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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1311/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bewohner/innen der Oberstadt stehen häufig vor der Schwierigkeit, ihre Mülltonnen auf ihren Grundstücken unterzubringen, weil oftmals die Grundstücke exakt der Grundfläche der Gebäude entsprechen und es in den Hausfluren aus Platzgründen ausgeschlossen ist, die Mülltonnen zu lagern. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, diesem Problem abzuhelfen, welche Lösungen wurden bislang verwirklicht und hat der Magistrat die Möglichkeit geprüft, ob EU-Mittel zur Verschönerung von Stadtkernen für diesen Zweck beantragt werden können?

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Sachverhalt

Die gestalterischen Beeinträchtigungen durch herumstehende Müllbehälter sind dem Stadtbild durchaus nicht zuträglich. Vielfach ist bei kleinen Gebäuden wenig oder kein Abstellbereich im Hausflur oder Keller verfügbar, insbesondere bei Gebäuden, die typischerweise schmale Erschließungen oder steile Abgänge in Gewölbekeller o. ä. aufweisen. Gleichwohl ist auch die Bequemlichkeit vieler Anwohner bei gleichzeitiger Gedankenlosigkeit für die störende Wirkung auf den öffentlichen Raum ein nicht unwichtiger Faktor.

Hinzu kam in der Vergangenheit die Zunahme an Mülltonnen durch die getrennte Abfallsamm-lung, zudem noch in größeren Behältnissen, die auch bei gut gewillten Bewohnern keine andere Möglichkeit als die Positionierung im Straßenraum zuließ.

Dennoch gibt es gute Beispiele für die Integration ins Straßenbild, z. B. vor dem Gebäude Nikolaistraße 8.

Gestalterisch unproblematisch, wenngleich kostspielig, sind unterirdische Sammelsysteme, z. B. an der Barfüßerstraße vor dem Institut für Sportwissenschaften (Alte Reithalle).

Ein Testversuch für kleinere Anlagen findet derzeit in der oberen Kugelgasse mit hölzernen Einstellboxen statt, diese müssen allerdings hinsichtlich ihrer Gestaltung noch denkmalverträglicher werden. Zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde soll in den nächsten Wochen geprüft werden, welche Einzel- und Sammelstandorte in der Altstadt denkbar wären. Dennoch kann der Standort "öffentliche Verkehrsfläche" nur von nachrangiger Bedeutung sein, es müssen auch Eigentümer und Mieter angesprochen werden, ihre eigenen Abstellräume nachzuweisen und zu nutzen. Bei der Altstadtsanierung wurde bei Zustandekommen eines Modernisierungsvertrags im Allgemeinen auch der bauliche Nachweis zur Unterbringung von Müllelementen eingefordert, daher sollte diese Fläche hierfür vorrangig Verwendung finden.

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