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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1458/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den Schiedsamtsbezirk Marburg I wird eine Schiedsperson und zugleich eine stellv. Schiedsperson gewählt.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Amtszeiten von Herrn Stephan Heckmann als Schiedsmann und Herrn Olaf Steffes als stellv. Schiedsmann für den o. g. Bezirk laufen am 15.06.2012 bzw. 18.07.2012 aus.

Daher ist es notwendig, entsprechende Neuwahlen durchzuführen.

 

Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur  Wahl bedarf es der Mehrheit  der gesetzlichen Zahl der Gemeinde-vertreter.

Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,

 

1.              wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2.              eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3.              wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar               bestellt ist;

4.              wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

5.              wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als               Berufsrichterin oder als Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des               Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im               Polizeivollzugsdienst ist.

 

Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer

 

1.              bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75.               Lebensjahr               vollendet haben wird;

2.              nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

3.              durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen               beschränkt ist.

 

Mit Schreiben vom 28.03.2012  wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung ver-tretenen Fraktionen gebeten, entsprechende Wahlvorschläge einzureichen.

Zudem erfolgte gemäß den Verwaltungsvorschriften  zu  §  4  HSchAG  am 30.03.2012 eine  „Amtliche Bekanntmachung" in der „Oberhessischen Presse".

 

Für die Wahl der Schiedsperson wurde

 

Herr Stephan Heckmann, Schlossteig 5, 35037 Marburg,

 

von der CDU-Fraktion und von der SPD-Fraktion zur Wiederwahl vorgeschlagen.

 

Andere Wahlvorschläge gingen nicht ein.

Auf die Amtliche Bekanntmachung erfolgte ebenfalls keine Reaktion.

 

Mit Schreiben vom 13.06.12 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen erneut gebeten, entsprechende Wahlvorschläge für das Amt der stellv. Schieds-person einzureichen.

 

Danach liegen für die Wahl der stellv. Schiedsperson folgende Wahlvorschläge vor:

 

Für die Wahl der stellv. Schiedsperson wurde seitens der SPD-Fraktion

 

Frau Hildegard Mende, Magdeburger Straße 35041 Marburg,

 

und seitens der Fraktion „Bürger für Marburg“

 

Herr Oliver Hahn, Weidenhäuser Straße 56, 35037 Marburg,

 

vorgeschlagen.

 

Die CDU-Fraktion meldete Fehlanzeige.

Weitere Vorschläge liegen nicht vor.

 

Nach der Verwaltungsvorschrift 4.2 zu § 4 HSchAG ist bei einer beabsichtigten Wiederwahl bei dem Direktor des Amtsgerichtes eine Zustimmung einzuholen. Mit Schreiben vom 28.06.2012 wurde seitens des Amtsgerichtes Marburg mitgeteilt, das gegen die Wiederwahl von Herrn Heckmann als Schiedsmann keine Bedenken bestehen.

Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den eingereichten Wahlvorschlägen angehört. Mit Meldung vom 11.07.2012 wurde seitens der Bezirksvereinigung mitgeteilt, dass gegen die Vorschläge keine Einwände erhoben werden.

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

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Finanz. Auswirkung

 

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