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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1549/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

die beigefügte Neufassung der „Satzung über die Beiträge und Gebühren zur

öffentlichen Stadtentwässerung im Gebiet der Universitätsstadt Marburg“

 

zu beschließen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die wesentlichen Änderungen in der Satzung über die Beiträge und Gebühren zur öffentlichen Stadtentwässerung resultieren aus der Einführung der getrennten Abwassergebühr zum 01.01.2013. Mit der Umsetzung des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Kassel aus dem Jahr 2009, worin die alleinige Berechnung der Abwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab für rechtswidrig erklärt wurde, erlangt die Universitätsstadt Marburg zukünftig Rechtssicherheit und mehr Gebührengerechtigkeit bei der Erhebung der Abwassergebühren.

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit ihren Beschlüssen vom 26.08.2011 und 16.12.2011 bereits den satzungsrechtlichen Rahmen geschaffen sowie über die Festlegung von Versiegelungsfaktoren und die Anrechnung von Rückhalteeinrichtungen entschieden.

 

1.               Verfahren zur Flächenerhebung

 

Das Verfahren zur Erhebung der an die Kanalisation angeschlossenen versiegelten Flächen, mit dessen Durchführung die Stadtwerke Marburg GmbH durch Beschluss des Magistrats vom 25.10.2010 beauftragt wurde, ist nahezu abgeschlossen. Die wesentlichen Dienstleistungen wie Luftbildauswertung, Selbstauskunftsverfahren und Einarbeitung der Rückläufer wurden durch die Dr. Pecher AG, Erkrath, erbracht. Dabei wurden rd. 16.000 Erfassungsbögen an alle Marburger Grundstückseigentümer/innen versandt. Die Rücklaufquote beträgt rd. 85 %. Alle Eigentümer/innen, die ihren Erfassungsbogen nicht zurückgesandt haben, werden zunächst auf Grundlage der im Zuge der Auswertung der Luftbilder ermittelten Flächen veranlagt.

 

Die insgesamt zu veranlagende Fläche für die Universitätsstadt Marburg und die Stadtteile beträgt rd. 5.500.000 m2 (Stand 01.08.2012). Es ist davon auszugehen, dass sich diese Fläche zukünftig verändert (Neubauten, Entsiegelungen, Veränderung in der Art der Befestigung, Zisternen etc.). Insoweit werden die Abwassergebühren einem stärkeren Anpassungsprozess unterliegen als bisher und in welchem Abstand zukünftig Gebührenanpassungen erforderlich werden, lässt sich derzeit nicht abschätzen.

 

2.              Neue Abwassergebühren

 

Die gerichtsfeste Kostenträgerrechnung zur Ermittlung des Verteilungsschlüssels Niederschlagswasser / Schmutzwasser sowie die Gebührenkalkulation, erstellt durch die Dr. Pecher AG, liegt vor. Danach sind von den gesamten gebührenfähigen Kosten der Abwasserbeseitigung rd. 72 % der Schmutzwasserbeseitigung und 28 % der Niederschlagswasserbeseitigung zuzurechnen.

 

Für die Ermittlung der neuen Abwassergebührensätze wurden die Ergebnisse des Kanalgebührenhaushalts 2011, das zu erwartende Ergebnis 2012 sowie absehbare Einnahmen und Ausgaben für 2013 berücksichtigt. Mit den Anpassungen wurde im Wesentlichen Veränderungen bei Abschreibungen und Personalkosten (Tariferhöhung) sowie der mit Ende 2012 nahezu aufgebrauchten Kanalgebührenausgleichsrücklage Rechnung getragen. Dennoch bleiben die Abwassergebühren auf einem vergleichsweise sehr niedrigen Niveau (siehe Musterberechnungen und Städtevergleich im Anhang), da durch die verursachergerechtere Verteilung zukünftig ein größerer Anteil des Gebührenaufkommens durch die Kommune zu tragen ist (Straßenentwässerungsanteil).

 

Für den einzelnen Gebührenzahler allerdings können sich sehr wohl Veränderungen ergeben. Je nach Größe der gebührenrelevanten versiegelten Flächen und der Höhe des Frischwasserverbrauchs kann die zu entrichtende jährliche Abwassergebühr sowohl höher als auch geringer ausfallen oder sich nur unwesentlich verändern. Tendenziell gilt, dass größere versiegelte Grundstücksflächen mit einem niedrigen Frischwasserverbrauch zu einer höheren Gebührenbelastung und Grundstücke mit einem geringeren Versiegelungsgrad und einem höheren Frischwasserverbrauch (z.B. Mehrfamilienhäuser) mit einer niedrigeren Gebührenbelastung rechnen müssen.

So entfällt auf die Universitätsstadt Marburg allein hinsichtlich der Gebührenverantwortung für die einleitenden Straßenflächen eine deutlich höhere Gebührenbelastung, was für alle anderen Gebührenpflichtigen eine entsprechende Entlastungswirkung hat.

 

3.              Die neuen Gebührensätze ab dem 01.01.2013:

 

Gesamtgebührenfähige Kosten rd:                            =     9.600.000 €

 

davon Niederschlagswasser-

Kostenanteil rd. 28%                                                         2.688.000 €

 

davon Schmutzwasser-

Kostenanteil rd. 72 %                                                        6.912.000 €

 

                           

Niederschlagswassergebühr

 

Niederschlagswasserkosten gesamt rd:                    2.688.000 €

 

An die Kanalisation angeschlossene

versiegelte Fläche rd.                                                             5.500.000 m2

 

ð      Niederschlagswassergebühr                            Kosten / Fläche

 

=  2.688.000 €  /  5.500.000m2

 

Niederschlagswassergebühr jährlich:               0,48 €              je m2               bebaute, überbaute und/oder     (abgerundet)                                                                                                  befestigte und an die öffent-                                                                                                                liche Abwasseranlage ange-                                                                                                                schlossene Fläche

 

 

Schmutzwassergebühr

 

 

Schmutzwasserkosten gesamt rd.                                6.912.000 €

 

Jährlicher Wasserverbrauch rd.                                4.800.000 m3

 

ð      Schmutzwassergebühr                              Kosten / Wasserverbrauch

 

  6.912.000 €  /  4.800.000 m3

 

 

 

Schmutzwassergebühr:                            1,44 €              je m3              Frischwasserverbrauch

 

 

 

 

4.              Satzungsänderungen im Einzelnen

 

Alle Änderungen sind in der beigefügten Synopse gegenübergestellt. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen und Neuerungen erläutert.

 

§ 1 Allgemeines

 

Abs. 4:

Neuformulierung für die Einführung der getrennten Abwassergebühr; Nennung des Zeitpunktes und Erläuterung zur Flächenermittlung.

 

 

§ 9 Benutzungsgebühren (Abwassergebühren)

 

Neue Formulierung gem. Mustersatzung des Hessischen Städtetages aufgrund Einführung der getrennten Abwassergebühr.

 

 

§ 10 Gebührenpflichtige

 

Abs. 2:

Neuregelung aufgrund Einführung der getrennten Abwassergebühr.

 

 

§ 11 Gebührenmaßstäbe und -sätze für Schmutzwasser

 

Abs. 1:

Neuer Gebührensatz der Schmutzwassergebühr.

 

Abs. 4 bis 8 und 10:

Neuformulierung der bestehenden Regelung für die Absetzung zurückgehaltener Wassermengen; übernommen aus § 27 Abs. 3 bis 8 der Mustersatzung des Hessischen Städtetages.

 

 

§ 15 Gebührenmaßstäbe und -sätze für Niederschlagswasser und Erhebungsverfahren

 

Neuregelung aufgrund Einführung der getrennten Abwassergebühr.

 

Abs. 1:

Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Niederschlagswassergebühr.

 

Abs. 2:

Beginn des Veranlagungszeitraums.

 

Abs. 3:

Befestigungsarten und Versiegelungsfaktoren.

 

Abs. 4 und 5:

Anrechnung von Niederschlagswasser-Rückhalteeinrichtungen bei der Veranlagung.

 

 

 

Mit der Einführung der getrennten Abwassergebühr wird zum einen eine größere Gebührengerechtigkeit für die Bürgerinnen und Bürger und zum anderen eine größere Rechtssicherheit für die Universitätsstadt Marburg erlangt.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel                                                                                                  Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                                                    Bürgermeister

 

 

 

 

Anlage (gesondert gedruckt)

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Finanz. Auswirkung

 

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