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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1607/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Verwaltung der Universitätsstadt Marburg und ihren Beteiligungen gemessen an dem Anteil in der Bevölkerung?

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Sachverhalt

Nach einer Definition des Statistischen Bundesamtes besitzen diejenigen Menschen einen Migrationshintergrund,

· die ab 1950 in die Bundesrepublik Deutschland zugewandert sind,

· die Nachkommen dieser Zuwanderer sind, aber bereits in Deutschland geboren wurden und

· die Nachkommen in der dritten Generation, deren Großeltern zuwanderten.

Der Magistrat erhebt bei den Beschäftigten der Universitätsstadt Marburg nicht das Merkmal eines Migrationshintergrundes, so dass es keine exakten Zahlen dazu gibt, wie viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die genannten Voraussetzungen für das Merkmal „Migrationshintergrund" erfüllen.

 

Eine damalige Inspektoranwärterin hat jedoch in 2011 im Rahmen ihrer Ausbildung an der Hochschule für Polizei und Verwaltung eine Diplomarbeit mit dem Titel „Interkulturelle Personalbeschaffung der Stadtverwaltung Marburg. Chancen und Probleme" geschrieben. Darin hat sie auch den Versuch unternommen, die Anzahl städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund mit der entsprechenden Bevölkerungsstruktur der Universitätsstadt Marburg ins Verhältnis zu setzen. Aufgrund verschiedener statistischer Daten ist sie dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass knapp 20 % der Marburger Bevölkerung einen Migrationshintergrund haben dürfte, wobei hier als Besonderheit ein hoher Anteil ausländischer Studierender diese Zahl maßgeblich mit beeinflusst. Im Gegensatz dazu hat sie anhand verschiedener Parameter einen Anteil von rd. 8 % der städtischen Beschäftigten ermittelt, die über einen Migrationshintergrund verfügen. Dies ist nach den im Rahmen der Diplomarbeit vorgenommenen Recherchen übrigens in den meisten öffentlichen Verwaltungen eine festzustellende Diskrepanz zwischen der Bevölkerungsstruktur einerseits und der Beschäftigtenstruktur andererseits.

 

Vor diesem Hintergrund habe ich als Personaldezernent als Konsequenz aus diesen Feststellungen entschieden, dass bei öffentlichen Ausschreibungen ein ausdrücklicher Hinweis aufgenommen wird, wonach wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund besonders freuen.

 

Für den für die Personalentwicklung besonders wichtigen Bereich der Gewinnung von Auszubildenden verwenden wir nunmehr folgende Formulierung:

 

In der Stadtverwaltung Marburg gehört der Umgang mit kultureller Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Alltag. Deshalb freuen wir uns sehr, wenn sich Ausbildungssuchende aller Nationalitäten von unserem Angebot angesprochen fühlen und sich bei uns bewerben.

 

Für die städtischen Beteiligungen liegen keine vergleichbaren Daten vor. Sie wurden jedoch aufgrund der Erkenntnisse aus der Diplomarbeit aufgefordert, entsprechend zu verfahren und der Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund in ihrer jeweiligen Belegschaft besonderes Augenmerk zu schenken.

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