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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1120/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Schulentwicklungsplan für die Grundschulen der Universitätsstadt Marburg zu beschließen.

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Sachverhalt

- 2 -

Begründung:

 

Gem. § 145 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz müssen Schulträger für ihr Gebiet Schulentwicklungspläne aufstellen, in denen der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf sowie die Schulstandorte ausgewiesen werden. Lt. § 145 Abs. 5 Hessisches Schulgesetz sind die Schulentwicklungspläne fortzuschreiben, soweit es erforderlich wird.

Sowohl Schulentwicklungspläne als auch die Fortschreibung sind nach § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz zustimmungspflichtig durch das Hessische Kultusministerium.

 

Die erstmalige formelle Verabschiedung eines offiziellen Schulentwicklungsplanes für den Bereich der Grundschulen und der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen der Stadt Marburg erfolgte durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.11.1994. Die erforderliche Zustimmung durch das Hessische Kultusministerium wurde per Erlass vom 02.08.1996 erteilt.

 

Seither wurde keine offizielle Fortschreibung dieses Schulentwicklungsplanes erarbeitet, weil dies für den Bereich der Marburger Grundschulen und allgemeinbildenden weiterführenden Schulen nicht erforderlich war. Allerdings wurden seit Verabschiedung des Schulentwicklungsplanes regelmäßig für jedes Schuljahr statistische Fortschreibungen erstellt, die anfänglich eher kurzgefasst, im Laufe der Jahre aber immer umfangreicher wurden und nicht nur zahlreiche Statistiken zur Schülerzahlentwicklung sowie schulorganisatorische und schulpolitische Aussagen für den Bereich der Grundschulen und allgemeinbildenden weiterführenden Schulen enthielten, sondern auch Tabellen und Berichte zu den übrigen Schulformen.

 

Sie dienten insbesondere als Arbeitsgrundlage und wurden daher nicht der Stadtverordnetenversammlung und dem Hessischen Kultusministerium, sondern lediglich dem Magistrat zur Zustimmung und dem Schul- und Kulturausschuss sowie dem Staatlichen Schulamt, allen Schulen, dem Stadtelternbeirat, dem Schulträger Landkreis Marburg-Biedenkopf und der örtlichen Presse zur Mitkenntnis und Beachtung weitergeleitet.

 

Der Fachdienst Schule verfügt somit über eine komplette jährliche Dokumentation der Marburger Schulentwicklung seit 1994.

 

Bevorstehende schulorganisatorische und schulpolitische Entwicklungen sowohl im Grundschulbereich als auch im Bereich der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen machen nun eine offizielle Fortschreibung des bisherigen Schulentwicklungsplanes erforderlich, die der Fachdienst Schule als neuen Schulentwicklungsplan fassen wird.

 

Zunächst wurde für den Teilbereich der Grundschulen ein neuer Schulentwicklungsplan erarbeitet. Dieser enthält u. a. neben umfangreichen Aussagen zu den gesetzlichen Vorgaben und den neuen pädagogischen Entwicklungen und bildungspolitischen Grundlagen (wie z. B. Ganztagsschulentwicklung und Inklusion) auch ausführliche Einzeldarstellungen der städtischen Grundschulen und der Schulen in freier Trägerschaft.

 

Als bevorstehende schulorganisatorisch neue Maßnahme im Bereich der Grundschulen ist insbesondere die Gründung einer Verbundschule gem. § 11 Abs. 8 Hessisches Schulgesetz zu nennen. Schülerzahlenrückgänge aufgrund der allgemeinen demografischen Entwicklung machen es erforderlich, dass die kleinen Grundschulen Cyriaxweimar, Elnhausen und Wehrshausen ab dem Schuljahr 2013/14 als Verbundschule eine schulorganisatorische Einheit bilden sollen, wobei die einzelnen Schulstandorte beibehalten werden. In Kürze wird dazu eine gesonderte Stadtverordnetenvorlage gefasst.

Nähere Einzelheiten hierzu können den Einzeldarstellungen der vorgenannten Grundschulen entnommen werden (siehe dazu Teilplan A 1, Ziffer 4.3, 4.4 und 4.15).

 

Darüber hinaus machen es neue gesetzliche Vorgaben zur künftigen inklusiven Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erforderlich, zwei Kooperationsklassen für zusätzliche Fördermaßnahmen zu benennen (siehe dazu Teilplan A 1, Ziffer 1.2).

 

Weiterhin wird bei der Astrid-Lindgren-Schule als einzige Marburger Grundschule mit Eingangsstufe und flexiblem Schulanfang in den Jahrgangsstufen 0 bis 4 angestrebt, die im Juli 2009 vom Hessischen Kultusministerium bis 2014 zunächst als Schulversuch genehmigte Weiterentwicklung dieses besonderen Konzeptes in eine Regelform ab 2015 zu überführen (siehe dazu Teilplan A 1, Ziffer 4.1).

 

Die künftigen Planungsvorhaben im schulorganisatorischen Bereich sowie die derzeit geplanten Schulbauprojekte an einzelnen Schulen sind im Teilplan A 1, Ziffer 5.1 und 5.2 aufgeführt.

 

An allen Marburger Grundschulen werden im Schuljahr 2011/12 insgesamt 1.916 Schülerinnen und Schüler in 105 Klassen unterrichtet. Demografisch bedingt handelt es sich hierbei um den niedrigsten Stand (siehe dazu Teilplan A 1, Ziffer 2.1).

Nach der aktuellen Geburtsstatistik wird bis zum Berechnungszeitraum 2017/18 wieder ein Anstieg auf 2.162 Schülerinnen und Schüler in 110 Klassen erwartet (siehe dazu Teilplan A 1, Ziffer 3).

 

Nach Beschlussfassung wird der Schulentwicklungsplan für die Grundschulen der Universitätsstadt Marburg dem Hessischen Kultusministerium zur Genehmigung vorgelegt.

 

Es ist beabsichtigt, in den nächsten Monaten den Schulentwicklungsplan für den Bereich der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen zu erstellen, der dann voraussichtlich zum Jahresende vorgelegt wird.

 

Die Schulkommission hat in ihrer Sitzung am 24.05.2012 dem Plan in seiner vorgelegten Fassung grundsätzlich zugestimmt. Einzelne Änderungswünsche wurden in den Planungsentwurf eingearbeitet.

Mit dem Staatlichen Schulamt, der Jugendhilfeplanung und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf erfolgte eine entsprechende Abstimmung.

Außerdem hat eine Anhörung des Stadtelternbeirates, des Stadtschülerrates und des Behindertenbeirates stattgefunden.

Sowohl die Stellungnahmen als auch entsprechende Anmerkungen des Fachdienstes Schule dazu wurden unter Ziffer 7 im Schulentwicklungsplan (Seite 235 bis 244) eingearbeitet.

 

 

 

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

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Finanz. Auswirkung

              - 2 -

Beschlussfolgeabschätzung (BFA) – Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

1. Kostenzusammenstellung – Einmalkosten

 

X

Es bestehen keine Einmalkosten

 

 

 

Es bestehen die hier aufgeführten Einmalkosten

 

2. Kostenzusammenstellung – Folgekosten

 

X

Es bestehen keine Folgekosten

 

 

 

Es bestehen die hier aufgeführten Folgekosten

 

3. Weitere Auswirkungen

 

X

Es bestehen keine weiteren Auswirkungen

 

 

 

Es bestehen folgende weitere Auswirkungen

 

(z. B. familienpolitische Auswirkungen, Auswirkungen auf Gender Mainstreaming, Auswirkungen der Beschlüsse auf die demographische Entwicklung der Stadt Marburg)

 

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