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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1169/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Die Grundschulen in Elnhausen, Cyriaxweimar und Wehrshausen werden gemäß § 11 Abs. 8 Hessisches Schulgesetz (HSchG) vom 14.06.2005 in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 146 HSchG zum 01.08.2013 zu einer Verbundschule am Verwaltungsstandort Cyriaxweimar und mit 3 Beschulungsstandorten für die Schülerschaft der jeweiligen Stadtteile zusammengeschlossen.

 

2.      Der neue Schulentwicklungsplan der Universitätsstadt Marburg, Teilplan A 1 für die Grundschulen, enthält diese Organisationsmaßnahme und soll zeitgleich beschlossen werden.

 

3.      Die Schulbezirkssatzung für die Grundschulen der Universitätsstadt Marburg vom 03.02.1986 in der Fassung vom 24.11.2006 wird zum 01.08.2013 durch Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks mit 3 Standorten in Elnhausen, Cyriaxweimar und Wehrshausen geändert (gesonderte Vorlage dazu folgt).

 

4.      Der neuen Verbundschule wird gem. § 142 Abs.2 HSchG zunächst der Name „Verbund Grundschulen-West,

Beschulungsorte Cyriaxweimar/Elnhausen/Wehrshausen“ verliehen.

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Sachverhalt

Begründung

 

In Marburg haben wir mehrere sehr kleine Grundschulstandorte. Dazu gehören unter anderem die Grundschule Cyriaxweimar mit derzeit 64 Schülerinnen und Schülern, die Grundschule Elnhausen mit 34 Schülerinnen und Schülern sowie die Grundschule Wehrshausen mit 20 Schülerinnen und Schülern.

 

Aufgrund der demographischen Entwicklung ist in den kommenden Jahren perspektivisch mit einem weiteren Schülerrückgang zu rechnen (s. dazu aktuelle Schülerzahlen mit Fortschreibung in Anlagen 1 – 3).

 

Vor diesem Hintergrund  - und der grundsätzlichen Kritik des Hessischen Kultusministeriums und des Landesrechnungshofes an zu kleinen Grundschulen, verbunden mit Standortdiskussionen in verschiedenen Regionen Hessens - wurde bereits im Jahr 1997 ein Modellversuch „Institutionalisierte Kooperationsformen zwischen Grundschulen“ (MIK) gebildet, an dem die drei genannten Schulen sowie die Grundschule Marbach und Michelbach teilgenommen haben und dessen Struktur noch heute in vielen Bereichen dieser Schulen angewandt wird.

 

Ziel dieses Modellversuches war es unter anderem, pädagogische Kooperationen auszubauen, einen Lehreraustausch im Verbund vorzunehmen, bessere Vertretungsregelungen zu erreichen, gemeinsamen Fachunterricht anbieten zu können und auch die Verwaltungsarbeiten in den kleinen Standorten zu optimieren. Durch die damit verbundene Erweiterung der pädagogischen Möglichkeiten sollten gerade die kleinen Grundschulstandorte gestärkt werden.

 

Dies ist auch in Marburg ausgesprochen gut gelungen und es gibt eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen den 5 „MIK-Schulen“.

 

Trotzdem besteht hessenweit die Diskussion über den Fortbestand der sehr kleinen Standorte, die ihre Grundlage im Wesentlichen in der Ressourcenfrage hat. Auch das Hessische Schulgesetz formuliert in § 144 a, dass Schulen eine Größe haben sollen, die eine Differenzierung des Unterrichts ermöglicht und eine sinnvolle Unterrichts- und Erziehungsarbeit erlaubt.

Die Schülermindestzahl für die Bildung einer Klasse in der Grundschule beträgt gemäß der entsprechenden Verordnung 13 Schülerinnen und Schüler. so dass an den 3 genannten Schulen regelmäßig Kombinationsklassen gebildet werden müssen.

 

Schulpolitische Vorgabe in der Stadt Marburg ist eine wohnortnahe Beschulung gerade der Grundschüler/innen. Dies ist auch ausdrücklicher Elternwille und wird vom Hessischen Kultusministerium mit dem Motto „Kurze Beine - kurze Wege“ unterstützt.

 

Rechtslage

Nachdem es in der Vergangenheit nur die Möglichkeit gab, Standorte aufzulösen oder die Schuleinzugsbereiche zu verändern, sieht das geänderte Hessische Schulgesetz ab dem 01.08.2011 die Möglichkeit vor, eine so genannte Verbundschule zu gründen, wenn dadurch eine sinnvolle Unterrichts- und Erziehungsarbeit gesichert und gefördert werden kann.

 

Im Konkreten bedeutet dies, dass eine gemeinsame Schule gebildet wird, die über mehrere Standorte –also Schulgebäude in den verschiedenen Stadtteilen - verfügen kann.

Die Begründung zum Gesetzentwurf formuliert dies wie folgt:

 

„Um Schulen aller Schulformen zu ermöglichen, sich zu stärkerer Eigenverantwortung und Selbstständigkeit zu entwickeln, eröffnet der neue Absatz 8 in Form einer rechtlichen Klarstellung die Option, durch Zusammenschluss unter Beibehaltung der bisherigen Standorte die notwendige handlungsfähige Schulgröße zu erlangen.“

 

Auswirkungen

Mit dem Staatlichen Schulamt besteht Übereinstimmung, die Unterrichtung aller im Stadtteil lebenden Kinder auch in jedem Stadtteil beizubehalten und wie bisher jahrgangsübergreifende Kombinationsklassen anzubieten. Die erforderliche Änderung der Schulbezirkssatzung dient der formalen Bildung eines Schulbezirks für die neue Organisationsform „Verbundschule“.

 

Dies bedeutet, dass

 

-          die Schülerinnen und Schüler weiterhin ihre Grundschule in ihrem Stadtteil besuchen und auch hier das Betreuungsangebot über die Unterrichtszeit hinaus nutzen können,

-          die 3 Grundschulen von einer Person geleitet werden und

-          durch die damit verbundene noch intensivere Zusammenarbeit der 3 Standorte die pädagogischen Konzeptionen und Förderangebote verbessert werden.

 

Gleichzeitig führt die Bildung einer Verbundschule zu einer Stärkung des infrastrukturellen Angebotes für junge Familien in den drei Stadtteilen.

Da die Unterrichtung durch die Klassenlehrer/-innen vor Ort erfolgt, stehen auch regelmäßig Ansprechpartner/-innen für Eltern und Kooperationspartner zur Verfügung.

 

 

Die kommunalpolitische Bedeutung der Aufrechterhaltung der Schulen vor Ort rechtfertigt auch die damit einhergehende Verpflichtung des Schulträgers zur weiteren Bewirtschaftung der 3 Schulgebäude. Die Unterbringung aller Schüler/innen an nur einem Standort mit dann insgesamt 6 – 7 Klassen wäre an keinem der 3 Standorte räumlich möglich. Bei Aufgabe eines Standortes müssten die Schüler/innen durch zusätzliche Schülertransporte befördert werden, ebenfalls mit Kostenfolge für die Stadt Marburg.

Ergänzend ist im Hinblick auf die Lehrerversorgung festzuhalten, dass bei einer Zusammenlegung aller drei Standorte keine nennenswerte Reduzierung von Klassen und somit Lehrerstellen verbunden wäre.

 

Schulleitung

Ein erster Schritt hin zu einer Verbundschule wurde bereits gegangen, in dem die vakante Schulleitungsstelle an der Grundschule Elnhausen bisher nicht besetzt und kommissarisch durch die Schulleiterin in Wehrshausen wahrgenommen wurde. Zum Schuljahr 2013/14 steht auch die Wiederbesetzung der Schulleitungsstelle Cyriaxweimar an.

Die Besetzung der Schulleitungsstellen erfolgt durch das Staatliche Schulamt Marburg-Biedenkopf im Benehmen mit dem Schulträger Stadt Marburg.

Die Umsetzung dieses Beschlusses würde dann bedeuten, dass nach Genehmigung der Verbundschule durch das Hessische Kultusministerium das Stellenbesetzungsverfahren durch Ausschreibung einer gemeinsamen Schulleitungsstelle für die Verbundschule eingeleitet werden könnte.

 

Schulnamen

Um die Identifikation der einzelnen Stadtteile mit ihrer Grundschule zu wahren, soll der bisherige Schulname lediglich durch die nach dem Hessischen Schulgesetz erforderliche Bezeichnung formal ergänzt werden. Die einzelne Schule kann dann die Namensführung, z. B. „Verbund Grundschulen-West, Grundschule Cyriaxweimar“, verwenden.

Als Schulträger kann die Stadt Marburg die Namensführung zu gegebener Zeit auf Vorschlag oder nach Anhörung der Schulkonferenzen und unter Beteiligung der Ortsbeiräte wieder verändern.

 

Verfahren

An der Beratung dieser Vorlage waren beteiligt (s. dazu Anlage 4):

 

-          Die Schulkonferenzen der drei Grundschulen

-          Die Ortsvorsteher / Ortsbeiräte der Stadtteile Elnhausen, Dagobertshausen, Dilschhausen, Cyriaxweimar, Haddamshausen, Hermershausen und Wehrshausen

-          Die Schulkommission (Sitzung am 14.12.2011)

 

Der Zusammenschluss zur Verbundschule ist eine Organisationsmaßnahme Im Sinne von § 146 HSchG, die der Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums (HKM) bedarf.

Diese Schulorganisationsmaßnahme muss ihre Grundlage in einem Schulentwicklungsplan haben.

 

Zeitgleich mit dieser Vorlage wird der neue Schulentwicklungsplan, Teilplan A 1, für die Grundschulen der Stadt Marburg zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Bildung der Verbundschule ist darin als Maßnahme benannt. Der Schulentwicklungsplan wird abschließend dem Hessischen Kultusministerium zur Genehmigung vorgelegt.

 

 

 

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

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Finanz. Auswirkung

              - 2 -

Beschlussfolgeabschätzung (BFA) – Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

1. Kostenzusammenstellung – Einmalkosten

 

X

Es bestehen keine Einmalkosten

 

 

 

Es bestehen die hier aufgeführten Einmalkosten

 

2. Kostenzusammenstellung – Folgekosten

 

X

Es bestehen keine Folgekosten

 

 

 

Es bestehen die hier aufgeführten Folgekosten

 

3. Weitere Auswirkungen

 

X

Es bestehen keine weiteren Auswirkungen

 

 

 

Es bestehen folgende weitere Auswirkungen

 

(z. B. familienpolitische Auswirkungen, Auswirkungen auf Gender Mainstreaming, Auswirkungen der Beschlüsse auf die demographische Entwicklung der Stadt Marburg)

 

 

 

 

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