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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1214/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Absichtserklärung zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung erklärt hiermit ihre Absicht, für den SV Bauerbach und für den FSV Schröck einen Zuschuss von jeweils bis zu 300.000 € in den Haushalt 2013 einzustellen.

 

Beide Zuschüsse dienen der Mitfinanzierung des Umbaues der derzeitigen Rasenplätze in Kunstrasenplätze; die Vereine wollen diesen Umbau in eigener Regie und auf eigene Rechnung vornehmen.

 

Eventuelle grundstücksrechtliche Fragestellungen sind zwischen der Stadt und den Vereinen ggf. noch zu klären.

 

Diese Absichtserklärung steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses 2013.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der SV Bauerbach hat angeboten, den derzeitigen Rasenplatz, der sich im Eigentum der Stadt Marburg befindet, in eigener Regie und auf eigene Rechnung zu einem Kunstrasenplatz umzubauen. Der Verein rechnet mit Umbaukosten von rd. 580.000 €. Finanzieren will der Verein den Umbau außer durch die Leistungen, die er selber erbringt, mit einem Zuschuss des Landes Hessen und einem Zuschuss der Stadt Marburg.

 

Vom Land Hessen hat der Verein bereits positive Signale erhalten; er möchte deshalb nach Möglichkeit noch in diesem Sommer mit der Maßnahme beginnen.

 

Dem Verein ist bekannt, dass ein Zuschuss der Stadt Marburg erst mit dem Haushalt 2013 bereitgestellt werden kann. Er ist bereit, den Zuschuss so lange vorzufinanzieren.

 

Ganz ähnlich, allerdings noch nicht so weit vorbereitet wie in Bauerbach, ist die Situation beim FSV Schröck. Hier könnte die weitere Planung durch ein entsprechendes Signal der Stadtverordnetenversammlung, wie im Beschlusstenor formuliert, wesentlich erleichtert werden.

 

Angesichts der Wertschöpfung, die bei diesen beiden neuen Maßnahmen durch ehrenamtliches Engagement für die Stadt Marburg erreicht wird, begrüßt der Magistrat die Vorhaben der beiden Vereine und wird die Stadtverordnetenversammlung bitten, sie im Haushalt 2013 zu berücksichtigen.

 

Sollte einer der beiden oder sollten beide Zuschüsse nicht im Haushalt 2013 veranschlagt werden, verliert die jetzige Absichtserklärung automatisch insoweit ihre Gültigkeit, ohne dass es einer weiteren Willensäußerung der Stadtverordnetenversammlung bedarf.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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