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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1302/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wir gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Die vier Bereiche für Windenergienutzung Dilschhausen, Görzhäuser Hof, Lichter Küppel und Bürgelner Gleichen werden für den Teil-Regionalplan Energie dem Regierungspräsidium Gießen vorgeschlagen.

2.      Für die unter 1 genannten Bereiche werden Windmessungen durchgeführt und die Ergebnisse veröffentlicht.

3.      Die Marburger Bürgerinnen und Bürger sollen umfassend informiert werden. Sie sollen gleichzeitig die Möglichkeit erhalten, sich auch wirtschaftlich an den Windkraftwerken zu beteiligen.

 

                            Ausdruck vom: 30.05.2012

                            Seite: 2/2

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Auf Grund des Stadtverordnetenbeschlusses zur Nutzung der Windenergie für Marburg vom 30. September 2011 und dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes VGH in Kassel vom 10. Mai 2002 zur Unwirksamkeit der Windvorranggebiete im Regionalplan Mittelhessen 2010 (Az.: 4 C 841/11.N) werden die besagten 4 Potenzialbereiche (s. Anlage) für die Aufnahme in den neuen, beim Regierungspräsidium Gießen sich in Aufstellung befindlichen Teil-Regionalplan Energie vorgeschlagen.

 

In der Begründung zu dem o. g. Stadtverordnetenbeschluss ist ausführlich auf die energie-politische Notwendigkeit lokal Windpotenzialflächen auszuweisen eingegangen worden. Dort sind auch die 4 Potenzialbereiche Dilschhausen, Görzhäuser Hof, Lichter Küppel und Bürgelner Gleichen im Stadtgebiet näher beschrieben worden. Demgegenüber ist der Bereich Bürgelner Gleichen nochmals um den 850m-Abstand zur Platzrunde des Sportflugplatzes Cölbe-Schönstadt  bereinigt worden. Dieser Sicherheitsabstand ist vom Regierungspräsidium Kassel als Luftfahrtbehörde angeregt worden.

 

Durch das VGH-Urteil vom 10. Mai 2012, das unmittelbar keine Auswirkungen auf die Universitätsstadt Marburg hat, ist davon auszugehen, dass das Regierungspräsidium Gießen die Aufstellung des Teil-Regionalplanes Energie deutlich schneller vorantreiben wird. Seit dem Urteil existieren keine raumplanerischen Aussagen zur Windkraftentwicklung mehr. Das widerspricht der landespolitischen Vorgabe, raumplanerisch geordnet mindestens 2% der Landesfläche dafür auszuweisen. Diese Zeitvorgabe ist von Vertretern des Regierungspräsidiums Gießen auf der am 22. Mai 2012 abgehaltenen Vortragsveranstaltung des Kreisausschusses Marburg-Biedenkopf zur Windkraftnutzung beschrieben worden. Demnach sei die Offenlage des Teil-Regionalplanes noch in 2012 vorgesehen.

 

Des Weiteren liegt mittlerweile die Windpotenzialkarte für den Regierungsbezirk Giesen vor. Dort ist das technische Potenzial aufgezeigt. Es werden Windgeschwindigkeiten zwischen 5,75 und 6,0 m/s für diese 4 vorgeschlagenen Bereiche im Stadtgebiet in 140 m über Grund attestiert. Diese Windgeschwindigkeiten werden allgemein als ertragsreich und wirtschaftlich beurteilt. Diese Windpotenzialkarte (Stand 25.01.2012) ist im Internet einsehbar und liegt für das Stadtgebiet bei.

 

Konkretere Aussagen zur Windhöffigkeit (Windberechnungen und/oder Windmessungen) und begleitende Gutachten (darunter Gutachten zur Avifaunistik) werden im Vorfeld für jeden Bereich noch zu erstellen sein, da sie im Genehmigungsverfahren grundsätzlich notwendig sind. Wir gehen nach jetziger Lage davon aus, dass Windkraftanlagen an den genannten Standorten weder dem Landschaftsschutz nach dem Vogelschutz entgegenstehen. Im Gegenteil. Nur mit einer Umstellung unserer Energieproduktion auf erneuerbare Energien werden wir die Landschaft und die Tier- und Pflanzenwelt für weitere Generationen erhalten können. Mit der Nutzung fossiler Brennstoffe findet nach wie vor ein ungeheurer Raubbau an den weltweiten Lebensgrundlagen statt.

 

Die Marburger Bürgerinnen und Bürger sollen umfassend informiert werden.

Sie sollen gleichzeitig die Möglichkeit erhalten sich auch wirtschaftlich an den Windkraftwerken zu beteiligen.

 

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

                            Ausdruck vom: 16.07.2012

                            Seite: 2/2

 

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