1.2 (Kapazität Kanalsystem) sowie 1.3 (Ableitung Oberflächenwasser) verwiesen.

 

 

45.-69.  Einwendungen verschiedenen Datums:

 

-           Der Trassenverlauf der geplanten Anbindungsstraße wird kritisiert bzw. wird die zeitnahe Herstellung der Anbindungsstraße gefordert.

 

Stellungnahme:

Zu diesen Einwendungen wird auf die Stellungnahme 1.5 (Trassendiskussion) verwiesen.

 

 

70.-81.  Einwendungen vom 23.11 und 24.11.2000 (Eingang):

 

Diese Einwendungen beziehen sich auf Kindergartenneubau, Spielplatzherstellung und städtebauliche Fragestellungen (Gebäudehöhen, Wohngebietsnutzungen), die lediglich das Bebauungsplanverfahren betreffen.

 

Diese Stellungnahmen liegen nicht bei, können aber - wenn gewünscht - eingesehen werden.

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

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Finanz. Auswirkung

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